Vorlage - 0071/2017-1  

 
 
Betreff: Errichtung einer 2. Kunstrasenanlage im Eifgenstadion
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Vorberatung
05.07.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. a) und c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 - Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

 

Alternativ dazu beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage grundsätzlich auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und  diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions im Rahmen der bisher für die 2. Kunstrasenanlage im Haushalt 2018 veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. 300.000 € für die Errichtung der für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.

 

Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie zum Beispiel Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden.

 

Die Nutzer der Sportanlage mit Ausnahme der Schulen beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, die auf die Eigenleistungen der Nutzer angerechnet werden können.

 

Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von 150.000 € sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansätze „Sportstätte Tente“ und „Sportstätte Oberer Eifgenplatz eingebracht werden.


 


Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis Kunstrasen/Ehrungen hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit der Thematik beschäftigt und folgende Empfehlung für den Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus bzw. den Rat der Stadt Wermelskirchen ausgesprochen:

 

„Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus sowie dem Rat der Stadt zu empfehlen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Im Zusammenhang mit den bis zur Sommerpause 2017 zu fassenden politischen Beschlüssen soll die Verwaltung beauftragt  werden, zu prüfen, ob und zu welchen Kosten eine Verlegung der geplanten Kunstrasenanlage vom oberen Tennenplatz auf die jetzige Naturrasenanlage im Eifgenstadion möglich ist. Die frühzeitige Einbindung der Schulen in die Planung ist sicherzustellen.

 

Es wird bestätigt, dass der SV 09/35 mit der Verlegung der Kunstrasenanlage in das Eifgenstadion und dem Wegfall des oberen Tennenplatzes für den Hallenbadneubau einverstanden ist.

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Sportplatz Tente während der Umbauarbeiten erhalten bleiben und dass das Thema „Grüne Asche“ auf den Plätzen der kleinen Vereine nur gesondert betrachtet werden kann.

 

Die Verwaltung hat die vom Arbeitskreis ausgesprochene Empfehlung aufgenommen und eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Hierzu wurde ein Fachbüro kurzfristig beauftragt, eine Konzeptstudie anzufertigen, die die Machbarkeit einer Kunstrasenanlage an dieser Sportstätte untersucht.

 

Die Untersuchung hat folgendes Ergebnis:

 

Neubau einer Sportanlage:

Ein Neubau einer  Kunstrasenanlage ist am Standort "Rasenplatz Eifgen" möglich.

 

Rahmenbedingungen:

Aufgrund der Tal- und Waldlage ist ein höherer Unterhaltungsaufwand des Kunstrasenplatzes und der Nebenanlagen im Vergleich zum bisher geplanten Standort erforderlich. Grundsätzlich wird die zu errichtende Kunstrasenanlage im Vergleich zu einer Naturrasenanlage aber geringere Unterhaltungsaufwendungen verursachen.

 

Für die Errichtung der ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz geplanten Kunstrasenanlage sind im Haushalt 2018 662.000 € veranschlagt worden. Diese müssen allerdings um einen Betrag in Höhe von rd. 300.000 € erhöht werden, um die insbesondere für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen im Bereich der jetzigen Naturrasenanlage im Eifgen-Stadion errichten zu können.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den in der Sache ursprünglich gefassten Ratsbeschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. a) und c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 - Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben und alternativ dazu zu beschließen, die ursprünglich auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Hallenbades) geplante Kunstrasenanlage auf der jetzigen Naturrasenanlage des Eifgenstadions mit dem Ziel einer Fertigstellung im Jahr 2018 zu errichten und diesen oberen Tennenplatz als Standort für ein neues Hallenbad festzulegen.

 

Darüber hinaus sollte die Verwaltung im Rahmen der weiteren Kostenermittlungen beauftragt werden, sich an den im Rahmen der bisher im Haushalt 2018 für eine 2. Kunstrasenanlage veranschlagten Erstellungskosten in Höhe von 662.000 € zzgl. eines Betrages in Höhe von 300.000 € für die für den Schulsport / die Leichtathletik erforderlichen Nebenanlagen zu orientieren.

 

Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Finanzierung der Maßnahme die Erstellung eines Nachtragshaushaltes 2018 erforderlich wird.

 

Beratungsergebnis Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus am 05.07.2017:

Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, den dritten Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern: „………..erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.“ (bisher: zu planen) und den fünften Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern: „………….beteiligen sich mit einer Summe von jährlich 30.000 €, …. (bisher: bis zu 30.000 €).

 


 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 962.000

EUR 662.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR wird noch ermittelt

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: