Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für
1.) plusKITA zur Verfügung gestellten 25.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Jahnstraße, sowie2.) die Sprachfördermittel in Höhe von 5.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Heisterbusch
neu vergibt.
Beide Förderungen werden aufgrund der ursprünglichen Planungsgarantie (RAT/2855/2014) und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien auf zwei Jahre (bis zum 31.07.2019) festgesetzt.Sachverhalt: Mit der zweiten KiBiz-Revision erhalten die Jugendämter in NRW zusätzliche Mittel für Bildungsgerechtigkeit und Sprachförderung nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel. Die Mittel sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung und der gesetzlichen Vorgaben an die entsprechenden Einrichtungen weiterzuleiten.
Nach §§ 21 a+b KiBiz gewährt das Land Zuschüsse für die Förderung von plusKITA und zusätzlichem Sprachförderbedarf.Die plusKITA ist eine Einrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Die Kita muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Die für die Weiterverteilung der Mittel zu berücksichtigenden Faktoren stellen einerseits die vom Land für die Verteilung an die Jugendämter verwandten Indikatoren (Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II) und darüber hinaus auch weitere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen Sozialplanung verwendet werden, dar. Hier können auch die „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf - Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden“ herangezogen werden (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, Anteil von Hilfen zur Erziehung, Anteil beitragsfreier Eltern / durchschnittliche Beitragshöhe und Sprachförderung).Die Stadt Wermelskirchen hat sich für folgende drei Indikatoren entschieden:1. Anteil der Kinder, die Bildung und Teilhabe beziehen (Voraussetzungen für BuT: SGB II, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag)
Nach Aktualisierung der Zahlen ergibt sich mit Datum 01.04.17 folgende Gegenüberstellung:
Demnach sind die frei werdenden 25.000 € der Kindertageseinrichtung Jahnstraße zuzuschreiben.
Die Gelder für zusätzlichen Sprachförderbedarf sollen bei der Ablösung des bislang punktuellen Delfin 4-Verfahrens unterstützen. Künftig ist die Sprachbildung der Kinder durch eine dauerhafte Beobachtung und Förderung durch die Erzieher/innen zu sichern. Um besonderen, zusätzlichen Sprachförderbedarf zu unterstützen, stellt das Land der Stadt Wermelskirchen 20.000 € zur Verfügung. Als Mindestförderung werden 5.000 € pro Einrichtung vom Land festgesetzt. Dieses Geld soll durch die Jugendhilfeplanung an Kindertageseinrichtungen verteilt werden, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden. Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf den Verwendungszweck hat sich die Stadt Wermelskirchen dazu entschieden die Kitas bei der Verteilung zu berücksichtigen, die in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt die meisten Kinder mit Sprachförderbedarf (Delfin 4) betreuten. Eine Aktualisierung wie bei der Verteilung der plusKita wird hier nicht vorgenommen, da das Delfin 4-Verfahren abgelöst wurde und keine aktuelleren Zahlen vorliegen. Bei der Neuverteilung (ab dem Kitajahr 2019/2020) gilt es (möglichst) kreiseinheitlich neue Kriterien für die Feststellung des zusätzlichen Sprachförderbedarfes zu ermitteln.
Es bleibt somit bei der folgenden Tabelle (s. hierzu auch RAT/2855/2014):
Durch den Wegfall der AWO-Kita erhält somit die Kindertageseinrichtung Heisterbusch den Zuschuss zur zusätzlichen Sprachförderung.Anlage/n:
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