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Beschlussvorschlag:
Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
Sachverhalt:
Die Planfläche liegt im Stadtteil Dabringhausen, westlich der L 101 und wird durch den Meisenweg erschlossen (s. Anlage I). Die bisher als Sportplatz genutzte Fläche wurde aufgegeben und wird auch zukünftig nicht mehr für sportliche Aktivitäten benötigt. Um dem Mangel an Wohnangebot im Stadtteil entgegenzuwirken, soll die Brachfläche für wohnliche Zwecke umgenutzt und insbesonders junge Familien angezogen werden.
Die gegenwärtige planungsrechtliche Situation weist die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wermelskirchen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ aus. Mit dem Ziel, an diesem Standort Planrecht für eine wohnliche Nutzung zu schaffen, ist die Festsetzung im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ herbeizuführen.
Dem Arbeitskreis Stadtentwicklung wurde der erste Entwurf einer möglichen Bebauung am 09.05.17 vorgestellt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die genannte Fläche soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.
Ziel und Erfordernis der Planung:
Aufgrund der Lage des alten Sportplatzes mitten im Siedlungsgebiet ist eine planungsrechtliche Regelung der überbaubaren Fläche sowie eine Regelung bezüglich der zulässigen Art der baulichen Nutzung erforderlich, um eventuelle Fehlentwicklungen auszuschließen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, zentrumsnahes und zugleich ruhiges Wohnen zu ermöglichen. Das geplante Wohngebiet trägt dazu bei, ein harmonisches Gesamtbild des Quartiers herzustellen und fügt sich in die umgebende Bestandsbebauung ein. Es wird eine Lücke im bestehenden Siedlungsgefüge geschlossen. Durch die Wohnnutzung und die Fortführung der ortsbildprägenden Bebauung sollen die städtebauliche Struktur im Stadtteil Dabringhausen aufgewertet und Angebote im Einfamilienhausbau geschaffen werden. Von einer moderaten Nachverdichtung durch eine aufgelockerte Bebauung sind Synergieeffekte für den Ortsteil zu erwarten. Auch die zentrale Lage rechtfertigt eine Nachverdichtung im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird dem Vorrang der Innenentwicklung nach § 1 Abs. 5 BauGB Rechnung getragen.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung –
Da das Planvorhaben die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB erfüllt, soll die Aufstellung des Bebauungsplanes „Meisenweg“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Beteiligung, Umweltprüfung und -bericht, Bekanntmachung
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB (Beteiligung) und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Umweltprüfung/-bericht) entsprechend. Somit wird von - der frühzeitigen Unterrichtung/ Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, - der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, - der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie - von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, - dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, - wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann (gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB „Ersatzbeteiligung“, da keine frühzeitige Beteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet).
Berichtigung des FNP
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist der FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen (s. Anlage II).
A. Vorstellung des Entwurfs der Bauleitplanung:
Planungskonzept „Meisenweg“ (Anlage IV)
Folgende Planinhalte werden kurz erläutert (s. Anlage V):
Die Bebauung umfasst ca. 13 Wohneinheiten in Form von freistehenden Einfamilien- sowie Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen und Grundstücksgrößen zwischen 430 m² und 530 m², um insbesondere die Zielgruppe der jungen Familien anzusprechen.
Die verkehrstechnische Erschließung soll über den „Meisenweg“ und dann mittels einer von Nord nach Süd verlaufenden Sticherschließung erfolgen.
Der ruhende Verkehr soll auf den privaten Grundstücken in Form von Garagen, Carports und Stellplätzen untergebracht werden. Ergänzend sollen im öffentlichen Straßenraum bis zu 8 öffentliche Parkplätze umgesetzt werden.
Die vorhandene Grünstruktur entlang der westlichen Plangebietsgrenze soll möglichst erhalten werden.
B. Aufstellungsbeschluss
In Kenntnis der angestrebten Entwurfsinhalte des Bebauungsplanes Nr. DA 14 „Meisenweg“, können der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und der Rat der Stadt folgenden Aufstellungsbeschluss fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt.
Weiteres Verfahren:
Eine vereinfachte, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer Informationsveranstaltung in der 28. KW vorgesehen, in der sich die Bürger über das Vorhaben informieren und Fragen stellen können.
Anlage/n:
Anlage II Berichtigung des Flächennutzungsplanes Anlage IIIGeltungsbereich Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ Anlage IV Entwurf Planungskonzept „Meisenweg“ Anlage V Kurzbegründung zum Planungskonzept Anlage VI Verfahrensschritte
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