Vorlage - 0091/2017  

 
 
Betreff: Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) gemäß § 68 Abs.1 Gemeindeordnung NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.05.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bestellt ….. zur allgemeinen Vertreterin/ zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erste Beigeordnete/ Erster Beigeordneter). Diese Bestellung wird wirksam mit dem Dienstbeginn der/ des Beigeordneten bei der Stadt Wermelskirchen.


 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 Herrn Stefan Görnert zum Beigeordnete für die Stadt Wermelskirchen gewählt. In der Sitzung am 15.05.2017 hat der Rat der Stadt Herrn/ Frau (…) zur/ zum Technischen Beigeordneten für die Stadt Wermelskirchen gewählt.

 

§ 68 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen regelt für den Fall, dass mehr als ein Beigeordneter gewählt wurde, einer der Beigeordneten durch den Rat der Stadt zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) zu bestellen ist.

 

Diese Entscheidung ist nunmehr zu treffen.


 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: