Vorlage - 0132/2017  

 
 
Betreff: Neubau eines Hallenbades - weitere Vorgehensweise und Standortentscheidung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Vorberatung
05.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
HallenbadneubauVariante2102016ltGutachtenDGfdB  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:

 

  1. Neubau eines Hallenbades auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Quellenbades) vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses gem. Vorlage RAT/0071/2017.

 

  1. Einbindung einer externen Projeksteuerung bis spätestens Ende 2017 zur weiteren Projektentwicklung und zur Projektrealisierung.

 

  1. Erstellung einer Entwurfsplanung für den Neubau eines Hallenbades.

 

  1. Teil dieser Entwurfsplöanung ist die Gegenüberstellung der bisherigen Betriebskosten des Quellenbades zu den sich ergebenden neuen Betriebskosten des neuen Hallenbades, um die Einsparungen im Bereich der Betriebskosten differenziert darstellen zu können.


 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 u. a. beschlossen, einen Hallenbadneubau auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenprognosen“ aus 10/2016 zu  errichten.

 

Weiter ist festgelegt worden, dass entsprechende Investitionsmittel in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingebracht werden.

 

Darüber hinaus wird dem Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am 10.07.2017 empfohlen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen geplante Kunstrasenanlage auf dem Naturrasenplatz des Eifgenstadions zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neu zu bauendes Hallenbad festzulegen (s. a. RAT/0071//2017).

 

Hieraus ergeben sich weitere Handlungsschritte:

 

1.Standortentscheidung:

Festlegung des oberen Tennenplatzes im Eifgen (unterhalb des jetzigen Quellenbades) als Standort für einen Hallenbadneubau, vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses gem. Vorlage RAT/0071//2017.

 

2.Einbindung einer Projektsteuerung bis spätestens Ende 2017:

Mit Blick auf die Vielzahl der derzeit umzusetzenden Projekte im Bereich der Stadt Wermelskirchen ist es erforderlich, ein externes Büro zur Projektsteuerung frühzeitig einzubinden, um eine zügige und reibungslose Abwicklung der gesamten Maßnahme sicherstellen zu können. Dieses Büro soll die weitere Projektentwicklung und insbesondere die Projektrealisierung durchführen. Gerade am Anfang eines Projektes ist der Beeinflussungsgrad hinsichtlich der Kosten, der Termine und Qualitäten am höchsten, so dass eine frühzeitige Einbindung sinnvoll erscheint, um die bereits jetzt erforderlichen, weiteren Vorbereitungsschritte entwickeln zu können (s. a. nachstehende Ziffer 3.).

 

3.Finanzierung des Hallenbadneubaus:

Um die Finanzierungsmöglichkeiten eines Hallenbadneubaus auf dem oberen Tennenplatz bewerten zu können, ist es jetzt erforderlich, eine konkrete Entwurfsplanung für den Hallenbadneubau durchzuführen (Grundlage: Variante II).

Diese ist dann geeignet, die zukünftigen Jahresbetriebskosten, die ein neues Hallenbad in der gewünschten Variante II verursachen wird, zu berechnen. Diese neuen Betriebskosten ergeben dann im Vergleich zu den bisherigen Betriebskosten des Quellenbades ein jährliches Einsparvolumen, aus dem sich die Finanzierungsmöglichkeiten eines neuen Bades ableiten lassen.

 


Anlage/n:

Variante II des „Gutachtens Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016

 
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HallenbadneubauVariante2102016ltGutachtenDGfdB (140 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: