Vorlage - 0110/2017-1  

 
 
Betreff: Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0110/2017
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.07.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinien für die Sportlerehrung vom 01.08.2017 ergänzt  
Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge vom 01.01.2004  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ in der vorgelegten Fassung. Diese Richtlinien treten am 01.08.2017 in Kraft.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Wermelskirchen die „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ per 31.07.2017 außer Kraft zu setzen.
 


Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis „Kunstrasen/Ehrungen“ hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit der Thematik „Ehrungen von Sportlern“ befasst.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt u. a., dass der Stadttsportverband dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus  zukünftig zu ehrende Sportler/Mannschaften vorschlägt. Abweichend von der bisherigen Praxis sollen z. B. auch langjährig tätige Ehrenamtler, Inhaber von Sportabzeichen u. ä. geehrt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen „Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004“ in Abstimmung mit dem Stadtsportverband überarbeitet worden. Im Ergebnis sollen diese Richtlinien in der überarbeiteten Version durch die neuen „Richtlinien für Sportlehrehrungen“ ab dem 01.08.2017 ersetzt und die bisherigen Richtlinien per 31.07.2017 außer Kraft gesetzt werden.

 

Beide Versionen der Richtlinien sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt worden.

 

Beratungsergebnis Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus am 05.07.2017:

Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die „Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für Sportlerehrungen vom 01.08.2017“ unter Einbeziehung folgender Ergänzung zu beschließen:

§ 4, Satz 1: Ergänzung „…… oder dem Stadtsportverband.“


Anlage/n:

 

Richtlinien über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004

Richtlinien für Sportlerehrungen vom 01.08.2017
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien für die Sportlerehrung vom 01.08.2017 ergänzt (186 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über Ehrungen für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 (5 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0110/2017   Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0110/2017-1   Richtlinien der Stadt Wermelskirchen über die Ehrung für sportliche Erfolge vom 01.01.2004 / Satzungsänderung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich