Vorlage - 0109/2017  

 
 
Betreff: Untersuchung des Fußgängerverkehrs Brückenweg
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
26.06.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die WNK UWG Fraktion hat am 13.02.2017 eine Anfrage zum Thema Errichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über den Brückenweg gestellt (siehe Anlage 1).

Diese Anfrage wurde am 13.03.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr eingebracht.

 

 

Grunddaten:

 

Der Brückenweg dient als Entlastungsstraße der Telegrafenstraße. Weiterhin ist er eine offizielle Alternativroute für Radfahrer in West-Ost Richtung durch die Innenstadt.

In Höhe der Fußgängerbrücke über die Dellmannstraße besteht zurzeit für den Fußverkehr die Möglichkeit, den Brückenweg mit Hilfe eines Fahrbahnteilers sicher zu überqueren.

Im Brückenweg gilt eine zulässige Streckengeschwindigkeit von 30 km/h.

 

 

Prüfung:

 

Das Fachamt hat hierzu eine Erhebung durchgeführt, um zu prüfen, ob ein FGÜ notwendig ist. Diese Resultate werden mit Hilfe einer Präsentation dargelegt.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass ein Fußgängerüberweg (FGÜ) am Brückenweg aus verschiedenen Gründen nicht erforderlich ist.

 

  1. Fußgängerüberwege sind bei Streckengeschwindigkeiten von 30 km/h in der Regel nicht notwendig. Sie dürfen nur auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h angelegt werden.

 

  1. Die Anordnung eines FGÜ setzt voraus, das eine ausreichende Fußgängerverkehrsstärke und Kraftfahrzeugverkehrsstärke vorliegt. In diesem Fall sind die erforderlichen Fußgängerzahlen nicht vorhanden.

 

 

Fazit:

 

Bei einer Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken unter dem für FGÜ empfohlenen Einsatzbereich, sind in der Regel bauliche Querungshilfen ausreichend.

 

Eine entsprechende Querungshilfe ist im Brückenweg (Höhe Füßgängerbrücke Dellmannstraße)  bereits vorhanden.


 


Anlage/n: