Vorlage - 0103/2017  

 
 
Betreff: Regenrückhaltebecken (RRB) Dhünner Straße; Erweiterung und Sanierung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Technik Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan_Volumenerweiterung_RRB-Dhünner-Str  

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die Erweiterung und Sanierung des Regenrückhaltebeckens (RRB) Dhünner Straße auf Basis der beigefügten Planung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Köln zur Umsetzung der Maßnahme. Sofern diese vorliegt, wird die Betriebsleitung beauftragt, umgehend die weiteren Planungsschritte und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 


Sachverhalt:


Der SAW hat für die Einleitung aus dem Regenüberlaufbecken / Regenrückhaltebecken Dhünner Straße am 12.12.2008 den notwendigen Erlaubnisantrag bei der Bezirksregierung (Bez.Reg.) Köln gestellt.

 

Nach mehrmaliger Sachstandsnachfrage ging am 11.03.2015 ein Entwurf des Erlaubnisbescheides zur Anhörung von der Bez.Reg. Köln ein. Die Betriebsleitung teilte der Bez.Reg. umgehend mit, dass gegen den Bescheid keine Einwände bestehen und somit der Bescheid unverändert erlassen werden kann.

 

Dies erfolgte nicht. Statt dessen ging am 03.05.2016 ein neuer Erlaubnisbescheidentwurf mit zusätzlichen Auflagen und einer reduzierten Befristung ein. Diese Veränderung begründete die Bez.Reg. mit dem zweiten Bewirtschaftungsplan NRW zur Wasserrahmenrichtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach wird der Eifgenbach als potentielles Lachslaichgewässer eingestuft. Hiermit begründet die Bez.Reg. die Auflage zur Erstellung eines detaillierten stofflichen BWK M7 Nachweises für das gesamte Gewässer.

 

Die Stellungnahme des SAW auf diesen Erlaubnisbescheidentwurf enthält kritische Aussagen zu den ergänzten Auflagen. Diese beziehen sich lediglich auf die zusätzlichen Forderungen aus dem zweiten Bewirtschaftungsplan und nicht auf die bauliche Ausführung der Sanierungsmaßnahme. Mit Schreiben vom 30. November 2016 teilte die Bez.Reg. dem SAW mit, dass die Prüfung der Stellungnahme noch Zeit in Anspruch nehme und sie auf die Angelegenheit unaufgefordert zurück komme.

 

Als Voraussetzung zur Umsetzung des Projekts wird der SAW den Baubeginn und die Baumaßnahme selbst mit der Bezirksregierung Köln abstimmen. Diese sind unabhängig von den kritischen Auflagen. Sofern die Bezirksregierung diesem zustimmt, kann das Wasserrecht auch später von der Bezirksregierung erteilt werden.

 

Gemäß Kanalnetzanzeige und dem Erlaubnisantrag ist eine Volumenerweiterung auf mindestens 1830 m³ sowie eine Drosselreduzierung auf höchstens 108 l/s notwendig, um die Einleitungsvoraussetzungen einhalten zu können. Im Zuge dieser Maßnahme wird das ca. 25 Jahre alte Becken an den Stand der Technik  und die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften angepasst. Weiterhin sind Maßnahmen zur Gewährleistung der notwendigen Unterhaltung und Wartung der Anlage entsprechend der rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Nähere Informationen können dem nachfolgenden Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 – 2017 unter der lfd. Nr. 26, „RÜB/RRB Dhünner Straße: Erweiterung RRB“, enthalten.

 

Im Wirtschaftsplan des SAW für das Jahr 2017 ist die Maßnahme unter dem Sachkonto I 53125002 01000 7852000, RRB Dhünner Str./Königstr., aufgeführt. Auf diesem Konto stehen ausreichende Mittel für die geplante Maßnahme zur Verfügung.

 

Sofern der Betriebsausschuss den Baubeschluss erteilt, werden die weiteren Planungsschritte und die Maßnahme selbst durchgeführt, sobald die Zustimmung der Bezirksregierung Köln zur  Umsetzung der Maßnahme vorliegt.

 

Die technischen Erläuterungen zur Erweiterung und Sanierung des Beckens sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

In der Anlage ist ein Übersichtsplan beigefügt. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.


Erläuterungsbericht

 

1.                  Beschreibung des Ist-Zustandes

 

Das betrachtete Baufeld liegt im Stadtgebiet von Wermelskirchen. Der Planungsbereich befindet sich außerhalb der Bebauung südlich des Sportplatzes Dhünner Straße in bewaldetem Gebiet. Der Eifgenbach ist rd. 15 m von dem Becken entfernt.

 

 

 

Vorhandener Zulaufkanal

Vom RÜB Dhünner Straße aus verläuft der Entlastungssammler über den Sportplatz in Richtung RRB. Der Entlastungssammler verläuft im Bereich des RRB über das Flurstück 205, hat eine Nennweite DN 1.200 mm und eine Tiefenlage von rd. 2,00 m.

 

Das Regenrückhaltebecken ist im Bereich des Zulaufs aus dem Entlastungssammler stark erodiert, was auf eine hohe Einleitungsenergie hindeutet. Zum Schutz der Beckensohle soll zukünftig eine Umwandlung der Einleitungsenergie erfolgen.

 

Vorhandenes RRB

Das vorhandene RRB ist von der Frohntaler Straße aus zu erreichen. Kurz vor dem Eifgenbach muss man über einen befestigten Wirtschaftsweg fahren und einen namenlosen Siefen über eine Furt queren. Die letzten rd. 150 m sind mit einem nicht geländegängigen Fahrzeug nicht zu befahren. Die Beckensohle ist von Feinsedimenten und Ablagerungen bedeckt. Das Becken ist bewachsen, teilweise sind Neophyten vorhanden. Eine zusätzliche Abdichtung der Beckensohle ist nicht vorhanden. Das Becken wird am östlichen Rand durch einen Querdeich begrenzt. Dieser wurde als homogener Deich (nur Stützkörper) ausgeführt. Die Deichkrone hat eine Breite von ca. 2,00 m. Ein Deichverteidigungsweg ist nicht vorhanden. Die wasserseitige Böschung weist Neigungen zwischen 1:1,5 und 1:2 auf. Der landseitige Böschungsfuß wurde nicht vermessen. Bei Volleinstau des Beckens bis zur Höhe der Überlaufschwelle bei 232,27 m NHN ergibt sich ein aktuelles Rückhaltevolumen von 1.243 m³.

 

Vorhandenes Drosselbauwerk

Der vorhandene Drosselablauf befindet sich in einem Schacht, der innerhalb des Beckens angeordnet ist. Es fehlt eine Betriebsbrücke, so dass der Schacht schwer, bei gefülltem Becken überhaupt nicht zu erreichen ist. Der Beckenablauf wird durch eine Rohrdrossel DN 300 mm PP begrenzt. Die Rohrdrossel ist am Ablauf unterseitig des Dammbauwerks deformiert und durch Rückstau im Ablaufgraben verlandet. Hier besteht Handlungsbedarf; die Verformung ist aus rein hydraulischer Sicht zurzeit nicht bedenklich; die Verlandung und der Rückstau sollten jedoch beseitigt werden. Die Einlaufhöhe der Rohrdrossel liegt bei 230,45 m NHN und soll möglichst nicht verändert werden. Der Einlauf in den Drosselschacht liegt aktuell bei 230,97 m NHN und kann als Beckentiefpunkt angesehen werden. Die aktuelle Drosselabgabe liegt bei Erreichen des Stauziels bei rd. 215 l/s.

 

 

  1. Darstellung der Planung

 

Der SAW beabsichtigt, das Volumen des bestehenden RRB „Dhünner Straße“ gemäß Genehmigungsantrag auf mindestens 1.830 m³ zu erweitern. Dies soll im Wesentlichen durch eine Tieferschachtung des vorhandenen Beckens erfolgen. Eine flächenmäßige Vergrößerung ist aufgrund der Randbedingungen nur eingeschränkt möglich. Auch eine Erhöhung des Damms ist nicht statthaft. In dem Zuge ist eine Ertüchtigung der Drossel zur Erreichung des zulässigen Drosselabflusses QDr. 108 l/s erforderlich.

 

Zulaufbauwerk

Das Zulaufbauwerk hat die Aufgabe, das zufließende Wasser in das Becken zu leiten und zu verteilen. Die punktförmige Zuleitung erfordert einen Erosionsschutz. Der Ablauf vom RÜB wird dem RRB über ein Einleitungs- und Verteilungsbauwerk punktuell zugeführt. Zur Energieumwandlung wird ein Absturzschacht mit Wasserpolster vor dem Beckenzulauf angeordnet. Zusätzlich sorgen im Zulaufbauwerk zwei Querriegel sowie eine Gabionenwand für eine geregelte Energieumwandlung. Das Verteilungsbauwerk ist mit einer rauen Sohle ausgestattet. Gabionenkörbe und Steinwalzen sorgen für eine schadlose flächige Verteilung im Becken. Durch die Gabionenwand können bei kleinen Zuflüssen auch Einträge aus dem RÜB ins RRB zurückgehalten werden. Die Gabionenwand ist durchströmbar zu halten.

 

Speicherraum

Im Planungszustand ergibt sich bei Volleinstau des Beckens bis zur Höhe der Überlaufschwelle 232,27 m NHN ein Rückhaltevolumen von 1.885 m³. Bei dem RRB Dhünner Straße handelt es sich um ein offenes Erdbecken im Hauptschluss. Diese Beckenart bietet eine optimale Übersichtlichkeit für die Kontrolle, günstige Möglichkeiten für Wartung und Reinigung, eine gute Belichtung und Belüftung sowie geringere Unfallgefahr für das Betriebspersonal. Im Vergleich zu Betonbauwerken sind in der Regel wirtschaftlichere Bau- und Betriebskosten zu erwarten. Eine Umzäunung ist erforderlich. Die Beckenentleerung erfolgt im natürlichen Gefälle. Es wird für neu angelegte Böschungen eine Böschungsneigung von 1:3 gewählt. Die Böschungen werden mit einer Oberbodenschicht einer Stärke von 20 cm abgedeckt. Die Beckensohle erhält eine Ansaat mit Feuchtwiesenmischung und wird dann der natürlichen Sukzession überlassen. Die Beckenböschungen werden mit einer standortgerechten Rasensaatmischung eingesät.

 

Drosselbauwerk

Der jetzige Standort des Drosselbauwerks wird beibehalten. Das Drosselbauwerk wird in Form eines Grundablassbauwerks ausgebildet, in dem der Abfluss des Regenbeckens auf das für das Gewässer verträgliche Maß QDr,RRB 108 l/s gedrosselt wird. Die heutige Rohrdrossel wird zukünftig als Ablaufkanal zum Gewässer genutzt. Um eine vollständige Beckenentleerung zu gewährleisten, liegt der vom Drosselbauwerk zum Gewässer führende Ablaufkanal tiefer als die Sohle des Regenrückhaltebeckens. Der Grundriss des neuen Drosselbauwerks wird so groß gewählt, dass ein Austausch des Drosselorgans ohne großen Aufwand möglich ist. Eine ausreichend große Montageöffnung ist vorzusehen. Da das Drosselbauwerk mit Gitterrostabdeckungen versehen wird, ist für eine gesicherte Be- und Entlüftung gesorgt. Drosseleinlauf und Drosselablauf sind dadurch einsehbar und zugänglich. Zur Vermeidung von Verlegungen wird der Drosseleinlaufs mit einem Grobrechen ausgestattet, so dass ein Einschwemmen von Hölzern, Ästen und dergleichen verhindert wird. Vor der Drossel wird ein Vorschacht angeordnet, dessen Sohle tiefer als die Sohle des Regenrückhaltebeckens ist. Dieser erfüllt zusätzlich die Funktion eines Geröllfangs. Für die Wartung und Überprüfung des Drosselorgans ist eine gut begehbare, direkte Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten. Um das Drosselbauwerk auch bei Einstau des Beckens erreichen zu können, ist die Errichtung einer Betriebsbrücke vom Absperrdamm aus vorgesehen.

 

Beckenüberlauf

Eine Änderung des vorhandenen Beckenüberlaufs (breitkronige Dammscharte) ist nicht geplant, der bestehende Überlauf soll auch weiterhin unverändert der Entlastung dienen. Die Schwellenbelastung beträgt bei QÜ,n=1 rd. 238 l/s·m und liegt somit unter der empfohlenen max. Belastung von 300 l/s·m.

 

Notentleerung

Im Drosselbauwerk wird wegen des mit Drosselorganen verbundenen Verlegungsrisikos parallel eine mit einem Schieber ausgerüstete Notentleerung angelegt. Die Notentleerung kann bei Betriebsstörungen als Ersatz für das Drosselorgan eingesetzt werden.

 

Bauwerksausrüstung

Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung des RRB sind planerisch aufeinander abzustimmen. An Bauwerke der zentralen Regenwasserrückhaltung werden besondere Anforderungen hinsichtlich des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit gestellt. Neben konstruktiven und technischen Angaben sind daher auch Aspekte der Arbeitssicherheit zu berücksichtigen. Der gefahrlose Zugang zu allen Beckenteilen ist zu gewährleisten und planerisch zu berücksichtigen (BGV C5/GUV-V C5). Zum Einstieg in Bauwerke werden Steigleitern vorgesehen. Zum sicheren Ein- und Ausstieg müssen an Steigleitern und Steigeisengängen geeignete Haltevorrichtungen als Einsteighilfe vorhanden sein. Alternativ können an ein vorhandenes Geländer Haltebügel angebracht werden. Senkrechte Mauern 1,00 m Höhe werden mit einem Sicherheitsgeländer von 1,10 m Höhe ausgerüstet.

 

Zufahrt / Betriebsweg

Bei Erdbecken ist gemäß DWA-A 166 eine Zufahrt zur Sedimenträumung zu planen. Die Anfahrt zum Becken erfolgt über einen neu zu planenden Betriebsweg, der von Norden kommend, vom bestehenden Weg "Eifgen" abzweigt und der entsprechend den Anforderungen für Betriebsfahrzeuge ausgebaut wird. Das Zulaufbauwerk kann über den Betriebsweg zur Wartung, auch bei Einstau des Beckens, angefahren werden. Im Bereich des Zulaufbauwerks ist eine Wendeanlage angeordnet.

 

Umzäunung

Nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften bzw. den Forderungen der Unfallversicherungen müssen Regenbecken und eventuell auch die Grundstücke gegen unbefugtes Betreten grundsätzlich gesichert sein. Hierfür wird eine 2,00 m hohe Stabgitter-Zaunanlage errichtet. Für die Zufahrt mit Fahrzeugen wird eine entsprechende Toranlage vorgesehen. Innerhalb der Umzäunung ist ein Fußweg bis zur Entlastungsschwelle und über den vorhandenen Damm angeordnet.

 

Kosten

Für die Volumenerweiterung des RRB Dhünner Straße, und die damit verbundenen Maßnahmen ergeben sich Herstellkosten in Höhe von brutto rd. 350.000 €.

 


 

 

Anlage/n:
 

Lageplan Volumenerweiterung RRB Dhünner Str.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Volumenerweiterung_RRB-Dhünner-Str (793 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 427.000

EUR 300.000

EUR 110.000

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: