Vorlage - RAT/0043/2004  

 
 
Betreff: Sonderrücklage "Zweckentfremdung von Wohnraum"
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.03.2004 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, das Aufkommen der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum” dem Stiftungsvermögen “Stiftung Wohnungshilfswerk” zuzuführen und hierzu 103.382,29 € überplanmäßig der Sonderrücklage “Stiftung Wohnungshilfswerk” über die Haushaltsstelle 1.910.919.0.6 gutzuschreiben. Die Deckung erfolgt durch die Auflösung /Entnahme aus der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum”.

undefined FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift