Vorlage - 0116/2017  

 
 
Betreff: Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales und Inklusion beschließt die Kündigung der Gesundheitskarte zum  30.09.2017 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
 


Sachverhalt:

 

Zum 01.02.2016 wurde die Gesundheitskarte eingeführt und eine einjährige Testphase vereinbart. Auf Nachfrage der  Fraktion von WNK UWG vom 19.01.2017 (Rat 0021/2017) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion mitgeteilt, dass noch keine Abrechnungen der Krankenkasse vorliegen.

Inzwischen liegen die ersten Abrechnungen der Krankenkasse für den Zeitraum 02.2016 – 30.06.2016 vor, so dass eine Aussage zu den Kosten getroffen werden kann und die erneute Anfrage der zuvor genannten Fraktion (0100/2017) beantwortet werden kann.

 

Im folgenden werden die ermittelten Kosten 2016 auf ein Jahr hochgerechnet (es liegen fünf Monate in Form von Abrechnungen durch die Krankenkasse vor) mit den Kosten des Jahres 2015 verglichen. Bei den Krankenkosten für 2016 handelt es sich nicht um Versicherungsbeiträge, sondern um die tatsächlichen Behandlungskosten die im Falle einer Nichteinführung der Krankenversicherungskarte im gleichen Umfang angefallen wären. Grundsätzlich werden bei Versicherungen nach § 264 SGB V immer die tatsächlichen Kosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale abgerechnet und erstattet.

 

 

Nach der Auswertung der ersten 5 Monate kann davon ausgegangen werden, dass die Karte nicht zu Einsparungen führt. Gewährt wurden durch die Krankenkasse die gesetzesmäßig vorgeschriebenen Leistungen nach dem AsylBLG.

Ein direkter Vergleich der Jahre 2015 und 2016 ist jedoch schwierig, da nur die anfallenden Kosten der jeweiligen Personenzahl gegenübergestellt werden können. Völlig unberücksichtigt bleibt jedoch der Einzelfall, abgesehen von zwei sehr kostenintensiven Fällen die herausgefiltert werden konnten - siehe obige Tabellen.

 

Dem reinen Zahlen­material nicht zu entnehmen ist, ob es zum Beispiel im Jahr 2016 mehr chronisch kranke Personen gab oder die Personen häufiger zum Arzt gegangen sind als im Jahr 2015 was wiederum zu der Kostensteigerung führt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kostensteigerung durch die vielen Neuaufnahmen mit teilweise schweren Erkrankungen entstanden sind.  Genauere Information hierzu liegen jedoch aus Datenschutzgründen nicht vor.

 

Hinzu kommt noch die zusätzlich anfallende Verwaltungs­kosten­­pauschale von ca. 12.500 € je Quartal.

 

Unabhänging von der schwierigen Kostenbetrachtung, konnte keine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden.

 

Zum Beispiel dauert die Erstellung der Karte bei Neuzuweisungen mindestens 6 Wochen, die in der Zwischenzeit oft kurzfristig notwendigen Behandlungsscheine sind nur schwierig zu bekommen (Separater Antrag per Email oder Fax, Nachfragen nur über Telefonhotline des Servicecenters).

Jegliche Änderungen bzgl. Wohnsitz, Namen, etc. müssen der Krankenkasse für jede Person einzeln gemeldet werden und führen zur Änderung der Karte.

 

Da weder Verwaltungsaufwand, noch offensichtlich Einsparungen bei den Leistungen erzielt werden konnten, empfiehlt die Verwaltung die Kündigung des Vertrages zum 30.09.2017.

Aufgrund der einzuhaltenen Kündigungsfrist zum Quartalsende im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung.

 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: