Vorlage - 0134/2017  

 
 
Betreff: Ersatzwahl zu Ausschüssen und Gremien
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Schulte, Dorte
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Wahl von Herrn Erstem Beigeordneten Stefan Görnert in folgende Ausschüsse/ Gremien durch den Rat der Stadt (als Nachfolger von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef bzw. Herrn Technischem Beigeordneten Dr. André Benedict Prusa (Pkt. 5)):

 

1.) Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Bergisch Land als Mitglied Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert und als stv. Mitglied Herrn städtischen Angestellten Andreas Voß.

 

2.) Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land in Liquitation als stv. Mitglied Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert.

 

3.) Der Rat der Stadt wählt Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert als zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.

 

4.) Der Rat der Stadt wählt Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert in das Kuratorium „Haus Vogelsang“, Alten- und Pflegeheim der Diakonie Wermelskirchen, als Stellvertreter von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek.

 

5.) Der Rat der Stadt wählt

 

a)              in den Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Stellvertreter von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Gewählten als Stellvertreter von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek in den Aufsichtsrat zu berufen;

 

b)              in die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH als Stellvertreter von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert.

 

6.) Der Rat der Stadt wählt als stellv. Vorsitzenden des Wahlausschusses Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

 

7.) Der Rat der Stadt wählt als Vorsitzenden des Arbeitskreises Brandschutz Herrn Ersten Beigeordneten Stefan Görnert.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.) Volkshochschulzweckverband:

 

Nach § 5 Absatz 1 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Bergisch Land in Verbindung mit § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) wählen die Mitgliedsgemeinden je angefangene 5.000 Einwohner einen Vertreter oder eine Vertreterin in die Verbandsversammlung. Nach der Fortschreibung von IT Nordrhein Westfalen (vormals Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) hat die Stadt Wermelskirchen nach der letzten amtlichen Fortschreibung per 31.12.2012 = 34.679 Einwohner. Hiernach sind für die Stadt Wermelskirchen sieben Vertreter in die Verbandsversammlung zu wählen (bisher waren es acht).

 

Nach § 15 Abs. 2 GkG werden die Mitglieder und stv. Mitglieder der Verbandsversammlung „durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt.“ Daher müssen die Mitglieder und stv. Mitglieder der Verbandsversammlung Ratsmitglieder oder Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen sein. Weiterhin muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Wermelskirchen dazu zählen.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef aus dem Dienst ist  ein Nachfolger zu benennen. Es ist  der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Wermelskirchen in die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Bergisch Land zu wählen.

 

Zu 2.) Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land:

 

Nach § 6 Ziff. 1 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land bestellt die Stadt Wermelskirchen 4 Mitglieder der Schulverbandsversammlung. Entsprechend dieser Satzung muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen.

 

Nach § 6 Ziff. 2 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land ist für jedes Mitglied der Schulverbandsversammlung für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Nach § 6 Ziff. 3 der Satzung des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land bestellt „die Vertretungskörperschaft für ihre Wahlzeit und aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes (…) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Schulverbandsversammlung.“ Hieraus folgt, dass nur Mitglieder des Rates oder Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zu Mitgliedern oder stv. Mitgliedern der Schulverbandsversammlung gewählt werden können.

 

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef aus dem Dienst ist  ein Nachfolger zu benennen.

 

Zu 3.) Verbandsversammlung Rheinischer Sparkassen und Giroverband

 

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef aus dem Dienst ist  ein Nachfolger zu benennen.

 

Zu 4.) Kuratorium Haus Vogelsang:

 

Nach der Ordnung für das Kuratorium „Haus Vogelsang, Alten- und Pflegeheim der Diakonie Wermelskirchen“ gehören dem Kuratorium insgesamt neun Mitglieder an, davon drei Vertreter der Stadt Wermelskirchen.

 

Der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter gehört dem Kuratorium an. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef aus dem Dienst ist  ein Nachfolger zu benennen.

 

Zu 5.) Krankenhaus:

 

a)              Der Aufsichtsrat der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH besteht nach § 11 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages aus neun Vertretern der Stadt Wermelskirchen, die vom Rat der Stadt für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode gewählt werden, sowie dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt. Die Berufung des Aufsichtsrates erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.

 

b)              Bisher hat die Stadt Wermelskirchen vier Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt. Hinzu kommt der Hauptverwaltungsbeamte.

 

Aufgrund des Ausscheidens aus dem Dienst von Herrn Technischem Beigeordneten Dr. André Benedict Prusa ist eine Nachfolge hinsichtlich der Stellvertretung von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für beide Gremien zu benennen.

 

Zu 6.) und 7.)

 

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Erstem Beigeordneten Jürgen Graef aus dem Dienst ist  ein Nachfolger zu benennen.

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: