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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den neuen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch Bergischer Kreis e.V. ab dem Jahr 2017 gemäß den dargestellten Inhalten.
Sachverhalt: Der Deutsche Kinderschutzbund Rheinisch Bergischer Kreis e.V. (DKSB) ist seit vielen Jahren ein bewährter Kooperationspartner für alle Jugendämter des Rheinisch Bergischen Kreises. Im Gegensatz zu den anderen kreisangehörigen Kommunen wurden der Stadt Wermelskirchen in der Vergangenheit die im anhängigen Leistungskatalog aufgeführten Leistungen nicht in Rechnung gestellt. Dies ist nach einer Stellenüberprüfung des DKSB für die Zukunft zu ändern. Im „Nachtrag zur bestehenden Vereinbarung über die Förderung einer Präventions- und Anlaufstelle bei Gewalt gegen Jungen und Mädchen, insbesondere bei sexuellem Missbrauch, in der Fassung vom 28.07.2011“ heißt es: „Die Vereinbarungsparteien verpflichten sich, die Rahmenkonzeption für ein Präventionskonzept bis zum 30.06.2016 zu aktualisieren und danach die Verhandlungen zur Vereinbarungsverlängerung bzw. zum Abschluss einer neuen Vereinbarung aufzunehmen.“ Diesem Auftrag sind die Jugendämter (diesmal einschließlich Wermelskirchen) zusammen mit dem DKSB nachgekommen. Es ist ein neuer kreisweit geltender Rahmenvertrag entwickelt worden, der die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder aus dem erzieherischen- und allgemeinen Jugendschutz beinhaltet, die der DKSB bislang bedient.
Dem neuen Rahmenvertrag, der ab dem 01.01.2017 gelten soll, wird ein Punktesystem zugrunde gelegt, welches im nächsten Abschnitt kurz beschrieben wird. Die unterschiedlichen Aufgabengebiete sind unterteilt in „Produktgruppen“, die von den jeweiligen Jugendämtern je nach Bedarf „eingekauft“ werden können sowie einem „Rahmen“, der durch alle Jugendämter im Kreis gefördert wird (siehe Anlage 1 „Rahmenkonzept Kinderschutz Fortschreibung 2017ff“). Die Stadt Wermelskirchen beteiligt sich lediglich an dem Rahmenvertrag (Produkt R). Die Laufzeit des gesamten Vertrags richtet sich nach dem geltenden Kinder- und Jugendförderplan, folglich bis 2020. Während dieser Laufzeit wird das Gesamtsystem evaluiert und ggf. angepasst. Dazu werden jährlich Jahresgespräche (Wirksamkeitsdialoge) mit dem DKSB zu den einzelnen Produktgruppen mit der jeweiligen Kommune geführt.
Als Berechnungsgrundlage wird ein Punktesystem zugrunde gelegt. Dieses System wird bereits bei den Fachdiensten Prävention Nord und Süd eingesetzt. Ein Punkt entspricht einer Arbeitsstunde. Für die unterschiedlichen Angebotsformate (z.B. Elternabend, Ganztagsveranstaltung, Halbtagsveranstaltung etc.) sind Mittelwerte von den durchschnittlich zu leistenden Arbeitsstunden für die jeweilige Maßnahme festgelegt, die Vor- und Nachbereitung sowie Anfahrt berücksichtigen. Den jeweiligen Produkten ist mit Hilfe der Daten aus 2015 eine bestimmte Anzahl an Punkten gemäß dem geleisteten Arbeitsaufkommen zugeordnet (siehe Anlage 2 „Übers.Ber. SOLL Variante 1,5St. neue m² 25% und 35% TA“). Diese Auswertung stellt die Grundlage für den neuen Vertrag ab 2017 dar.
Finanzierung: Die künftige Finanzierung bezieht sich auf das Volumen von 1,5 Fachkraftstellen. Der Trägeranteil für die Produkte liegt bis zum 31.12.2018 bei 35% und ab dem 01.01.2019 bei 25%. Bislang lag der Trägeranteil für die entsprechenden Produkte bei etwa 50%. Es wird ein jährlicher pauschaler Förderbetrag ausgezahlt, der die maximale Bezuschussung darstellt (siehe Anlage 2 „Übers.Ber. SOLL Variante 1,5St. neue m² 25% und 35% TA“). Eine Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach drei Jahren, ggf. überzahlte Mittel müssen dann zurückgezahlt werden. Jede Kommune hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Leistungskontingent gesichert/ bearbeitet wird.
Anlage/n: Anlage 1 Rahmenkonzept Kinderschutz Fortschreibung 2017ff Anlage 2 Übers.Ber. SOLL Variante 1,5St. neue m² 25% und 35% TA
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