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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 u. a. beschlossen, einen Hallenbadneubau auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenprognosen“ aus 10/2016 zu errichten.
Weiter ist festgelegt worden, dass entsprechende Investitionsmittel in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingebracht werden.
Darüber hinaus wird dem Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am 10.07.2017 empfohlen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen geplante Kunstrasenanlage auf dem Naturrasenplatz des Eifgenstadions zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neu zu bauendes Hallenbad festzulegen (s. a. RAT/0071//2017).
Hieraus ergeben sich weitere Handlungsschritte:
1.Standortentscheidung: Festlegung des oberen Tennenplatzes im Eifgen (unterhalb des jetzigen Quellenbades) als Standort für einen Hallenbadneubau, vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses gem. Vorlage RAT/0071//2017.
2.Einbindung einer Projektsteuerung bis spätestens Ende 2017: Mit Blick auf die Vielzahl der derzeit umzusetzenden Projekte im Bereich der Stadt Wermelskirchen ist es erforderlich, ein externes Büro zur Projektsteuerung frühzeitig einzubinden, um eine zügige und reibungslose Abwicklung der gesamten Maßnahme sicherstellen zu können. Dieses Büro soll die weitere Projektentwicklung und insbesondere die Projektrealisierung durchführen. Gerade am Anfang eines Projektes ist der Beeinflussungsgrad hinsichtlich der Kosten, der Termine und Qualitäten am höchsten, so dass eine frühzeitige Einbindung sinnvoll erscheint, um die bereits jetzt erforderlichen, weiteren Vorbereitungsschritte entwickeln zu können (s. a. nachstehende Ziffer 3.).
3.Finanzierung des Hallenbadneubaus: Um die Finanzierungsmöglichkeiten eines Hallenbadneubaus auf dem oberen Tennenplatz bewerten zu können, ist es jetzt erforderlich, eine konkrete Entwurfsplanung für den Hallenbadneubau durchzuführen (Grundlage: Variante II). Diese ist dann geeignet, die zukünftigen Jahresbetriebskosten, die ein neues Hallenbad in der gewünschten Variante II verursachen wird, zu berechnen. Diese neuen Betriebskosten ergeben dann im Vergleich zu den bisherigen Betriebskosten des Quellenbades ein jährliches Einsparvolumen, aus dem sich die Finanzierungsmöglichkeiten eines neuen Bades ableiten lassen.
Anlage/n: Variante II des „Gutachtens Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016
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