Vorlage - 0139/2017  

 
 
Betreff: Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagesbetreuung/OGS
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.09.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Beitragssatzung_Synopse_  
Anlage JHA Kita-Beiträge Ü3 Vergleich mit Nachbarkommunen  
ErhoehungElternbeitraege_Anlage  
509-00_2012_neuElternbeitragssatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.10.2017.


Sachverhalt:

 

Bei den in der Synopse aufgeführten Änderungen der Beitragssatzung, handelt es sich in erster Linie um Klarstellungen (Verdeutlichung) hinsichtlich der Anwendung der Geschwisterkindregelung, sowie der Beitragserhebung bei den sogenannten Rückstellern.

 

§ 3 Absatz 2 Satz 5 der Satzung wird aufgrund des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zum Produktbereich Tagespflege vom 13.01.2016 (Berichts-Nr. 1/2016) gestrichen. Die in der Satzung genannte Kostendeckung bezieht sich tatsächlich nicht nur auf das Tagespflegegeld, welches im Fachamt geprüft wird und bis zum 13.01.2016 als Basis zugrunde gelegt wurde, sondern auch auf Kosten die neben der tatsächlichen Auszahlung an die Tagesmütter anfallen (interne Verwaltungskosten u.a.).

 

Im Rahmen des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 2015 wurde im Bereich der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen ein im Vergleich mit anderen Kommunen um rd. 30% niedrigeres Elternbeitragsniveau festgestellt. Die GPA empfiehlt der Stadt Wermelskirchen an dieser Stelle eine Erhöhung der Elternbeiträge.

 

Um die Aussagen der GPA objektiver bewerten zu können, hat die Verwaltung einen interkommunalen Vergleich im Bereich der Beitragserhebung für die Kindertagesbetreuung mit benachbarten Kommunen vorgenommen.

 

Die Ergebnisse hierzu liegen vor und stellen sich wie folgt dar:

 

Gegenüberstellung Elternbeiträge (s. a. Anlage - Vergleich Rheinisch-Bergischer Kreis für Burscheid, Kürten und Odenthal sowie Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen und Remscheid):

 

Die Aussagen der GPA (30% niedrigere Beiträge) bestätigen sich auch bei diesem Vergleich. Die Stadt Wermelskirchen erhebt beim überwiegenden Teil der Beitragsgruppen den geringsten Beitrag. Verglichen mit dem Durchschnitt der Beiträge über alle Einkommensgruppen liegen die Beiträge in Wermelskirchen zwischen 27 und 33 % unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Details können den beigefügten Tabellen entnommen werden.

 

Unabhängig von der GPA-Empfehlung, die Elternbeiträge im Kita-Bereich zu erhöhen, sind auch die OGS-Beiträge, die Bestandteil der gleichen Beitragssatzung sind, überprüft worden. Hierbei ist festgestellt worden, dass der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 in seiner aktuellsten Version eine Anhebung der OGS-Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 € monatlich zulässt.

 

Ziffer 8.2 des Runderlasses:

„In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2018 ……

 

Für OGS-Besuche in Wermelskirchen werden bisher maximal 150 € monatlich erhoben.

 

Details können den beigefügten Tabellen entnommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

  1. Redaktionelle Anpassungen entsprechend bei beiligenden Synopse

 

  1. Lineare Erhöhung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie der OGS-Betreuung um +20% ab dem 01.08.2018.

Bei einer linearen Anhebung von +20% bewegen sich die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Wermelskirchen im Vergleich zu Nachbarkommunen überwiegend immer noch unterhalb der dort erhobenen Beiträge. Auf eine proportionale Anhebung der Elternbeiträge, die z. B. die höheren Einkommensgruppen stärker belastet wird verzichtet, da die bestehende Beitragsstaffelung mit steigendem Einkommen bereits höhere Beiträge berücksichtigt.

Selbst ein OGS-Höchstbeitrag von 180 € monatlich liegt immer noch weit unterhalb der für die Kindertagesbetreuung erhobenen Höchstbeiträge und stellt sich im Vergleich zur Kindertagesbetreuung als durchaus zumutbar dar.

 

Bei einer entsprechenden Erhöhung der Beiträge im Bereich der Kindertagesbetreuung und der OGS-Betreuung ist von Mehreinnahmen in Höhe von ca 220.000  € pro Jahr auszugehen.

 

Bisheriges Beratungsergebnis des Jugendhilfeausschusses am 13.09.2017:

„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Entscheidung über die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.10.2017 in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses treffen zu lassen..


Anlage/n:

 

Beitragssatzung - Synopse

Beitragssatzung - Textform

Vergleichstabelle - Erhöhung Elternbeiträge

Tabelle Elternbeiträge - neu ab 01.08.2018
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitragssatzung_Synopse_ (154 KB)      
Anlage 3 2 Anlage JHA Kita-Beiträge Ü3 Vergleich mit Nachbarkommunen (139 KB)      
Anlage 5 3 ErhoehungElternbeitraege_Anlage (8 KB)      
Anlage 6 4 509-00_2012_neuElternbeitragssatzung (34 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. Sachverhalt

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: