Vorlage - 0073/2017  

 
 
Betreff: Kreuzungen an der L101 in Dabringhausen
Hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
24.04.2017 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Landstraße L101 führt von Hückeswagen nach Odenthal-Altenberg und ist eine der Hauptverkehrsachsen in Wermelskirchen.

Die Ortsumgehung im Bereich Dabringhausen wurde Ende der 1970er Jahre durch den zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg erbaut.

 

An der Umgehungsstraße befinden sich vier Kreuzungsbereiche (L101/L294, L101/K18, L101/K15, L101/K11).

 

 

 

 

Kreuzungsbereich L 101 / L 294

 

Westlich des Ortsteils Dabringhausen mündet die L294 auf die L101. Beide Landstraßen sind klassifizierte Straßen und somit ist für beide Straßen der Landesbetrieb Straßen NRW der zuständige Straßenbaulastträger.

Die betreffenden Streckenabschnitte (einschließlich der Kreuzung L101/L292) sind als freie Stecke eingestuft (es liegt keine Ortsdurchfahrt vor).

 

Der Kreuzungsbereich wurde im Jahr 1998 zur Unfallhäufungsstelle (WE 02/98) erklärt.

Die Polizei spricht von einer Unfallhäufungsstelle, wenn sich zum Beispiel an einer Kreuzung oder Einmündung innerhalb eines Jahres fünf oder mehr Verkehrsunfälle gleichen Typs oder innerhalb von drei Jahren fünf oder mehr Verkehrsunfälle mit Personenschaden ereignen. Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge oder ab drei Verkehrsunfällen mit schwerem Personenschaden werden Straßenabschnitte in der Regel ebenfalls zu Unfallhäufungsstellen erklärt.

Die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde des Kreises und des Landesbetriebs „Straßen NRW“, hat im Jahr 2004 einen Umbau des Kreuzungsbereiches (Reduzierung der westlichen Spur der Altenberger Straße) beschlossen. Der Umbau wurde anschließend durchgeführt.

Seit dem 09.03.2006 ist diese Kreuzung auf der L101 kein Unfallschwerpunkt mehr.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte am 31.10.2016 einen Antrag auf Einrichtung eines provisorischen Kreisverkehrs an der L101/L294. Dieser Antrag wurde am 28.11.2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eingebracht und die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Thema mit Straßen NRW zu erörtern.

 

Kreuzungsbereich L 101 / K 18

Die K18 (Hilgener Straße) verbindet die Ortsteile Dabringhausen und Hilgen (Burscheid). Der zuständige Straßenbaulastträger der K18 ist der Rheinisch-Bergische Kreis. Der Kreuzungsbereich wurde im Jahr 2012 zur Unfallhäufungsstelle (WE 01/12) erklärt. Die zuständige Unfallkommission für den Rheinisch-Bergischen Kreis hat im Jahr 2012 die Kreuzungsanlage als Unfallhäufungsstelle festgestellt. In dem vereinbarten Maßnahmenkatalog wurde festgelegt, dass beide Rechtsabbiegespuren der Kreisstraße provisorisch gesperrt werden, damit der Verkehr nur über eine Fahrspur abgewickelt wird. Im Jahr 2014 wurden die geforderten Maßnahmen (Verhinderung zweistellige Aufstellung, Markierungsarbeiten) ausgeführt. Bedingt durch weitere Verkehrsunfälle wurden im Jahr 2015 weitere Änderungen durchgeführt. Momentan befindet sich die Unfallhäufungsstelle im einjährigen Nachbetrachtungszeitraum. Falls keine weiteren Unfälle passieren wird der Kreuzungsbereich im Jahr 2018 keine Unfallhäufungsstelle mehr sein.

Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragten am 20.12.2016 für das Grundstück K18 Ecke L101 die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Edeka-Vollsortimenters durch Ausweisung eines Sondergebietes. Darüber hinaus soll im Zusammenhang mit dieser Maßnahme angestrebt werden, dass auf der Kreuzung L101/K18 ein Kreisverkehr hergestellt wird. Die Finanzierung soll mit den Straßenbaulastträgern und mit der Edeka Gruppe abgestimmt werden.

 

Kreuzungsbereich L 101 / K 15

Die Kreisstraße K15 verbindet die Ortsteile Dabringhausen und Emminghausen, Neuemühle und Hinterhufe. Für die K 15 ist ebenfalls der Rheinisch-Bergische Kreis der zuständige Straßenbaulastträger. Die zuständige Unfallkommission hat im Jahr 2012 die Kreuzungsanlage als Unfallhäufungsstelle festgestellt. In dem vereinbarten Maßnahmenkatalog wurde festgelegt, dass beide Rechtsabbiegespuren der Kreisstraße provisorisch gesperrt werden, damit der Verkehr nur über eine Fahrspur abgewickelt wird. Im April 2015 fand die abschließende Jahresunfallkommission für die Kreuzungsanlage statt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich durch die Maßnahme die Unfallsituation verbessert hat. Der Verkehrsversuch wurde somit erfolgreich abgeschlossen und sollte daraufhin im Straßenraum baulich ausgeformt werden.

 Die CDU Fraktion stellte am 22.02.2015 den Antrag „Initiative ergreifen zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich L101/K15“. Der  Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt am 09.03.2015 einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, im Kreuzungsbereich L101/K15 und K18 mit den zuständigen Vertretern von Straßen NRW und des Rheinisch-Bergischen Kreises Gespräche zu führen, mit dem Ziel, an dieser Stelle einen Kreisverkehr einzurichten. Der Landesbetrieb hat auf Anfrage mitgeteilt, dass aufgrund der vorhandenen Unfallsituation der Bau eines Kreisverkehrsplatzes nicht erforderlich ist.

Am 30.11.2015 stellt die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr verschiedene Varianten zum Umbau der Abbiegespur Wermelskirchener Straße vor. Der Ausschuss beschloss einstimmig die kostengünstige Variante 1 (Markierung von 3 Parkplätzen und einer Sperrfläche). Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich ausgeführt.

Der in die Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises fallende Straßenbereich der K15 wurde bisher baulich nicht endausgebaut.

 

Kreuzungsbereich L 101 / K 11

Der Kreuzungsbereich L101/K11 ist seit Entstehung Ende der 1970er Jahre unverändert. In diesem Bereich gab es keine Unfallhäufigkeit.

 

Bisherige Vorgehensweise:

Für die Kreuzungsbereiche L101/L294, L101/K18 und L101/K15 wurde am 23.12.2016 der Landesbetrieb Straßen NRW als zuständiger Straßenbaulastträger von der Verwaltung um Überprüfung der Situation in den Kreuzungsbereichen gebeten. Hierbei schlug die Verwaltung aufgrund der Geschwindigkeits- und verkehrsregelnden Situationen Kreisverkehrsplätze vor.

 

 

 

Die Verwaltung hat diese Maßnahmen in den Priorisierungslisten der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln zur Umsetzung angemeldet. Möglicherweise ist mit einem Umsetzungszeitraum von mehr als 20 Jahren zu rechnen.

 

 


 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: