Vorlage - 0094/2017  

 
 
Betreff: Zuschussverteilung plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf durch die Schließung der AWO-Kita
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.05.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für

 

1.)    plusKITA zur Verfügung gestellten 25.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Jahnstraße, sowie

2.)    die Sprachfördermittel in Höhe von 5.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Heisterbusch

 

neu vergibt.

 

Beide Förderungen werden aufgrund der ursprünglichen Planungsgarantie (RAT/2855/2014) und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien auf zwei Jahre (bis zum 31.07.2019) festgesetzt.


Sachverhalt:

Mit der zweiten KiBiz-Revision erhalten die Jugendämter in NRW zusätzliche Mittel für Bildungsgerechtigkeit und Sprachförderung nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel. Die Mittel sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung und der gesetzlichen Vorgaben an die entsprechenden Einrichtungen weiterzuleiten.

 

Nach §§ 21 a+b KiBiz gewährt das Land Zuschüsse für die Förderung von plusKITA und zusätzlichem Sprachförderbedarf.

 

Die plusKITA ist eine Einrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Die Kita muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Die für die Weiterverteilung der Mittel zu berücksichtigenden Faktoren stellen einerseits die vom Land für die Verteilung an die Jugendämter verwandten Indikatoren (Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II) und darüber hinaus auch weitere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen Sozialplanung verwendet werden, dar. Hier können auch die „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf - Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden“ herangezogen werden (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, Anteil von Hilfen zur Erziehung, Anteil beitragsfreier Eltern / durchschnittliche Beitragshöhe und Sprachförderung).

 

Die Stadt Wermelskirchen hat sich für folgende drei Indikatoren entschieden:

1.      Anteil der Kinder, die Bildung und Teilhabe beziehen (Voraussetzungen für BuT: SGB II, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag)

  1. Alleinerziehende
  2. Menschen mit Migrationshintergrund (in diesem Fall Familien, in denen nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird)

 

Nach Aktualisierung der Zahlen ergibt sich mit Datum 01.04.17 folgende Gegenüberstellung:

 

 

 

BuT

Allein- erziehende

Migranten

Summe

Kinder

Ranking

 

Bussardweg

5

5

5

15

68

0,22

 

Forstring

3

7

22

32

69

0,46

 

Tente

2

3

 

5

40

0,13

 

Grunewald

keine Angaben eingereicht

24

0,00

 

Dhünn

6

5

2

13

66

0,20

 

Dabringhausen

1

5

17

23

63

0,37

 

Wielstraße

1

1

10

12

65

0,18

 

Am Ecker

0

5

12

17

66

0,26

 

Heisterbusch

5

2

5

12

65

0,18

 

Wirtsmühle

7

8

22

37

68

0,54

 

St. Michael

12

3

16

31

64

0,48

 

DRK

 

9

15

24

71

0,34

 

Jahnstraße

26

11

31

68

104

0,65

 

Wellerbusch

0

4

2

6

16

0,38

 

AWO

0

0

0

0

0

0,00

ab 01.08.2017 außer Betrieb

Danziger Straße

31

19

35

85

70

1,21

 

 

 

Demnach sind die frei werdenden 25.000 € der Kindertageseinrichtung Jahnstraße zuzuschreiben.

 

Die Gelder für zusätzlichen Sprachförderbedarf sollen bei der Ablösung des bislang punktuellen Delfin 4-Verfahrens unterstützen. Künftig ist die Sprachbildung der Kinder durch eine dauerhafte Beobachtung und Förderung durch die Erzieher/innen zu sichern. Um besonderen, zusätzlichen Sprachförderbedarf zu unterstützen, stellt das Land der Stadt Wermelskirchen 20.000 € zur Verfügung. Als Mindestförderung werden 5.000 € pro Einrichtung vom Land festgesetzt. Dieses Geld soll durch die Jugendhilfeplanung an Kindertageseinrichtungen verteilt werden, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden. Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf den Verwendungszweck hat sich die Stadt Wermelskirchen dazu entschieden die Kitas bei der Verteilung zu berücksichtigen, die in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt die meisten Kinder mit Sprachförderbedarf (Delfin 4) betreuten.

Eine Aktualisierung wie bei der Verteilung der plusKita wird hier nicht vorgenommen, da das Delfin 4-Verfahren abgelöst wurde und keine aktuelleren Zahlen vorliegen. Bei der Neuverteilung (ab dem Kitajahr 2019/2020) gilt es (möglichst) kreiseinheitlich neue Kriterien für die Feststellung des zusätzlichen Sprachförderbedarfes zu ermitteln.

 

Es bleibt somit bei der folgenden Tabelle (s. hierzu auch RAT/2855/2014):

 

 

10/11

11/12

12/13

13/14

14/15

Schnitt

Kinder lt. Bewilligungsbescheid

Ranking

Wellerbusch

0

0

0

0

0

0

16

0,00

Am Ecker

1

0

0

0

1

0,4

66

0,01

Bussardweg

0

0

0

2

4

1,2

68

0,02

Grunewald

1

0

1

1

 

0,6

24

0,03

Forstring

0

2

0

4

3

1,8

69

0,03

Dhünn

2

2

3

2

1

2

66

0,03

Dabringhausen

3

2

2

2

1

2

63

0,03

DRK

1

5

4

6

 

3,2

71

0,05

Wirtsmühle

4

5

2

8

6

5

68

0,07

St. Michael

6

3

4

5

6

4,8

64

0,08

Jahnstraße

6

11

11

12

7

9,4

104

0,09

Heisterbusch

5

7

7

8

3

6

65

0,09

Wielstraße

7

9

7

7

6

7,2

65

0,11

AWO

6

5

7

10

3

6,2

41

0,15

Tente

3

11

15

7

3

7,8

40

0,20

Danziger Straße

15

19

21

17

12

16,8

70

0,24

 

Durch den Wegfall der AWO-Kita erhält somit die Kindertageseinrichtung Heisterbusch den Zuschuss zur zusätzlichen Sprachförderung. 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: