Vorlage - 0107/2017  

 
 
Betreff: Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge; Fortschreibung des Konzeptes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei/Liegenschaften
   Amt für Soziales und Inklusion
   Amt für Stadtentwicklung
   Gebäudemanagement
   Tiefbauamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsvorstand Vorberatung
Ältestenrat Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
26.06.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Ausschuss für Soziales und Inklusion Vorberatung
29.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und den Ausschuss für Soziales und Inklusion:

 

Der Ausschuss nimmt das Konzept zur Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge zur Kenntnis.

 

Für den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Wohnraumbeschaffung von Flüchtlingen in der von der Verwaltung nachstehend dargelegten Fassung.

 

Für die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen gilt folgende Regelung:

 

Der Bürgermeister legt im Einvernehmen mit dem Rat der Stadt den Anlass von Bürgerinformationsveranstaltungen (Standort von neuen Flüchtlingsunterkünften, sofern es sich um eine städtische Maßnahme handelt) sowie Ort, Zeit und Rahmen fest. Die so beschlossenen Veranstaltungen werden unter Leitung des Bürgermeisters gemeinsam mit Vertretern der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen durchgeführt. Bei Standorten, die seitens Investoren bebaut und anschließend seitens der Stadt Wermelskirchen angemietet werden, erfolgt eine Bürgerinformationsveranstaltung im Einvernehmen mit dem Investor.

 


 


Sachverhalt:

 

Aktuelle Zuweisungszahlen:

 

Aus heutiger Sicht (Stand: 26.05.2017) ist für das Jahr 2017 sowie für das Jahr 2018 von folgenden Zuweisungen an Flüchtlingen für die Stadt Wermelskirchen auszugehen:

 

Quote FlüAG 93,37 % = -  13 Personen

Quote Wohnsitzaufnahme 60,90 % =  - 95 Personen

 

Entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von ca. 110 Personen, Stand heute.

 

Frei

 

Frei  Stand 25.04.2017   93

Renovierung fertig bis Mitte 2017  33

Renovierung bis Jahresende 2017   27

Gesamt153

 

Neubau Thomas-Mann-Straße Herbst 2017   12

Gesamt165

 

 

Aufzunehmen         110

 

freie Plätze   55

 

 

Wegfall 2018

 

Telegrafenstraße (Polizei) -40

Brückenweg -30

Eich -35

Hotelunterbringung (vorübergehend) -25

Gesamt                    -130

 

 

Fehlende Kapazitäten 2018  -75

 

Neu 2018 (Ende 2018/Anfang 2019)

 

Kenkhausen 32

Neubauprojekt 2 24

56

 

Fehlende Kapazitäten 2018                -19

 

Neu 2018/19

Bauverein (Tente/ Bähringhausen)              40

RBS (Wiesenweg)              12             

Gesamt              52

 

Verbleibende Reserve für 2019:              33

 

Hinweis

Aktuell werden ca. 700 Personen wöchentlich NRW zugewiesen, ohne Beachtung der tatsächlichen Berechnung wären dies ungefähr 6 Personen pro Monat für Wermelskirchen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass Zuweisungen und Auszüge sich die Waage halten werden, so dass keine weiteren Kapazitäten benötigt werden. Voraussetzung ist kein Anstieg der NRW Zuzüge und weitere Vermittlungsmöglichkeiten auf den privaten Wohnungsmarkt.

 

 

Standorte

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 12.12.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2017 sowie der Vereinbarung in der Sitzung des Ältestenrates vom 09.02.2017 ist die Verwaltung derzeit beauftragt, ein Konzept zur Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge umzusetzen, das ursprünglich folgende Standorte umfasste:

 

1Asterweg

2Kenkhausen

3Eckringhausen

4Eichholzer Straße

5Tente/Bähringhausen(Investor Bauverein)

6Wiesenweg(Investor Rhein.-Bergische Siedlungsgesellschaft (RBS)

7Pohlhausen

8Hilfringhauser Straße           B´Plan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Str.“  (Investorensuche)

9Jahnstr./Schwaner Knapp    B´Plan Nr. 21 „Jahnstr./Unterw.“, (Investorensuche)

 

Von diesen Standorten sind folgende nach Einschätzung der Verwaltung nicht oder nicht zeitnah umsetzbar aus den angegebenen Gründen:

 

3Eckringhausen:

 

Aus Gründen des Artenschutzes wären erhebliche, kosten- und zeitintensive Maßnahmen durchzuführen, die eine wirtschaftliche Umsetzung des Standortes unrealistisch erscheinen lassen.

 

4Eichholzer Straße:

 

Der Ausbau des Standortes wird derzeit nicht weiter verfolgt, da eine weitere Verdichtung der Flüchtlingszahlen in diesem Randbereich nicht gewünscht ist.

 

7Pohlhausen:

 

Die weiterführende Planung zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge ist vorerst zurückgestellt. Grundsätzlich arbeitet die Verwaltung an der Lösung des Problems (Eigentumsfragen, Erschließung) und wird den Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Klärung zurückstellen und dann beplanen oder einen Investor für die Fläche suchen.

 

 

Für die folgenden Standorte, für die Investoren gesucht wurden, konnten keine derartigen Interessenten gefunden werden:

 

8Hilfringhauser Straße         B´Plan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Str.“ (Investorensuche)

 

Für den Standort "Hilfringhauser Straße" wurden Investoren gesucht, die die Flächen ankaufen, bebauen und die errichteten Objekte/ Wohnungen anschließend teilweise der Stadt Wermelskirchen zwecks Flüchtlingsunterbringung zur Anmietung zur Verfügung stellen.

 

Für den Standort "Hilfringhauser Straße" konnte kein Investor gefunden werden.

 

 

9Jahnstr./Schwaner Knapp  B´Plan Nr. 21 „Jahnstr./Unterw.“, (Investorensuche)

 

Für den Standort "Jahnstraße/Schwaner Knapp" wurden ebenfalls Investoren gesucht. Diesbezüglich werden zurzeit noch Gespräche mit einem Interessenten geführt. Bei einem positiven Ausgang der Gespräche über die Realisierbarkeit findet eine Unterrichtung der politischen Gremien statt.

 

 

 

Umsetzung von Maßnahmen

 

Von den ursprünglich angedachten neun Standorten verbleiben folglich derzeit die vier folgenden Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen weiter in der Prüfung/ Umsetzung:

 

 

1Asterweg

 

 

Deutsche Grundkarte DGK 5 (Grundriss)  © Geobasisdaten, Vermessungs- und Katasteramt, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2017

 

 


2Kenkhausen

 

 

 

Deutsche Grundkarte DGK 5 (Grundriss)  © Geobasisdaten, Vermessungs- und Katasteramt, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2017


5Tente/Bähringhausen(Investor)

 

Deutsche Grundkarte DGK 5 (Grundriss)  © Geobasisdaten, Vermessungs- und Katasteramt, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2017

 

Zu diesem Projekt erfolgt eine Bürgerinformationsveranstaltung nach erfolgter Beratung in den Fachausschüssen.

 

6Wiesenweg(Investor)

 

 

 

Deutsche Grundkarte DGK 5 (Grundriss)  © Geobasisdaten, Vermessungs- und Katasteramt, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2017

 

Zu diesem Projekt erfolgt eine Bürgerinformationsveranstaltung nach erfolgter Beratung in den Fachausschüssen.

 

Wegen des Wegfalls der oben genannten Standorte hat die Verwaltung weitere mögliche Standorte geprüft und schlägt diese zur Umsetzung vor:

 

 

Eine Maßnahme auf städtischem Grundstück und zusätzlichem Ankauf eines benachbarten Grundstücks. Diese Maßnahme wird präsentiert, sobald der Ankauf des Grundstückes erfolgt ist.

 

 

 

 

Hoffnung/Vorderhufe (lediglich Ersatzfläche)

 

 

Deutsche Grundkarte DGK 5 (Grundriss)  © Geobasisdaten, Vermessungs- und Katasteramt, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2017

 

 

Aufgrund der Realisierbarkeit schlägt die Verwaltung folgende Reihenfolge der Bebauung vor:

 

Sofortige Umsetzung:

 

1.Kenkhausen

2.Maßnahme nach Ankauf eines Grundstückes

 

Umsetzung nach Erstellen einer individuellen Planung:

 

1.Asterweg

 

Weitere Prüfung erforderlich:

 

1. Hilfringhauser Straße

2.Jahnstraße

3.Pohlhausen

4.Hoffnung/Vorderhufe (Ersatzstandort)


 


Anlage/n:
 


 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR noch zu ermitteln

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: