Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, das
Aufkommen der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum” dem
Stiftungsvermögen “Stiftung Wohnungshilfswerk” zuzuführen und
hierzu 103.382,29 € überplanmäßig der Sonderrücklage “Stiftung
Wohnungshilfswerk” über die Haushaltsstelle 1.910.919.0.6 gutzuschreiben.
Die Deckung erfolgt durch die Auflösung /Entnahme aus der Sonderrücklage
“Zweckentfremdung von Wohnraum”.
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