Vorlage - 0121/2017  

 
 
Betreff: StadtUmland.NRW: "Zwischen Rhein und Wupper: zusammen wachsen"
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
26.06.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Piktogramm_Kooperationsraum  
Beurteilung_Jury_Zwischen Rhein und Wupper  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Mit der Initiative StadtUmland.NRW des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) wurden Großstädte und ihre Nachbarkommunen in NRW dazu eingeladen, Zukunftskonzepte zur verstärkten Kooperation zu erarbeiten. Schwerpunktmäßig sollten die Themen Wohnen/Siedlungsentwicklung, Mobilität und Freiraum betrachtet werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat sich an der Initiative beteiligt, indem sie sich dem Kooperationsraum „Zwischen Rhein und Wupper“ des nördlichen Bergischen Landes angeschlossen hat. Dieser wird gebildet aus dem Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Solingen und Remscheid, der Stadt Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und vielen zum Kreis gehörigen Städten sowie den angrenzenden Umlandgemeinden im Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreis. Eine Übersichtskarte des Kooperationsraumes ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zunächst haben in einer ersten Phase dreizehn Stadt-Umland-Verbünde ihre Konzeptideen vorgestellt und sich damit für die Teilnahme beworben. Die Koordinierung und Federführung der Bewerbung des Kooperationsraumes „Zwischen Rhein und Wupper“ lag bei der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (Bergischen Gesellschaft).

 

Eine Fachjury hat aus den dreizehn Bewerbungen acht Stadt-Umland-Verbünde für die zweite Phase ausgewählt, in der die Konzeptideen in umsetzungsfähige Zukunftskonzepte übersetzt werden sollten. Die ausgewählten Stadt-Umland-Verbünde wurden durch das Landesministerium mit je 200.000 Euro pro eingereichtem Beitrag für die Ausarbeitung der Zukunftskonzepte finanziell unterstützt und fachlich beraten. Alle Stadt-Umland-Verbünde haben zum Ende der zweiten Phase am 07. April einen Wettbewerbsbeitrag eingereicht. Am 10. Mai 2017 hat eine fachübergreifend besetzte Jury die Raumentwicklungs- und Mobilitätskonzepte mit Vorbildcharakter für Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Das Beratungsergebnis wurde am 17.05.2017 von Minister Groschek und Staatssekretär von der Mühlen auf auf der internationalen Bau- und Planungs-Fachmesse Polis in Düsseldorf verkündet.

 

Im Rahmen des StadtUmland.NRW-Aufrufes des Landes hat sich der Kooperationsraum „Zwischen Rhein und Wupper“ mit dem Wettbewerbsbeitrag auch in der zweiten Phase durchgesetzt. In einem äußerst knappen Zeitraum von im Wesentlichen nur drei Monaten ist ein Zukunftskonzept entstanden, das von der Fachjury als besonders vorbildhaft ausgezeichnet wurde. In der nächsten Phase soll das Konzept im Sinne eines Zwischenergebnisses intensiv in den beteiligten Gebietskörperschaften politisch beraten und gemeinsam fachlich konkretisiert werden. Parallel werden Gespräche mit dem Land über die weitere etwaige prozess- und projektbezogene Förderung für den Kooperationsraum geführt.

 

Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der beteiligten Städte Burscheid, Düsseldorf, Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Hückeswagen, Langenfeld, Leverkusen, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Wermelskirchen, Wülfrath, Wuppertal sowie des Kreises Mettmann haben die Zielrichtung der Kooperation im Vorwort zusammengefasst:

 

„Mit 18 Kommunen und 1 Kreis zwischen Rhein und Wupper haben wir uns auf den Weg gemacht, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Unser Kooperationsraum von Leverkusen bis Velbert und Düsseldorf bis Hückeswagen ist historisch mit gemeinsamen Wurzeln verbunden und aktuell eng verflochten. Hier wohnen 2 Millionen Menschen, die ihr Leben ganz selbstverständlich über Stadtgrenzen hinweg in der Region organisieren. Jede und Jeder findet für die eigene Lebenssituation zum Wohnen, Arbeiten und Erholen einen Platz: Urbanes Leben an Rhein und Wupper, Landschaftserlebnis in den Wäldern und an den Wasserflächen des Bergischen Landes - Alle sind ganz nah dran.

 

Um diese Lebensqualität in die Zukunft zu tragen, müssen insbesondere zwei aktuelle Entwicklungen gemeinsam gestaltet werden:

 

Wir wachsen! Entgegen der Prognosen aus den letzten zwei Jahrzehnten nehmen die Bevölkerungszahlen wieder zu – und dieser Trend erreicht nach der Rheinschiene nun auch die Kommunen im Bergischen Land. Neuer, bezahlbarer und adäquater Wohnraum muss auf der Grundlage einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie für den urbanen und ländlich ge-prägten Raum ermöglicht werden.

 

Wir sind mobil. Die engen Verflechtungen zwischen den Polen des Alltaglebens Arbeiten, Wohnen, Freizeit sind verbunden mit zunehmendem Verkehr, der zusammen mit dem steigenden Transitaufkommen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur kommt. Die täglichen Wege werden zum Zeitfresser und gewinnen als Faktor von Lebensqualität an Bedeutung. Wir wollen gemeinsam über unsere Grenzen denken und die Lebenswelt der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen Nähe – zwischen Stadt und Land, zwischen Alteingesessenen und neuen Nachbarn, zwischen Wohnen, Arbeiten und Erho-lung. Nähe, die auch Zeit schenkt. Jedem jeden Tag. 2 Millionen Stunden für Lebensqualität.

 

Mit diesem Ziel sind wir mit einem ambitionierten Prozess in die Zusammenarbeit eingestie-gen. Wir danken dem Land NRW für die fachliche und finanzielle Unterstützung, ohne diesen Impuls wäre dieser Start eines neuen Kooperationsraumes nicht möglich gewesen. Mit dem Zukunftskonzept liegt die Grundlage der gemeinsamen Entwicklung für die nächsten Jahre vor. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!“

 

Das Zukunftskonzept „Zwischen Rhein und Wupper: zusammen – wachsen“ wurde als Wettbewerbsbeitrag für die zweite Stufe am 07.04.2017 fristgerecht beim Land eingereicht. Am 25.04.2017 wurden die Hauptverwaltungsbeamten der 19 beteiligten Gebietskörperschaften sowie die Öffentlichkeit über den Stand des Prozesses informiert. Aufgrund eines herausragenden methodischen wie inhaltlichen Niveaus sowie ihrer innovativen und integrierten Ausrichtung wurde das Konzept „Zwischen Rhein und Wupper“ neben zwei weiteren Konzepten mit besonderem Vorbildcharakter für NRW hervorgehoben:

 

„Das Zukunftskonzept verfolgt das Leitbild „zusammen – wachsen“ und wird ergänzt durch ein weiteres thematisches Leitbild „eine Stunde mehr Zeit“ für besondere Lebensqualität. Mit dem Ziel, mehr Lebensqualität für die Menschen in der Region zu schaffen, hat der neuge-gründete Verbund für die räumliche Perspektive fünf mögliche Betrachtungsweisen und Szenarien erarbeitet. Diese dienen als Annäherung an ein gemeinsames Raumverständnis. Positiv wird bewertet, dass bei der integrierten Betrachtung neben den Schwerpunktthemen Wohnen/ Siedlungsentwicklung und Mobilität auch Freiraum und Freizeit mitgedacht werden. Zudem sind die unterschiedlichen Szenarien mutig und kritisch gedacht und zeigen auch „schmerzhafte“ Auswirkungen für die jeweiligen Beteiligten auf.“ (StadtUmland-NRW.de)

 

Die vollständige Würdigung der Jury ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Weitere Planung:

Bis Ende 2017 schließt sich nun eine Phase der intensiven Beratung und Konkretisierung des Konzeptes an. Dabei wird weiter mit den externen Büros und dem bestehenden Arbeitskreis der kommunalen Vertreter gearbeitet. Auch die Bergische Gesellschaft füllt die Rolle der Koordinierung und Federführung bis zum Ende des Jahres aus.

 

Für den Herbst 2017 ist eine Regionalkonferenz zur Information und Beteiligung der Politik geplant, im Rahmen derer ein Grundsatzbeschluss über die Frage der Weiterführung der Kooperation über 2017 hinaus angestrebt wird. Ziel ist es, die Grundlage zu schaffen für eine längerfristige und in naher Zukunft auch strukturierte interkommunale Zusammenarbeit – um beispielsweise auch gegenüber dem Land NRW mit „einer Stimme“ sprechen zu können, wenn es darum geht, prozess- und/oder projektbezogene Fördermittel einzufordern.

 

Eine solche längerfristige interkommunale Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, konkrete Projekte anzustoßen und durchzuführen. Die Regionalkonferenz sollte ein erstes Forum sein, die Ideen für Projekte zu „testen“ und konretisieren.

 

Das Konzept in Kurz- und Langfassung, die vier als Wettbewerbsbeitrag geforderten Plakate sowie ein informativer Kurzfilm stehen auf der Website des Projektes rhein-wupper.nrw zur Verfügung.

 

Insbesondere den Städten im Rheinisch-Bergischen Kreis war es aber auch wichtig, dass die bewährten Kooperationen in den verschiedenen Gebietskulissen der beiden Bergischen Kreise, des Region Köln-Bonn e.V., der Regionale 2022/2025, der Metropolregion Rheinland etc. von der Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Verbund nicht negativ beeinflusst werden. Es gibt die ausdrückliche Zusage des Landesministeriums, dass eine solche Mehrfachbeteiligung möglich ist und keine Nachteile mit sich bringt. Dies ist insbesondere für Wermelskirchen von Bedeutung, da die Stadt sich im Grenzbereich verschiedener Gebietskulissen befindet und daher historisch, strukturell und auch in Bezug auf Bevölkerungsverflechtungen nicht ausschließlich einer Gebietskulisse zuzuordnen ist.

 


 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Kooperationsraum

Anlage 2: Würdigung der Jury


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Piktogramm_Kooperationsraum (548 KB)      
Anlage 2 2 Beurteilung_Jury_Zwischen Rhein und Wupper (66 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: