Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
das von der Verwaltung vorgestellte Kirmeskonzept 2004 zustimmend zur Kenntnis Sachverhalt: Mit Antrag
vom 02.09.03 hat die WNK-Fraktion beantragt, der Haupt- und Finanzausschuss
möge die Verwaltung beauftragen, ihm noch in diesem Jahr das Konzept zur Kirmes
2004 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Als
Begründung wurden die möglicherweise bevorstehenden Veränderungen in der
Verkehrsführung und vorgesehenen Überplanungen der Veranstaltungsplätze
genannt. Darüberhinaus sollte die Nutzung des Platzes am Kath. Vereinshaus für
Kirmeszwecke geprüft werden. In der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.03 wurde der Antrag
eingebracht und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die
Verwaltung stellt das Konzept für die Kirmes 2004 wie folgt vor: Mit der
Festsetzungsverfügung vom 19.02.1997 hat der Bürgermeister gemäß § 69 Abs. 1
der Gewerbeordnung die Kirmesveranstaltung der Herbstkirmes als Volksfest nach
Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Plätzen auf Dauer festgeschrieben. Danach
gelten die gekennzeichneten Flächen (Loches-Platz, Schwanenplatz,
Kattwinkelstraße einschl. des Kattwinkelparkplatzes, Jörgensgasse und
Schillerstraße) als “Veranstaltungsflächen” für die Durchführung
des Volksfestes. Eine Kopie
der Festsetzungsverfügung mit Anlagen wurden allen Fraktionen im Oktober 2003
zur Kenntnis gegeben. 1. Da nach dem derzeitigen
Planungsstand nicht mit Veränderungen bzw. Einschränkungen dieser
Veranstaltungsflächen bis zum 31.08.2004 zu rechnen ist, kann die Kirmes ohne
Einschränkungen und im gleichen Umfange wie 2003 durchgeführt werden. 2. Als kritischer Gefahrenpunkt mußte
in den letzten Jahren der Bereich der oberen Eich gesehen werden, wo
Kirmesbesucher zwangsläufig durch den unvermeidlichen Fahrzeugverkehr und dem
hohen Besucheransturm gefährdet waren. Verkehrsflächen und
Veranstaltungsflächen konnten auch durch entsprechende Absperreinrichtungen
nicht deutlich getrennt werden.
Zukünftig sollte daher das Ziel sein, die B 51 in diesem Bereich während
der Öffnungszeiten der Kirmes für den Fahrzeugverkehr ganz zu sperren. Für diesen
Fall könnte diese Fläche zusätzlich als Veranstaltungsfläche mit aufgenommen
werden. Dies ist jedoch im Jahre 2004 lt. Auskunft der Strassenverkehrsbehörde
noch nicht möglich. 3. In diesen Tagen konnte das Teilstück
der neuen B 51 n von Tente bis zum Durchstich Eich verkehrsmäßig in Betrieb
genommen werden. Die Verwaltung hat daher geprüft, ob die Möglichkeit einer
Erweiterung der Veranstaltungsfläche für den Bereich der Unteren Eich möglich
ist. Obwohl auf der Strasse keine großen Fahrgeschäfte plaziert werden können,
ist es durchaus denkbar, schmale bzw. kleinere Kirmesgeschäfte in diesem
Bereich aufzustellen. Aus
Sicherheitsgründen ist für die Rettungs- u. Feuerwehrfahrzeuge eine Fahrspur
von 3,5 m freizuhalten. Während der
Betriebszeiten kann diese Fahrspur auch von Besuchern/Fußgängern benutzt
werden. Da die Schaufenster der anliegenden Geschäfte nicht zugestellt werden
sollten, wäre eine Bebauung mittig der Fahrbahn möglich. In diesem Bereich
befinden sich jedoch zwei größere SB-Geschäfte, welche mit dem Vorhaben einer
Strassensperrung an allen Kirmestagen konfrontiert worden sind. Es wurde
angeboten, einen Andienungs- und Anliegerverkehr in den frühen Morgenstunden
bis 9.00 Uhr zuzulassen. Nach dieser Zeit
sollte die Untere Eich nur noch den Fußgängern/Besuchern und den
Kirmesbeschickern vorbehalten sein, so dass auch der Aldi-Kundenparkplatz in
der Zeit von 10.00 bis 24.00 Uhr nicht
mehr angefahren werden könnte. Während die Plus-Warenhandelsgesellschaft keine Einwände
gegen eine Strassensperrung erhebt, ist
die Aldi-Geschäftsleitung mit einem derartigen Vorschlag nicht einverstanden.
Als Begründung wird angegeben, dass ohne Nutzung des Kundenparkplatzes das
Geschäft zum Erliegen kommen würde. Die Möglichkeit einer gesonderten Ein- und
Abfahrt des Aldi-Parkplatzes während der Betriebszeiten der Kirmes ist nach
Auffassung der Verwaltung bei gleichzeitiger Bebauung nicht möglich. Als Lösung müßte eine
“Notzufahrt” einrichtbar sein. Darüberhinaus ist zu
berücksichtigen, dass für den Auf- und Abbau der Kirmesgeschäfte und die
Einrichtung der Strassensperrung ein Tag vor und nach der Veranstaltung (also
eine ganze Woche) benötigt wird. Eine Strassensperrung der Unteren Eich sowie eine
Inanspruchnahme der Strassenfläche zu Kirmeszwecken ohne Zustimmung des
Aldi-Marktes erscheint nach Auffassung der Verwaltung für das Jahr 2004 noch
nicht sinnvoll. Hier sollte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die obere Eich ebenfalls für den
Gesamt-Fahrzeugverkehr gesperrt werden kann, nochmals eine Lösung angestrebt
werden. 4.
Die
Nutzung des Parkplatzes vor dem Kath. Vereinshaus mußte aus rechtlichen
Gleichbehandlungsgründen im Jahre 2003 untersagt werden. Die Verwaltung ist
derzeit im Gespräch mit der katholischen Kirche. Wir beabsichtigen, eine
Einzelfallgenehmigung zu erteilen, deren Voraussetzungen derzeit geklärt
werden.
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