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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die geänderte Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft „Beratungs- und Erziehungshilfen / familienergänzende Hilfen – ambulante Maßnahmen“ gem. § 78 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Wermelskirchen zur Kenntnis. Sachverhalt:
Gemäß § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Die Arbeitsgemeinschaft „Beratungs- und Erziehungshilfen / familienergänzende Hilfen – ambulante Maßnahmen“ gem. § 78 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Wermelskirchen existiert bereits seit dem Jahr 2001.
In der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft am 07.04.2017 wurde die Änderung der Geschäftsordnung einstimmig beschlossen. Diese wurde aktualisiert und auf die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Änderungen sind aus der Anlage ersichtlich. Anlage/n: Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Beratungs- und Erziehungshilfen/ familienergänzende Hilfen – ambulante Maßnahmen“ gem. § 78 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Wermelskirchen
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