Vorlage - RAT/0046/2004  

 
 
Betreff: Kirmeskonzept 2004; Antrag der WNK-Fraktion vom 02.09.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das von der Verwaltung vorgestellte Kirmeskonzept 2004 zustimmend zur Kenntnis

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 02.09.03 hat die WNK-Fraktion beantragt, der Haupt- und Finanzausschuss möge die Verwaltung beauftragen, ihm noch in diesem Jahr das Konzept zur Kirmes 2004 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Als Begründung wurden die möglicherweise bevorstehenden Veränderungen in der Verkehrsführung und vorgesehenen Überplanungen der Veranstaltungsplätze genannt. Darüberhinaus sollte die Nutzung des Platzes am Kath. Vereinshaus für Kirmeszwecke geprüft werden.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.03 wurde der Antrag eingebracht und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Die Verwaltung stellt das Konzept für die Kirmes 2004 wie folgt vor:

 

Mit der Festsetzungsverfügung vom 19.02.1997 hat der Bürgermeister gemäß § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung die Kirmesveranstaltung der Herbstkirmes als Volksfest nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Plätzen auf Dauer festgeschrieben.

Danach gelten die gekennzeichneten Flächen (Loches-Platz, Schwanenplatz, Kattwinkelstraße einschl. des Kattwinkelparkplatzes, Jörgensgasse und Schillerstraße) als “Veranstaltungsflächen” für die Durchführung des Volksfestes.

Eine Kopie der Festsetzungsverfügung mit Anlagen wurden allen Fraktionen im Oktober 2003 zur Kenntnis gegeben.

 

1.      Da nach dem derzeitigen Planungsstand nicht mit Veränderungen bzw. Einschränkungen dieser Veranstaltungsflächen bis zum 31.08.2004 zu rechnen ist, kann die Kirmes ohne Einschränkungen und im gleichen Umfange wie 2003 durchgeführt werden.

 

2.      Als kritischer Gefahrenpunkt mußte in den letzten Jahren der Bereich der oberen Eich gesehen werden, wo Kirmesbesucher zwangsläufig durch den unvermeidlichen Fahrzeugverkehr und dem hohen Besucheransturm gefährdet waren. Verkehrsflächen und Veranstaltungsflächen konnten auch durch entsprechende Absperreinrichtungen nicht deutlich getrennt werden.  Zukünftig sollte daher das Ziel sein, die B 51 in diesem Bereich während der Öffnungszeiten der Kirmes für den Fahrzeugverkehr ganz zu sperren. Für diesen Fall könnte diese Fläche zusätzlich als Veranstaltungsfläche mit aufgenommen werden. Dies ist jedoch im Jahre 2004 lt. Auskunft der Strassenverkehrsbehörde noch nicht möglich.

 

3.      In diesen Tagen konnte das Teilstück der neuen B 51 n von Tente bis zum Durchstich Eich verkehrsmäßig in Betrieb genommen werden. Die Verwaltung hat daher geprüft, ob die Möglichkeit einer Erweiterung der Veranstaltungsfläche für den Bereich der Unteren Eich möglich ist. Obwohl auf der Strasse keine großen Fahrgeschäfte plaziert werden können, ist es durchaus denkbar, schmale bzw. kleinere Kirmesgeschäfte in diesem Bereich aufzustellen.  Aus Sicherheitsgründen ist für die Rettungs- u. Feuerwehrfahrzeuge eine Fahrspur von  3,5 m freizuhalten. Während der Betriebszeiten kann diese Fahrspur auch von Besuchern/Fußgängern benutzt werden. Da die Schaufenster der anliegenden Geschäfte nicht zugestellt werden sollten, wäre eine Bebauung mittig der Fahrbahn möglich. In diesem Bereich befinden sich jedoch zwei größere SB-Geschäfte, welche mit dem Vorhaben einer Strassensperrung an allen Kirmestagen konfrontiert worden sind. Es wurde angeboten, einen Andienungs- und Anliegerverkehr in den frühen Morgenstunden bis 9.00 Uhr zuzulassen. Nach dieser Zeit  sollte die Untere Eich nur noch den Fußgängern/Besuchern und den Kirmesbeschickern vorbehalten sein, so dass auch der Aldi-Kundenparkplatz in der Zeit von 10.00 bis 24.00 Uhr nicht  mehr angefahren werden könnte.

 

Während die Plus-Warenhandelsgesellschaft keine Einwände gegen eine Strassensperrung  erhebt, ist die Aldi-Geschäftsleitung mit einem derartigen Vorschlag nicht einverstanden. Als Begründung wird angegeben, dass ohne Nutzung des Kundenparkplatzes das Geschäft zum Erliegen kommen würde. Die Möglichkeit einer gesonderten Ein- und Abfahrt des Aldi-Parkplatzes während der Betriebszeiten der Kirmes ist nach Auffassung der Verwaltung bei gleichzeitiger Bebauung nicht möglich.  Als Lösung müßte eine “Notzufahrt” einrichtbar sein. Darüberhinaus ist zu berücksichtigen, dass für den Auf- und Abbau der Kirmesgeschäfte und die Einrichtung der Strassensperrung ein Tag vor und nach der Veranstaltung (also eine ganze Woche) benötigt wird.

Eine Strassensperrung der Unteren Eich sowie eine Inanspruchnahme der Strassenfläche zu Kirmeszwecken ohne Zustimmung des Aldi-Marktes erscheint nach Auffassung der Verwaltung für das Jahr 2004 noch nicht sinnvoll. Hier sollte zu einem späteren Zeitpunkt,    wenn die obere Eich ebenfalls für den Gesamt-Fahrzeugverkehr gesperrt werden kann, nochmals eine Lösung angestrebt werden.

 

4.      Die Nutzung des Parkplatzes vor dem Kath. Vereinshaus mußte aus rechtlichen Gleichbehandlungsgründen im Jahre 2003 untersagt werden. Die Verwaltung ist derzeit im Gespräch mit der katholischen Kirche. Wir beabsichtigen, eine Einzelfallgenehmigung zu erteilen, deren Voraussetzungen derzeit geklärt werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift