Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen die „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen. Sachverhalt:
Der Arbeitskreis „Kunstrasen/Ehrungen“ hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit der Thematik „Ehrungen von Sportlern“ befasst.
Der Arbeitskreis empfiehlt u. a., dass der Stadttsportverband dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus zukünftig zu ehrende Sportler/Mannschaften vorschlägt. Abweichend von der bisherigen Praxis sollen z. B. auch langjährig tätige Ehrenamtler, Inhaber von Sportabzeichen u. ä. geehrt werden können.
Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ in Abstimmung mit dem Stadtsportverband überarbeitet worden. Im Ergebnis sollen diese Richtlinien in der überarbeiteten Version durch die neuen „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ ab dem 01.08.2017 ersetzt und die bisherigen Richtlinien per 31.07.2017 außer Kraft gesetzt werden.
Beide Versionen der Richtlinien sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt worden.
Beratungsergebnis Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus am 05.07.2017: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die „Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für Sportlerehrungen vom 01.08.2017“ unter Einbeziehung folgender Ergänzung zu beschließen: § 4, Satz 1: Ergänzung „…… oder dem Stadtsportverband.“ Anlage/n:
Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 Richtlinien für Sportlerehrungen vom 01.08.2017
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