Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt ….. zur allgemeinen Vertreterin/ zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erste Beigeordnete/ Erster Beigeordneter). Diese Bestellung wird wirksam mit dem Dienstbeginn der/ des Beigeordneten bei der Stadt Wermelskirchen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 Herrn Stefan Görnert zum Beigeordnete für die Stadt Wermelskirchen gewählt. In der Sitzung am 15.05.2017 hat der Rat der Stadt Herrn/ Frau (…) zur/ zum Technischen Beigeordneten für die Stadt Wermelskirchen gewählt.
§ 68 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen regelt für den Fall, dass mehr als ein Beigeordneter gewählt wurde, einer der Beigeordneten durch den Rat der Stadt zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) zu bestellen ist.
Diese Entscheidung ist nunmehr zu treffen.
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