Vorlage - 0161/2017  

 
 
Betreff: Loches-Platz
a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 "Neuer Loches-Platz" (Aufstellungsbeschluss)
b) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Loches-Platz" (Aufstellungsbeschluss)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
25.09.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.10.2017 
19. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 88 'Neuer Loches-Platz'  
Anlage 2 - Planzeichnung Bebauungsplan Nr 70 'Loches-Platz'  

Beschlussvorschlag:

 

a)Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

 

b)Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Loches-Platz“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 den Entwurf A (Investor Volksbank Rhein Lahn Limburg; Architekten Graf + Graf, Montabaur) als Preferred Bidder bestimmt.

 

Das Architekturbüro ist derzeit dabei, die Planungen für den Loches-Platz zu detaillieren und die im Rahmen des bisherigen Verfahrens eingegangenen Anregungen in den Entwurf einzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden auch mehrere Fachplanerbüros (Verkehr, Schallschutz, Umwelt, Bauleitplanung) eingeschaltet.

 

Derzeitiges Planrecht

 

Für den Bereich des Loches-Platzes existiert ein rechtkräftiger Bebauungsplan (siehe Anlage 2). Das geplante Vorhaben ist jedoch nicht mit einigen im Bebauungsplan Nr. 70 „Loches-Platz“ getroffenen Festsetzungen vereinbar (u.a. Baugrenzen, Fußgängerbereiche, Beschränkungen der Verkaufsfläche).  Aus diesem Grund ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens notwendig.

 

In Abstimmung mit Investor und Architekten wurde vereinbart, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden soll. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Loches-Platz“ aufgehoben.

 

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt sich aus drei Elementen zusammen:

 

dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers

dem Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger und

dem Bebauungsplan der Stadt.

 

Bei dieser Kombination besteht in allen Verfahrensschritten eine weitgehende Kooperation zwischen dem Investor und der Stadt. Die drei o.g. Elemente sind aufeinander abzustimmen; sie dürfen sich insbesondere nicht widersprechen.

 

Im  Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans können andere Festsetzungen, als sie im herkömmlichen Bebauungsplan möglich sind, getroffen werden. So können z.B. auch Details zur Fassadengestaltung festgelegt werden. Eine Beschränkung auf die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB bzw. der BauNVO besteht nicht.

 

Dies gilt jedoch nur für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Umfasst der vorhabenbezogene Bebauungsplan Flächen, die über das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans hinausgehen (einbezogene Flächen nach § 12 (4) BauGB), so gilt hier die o.g. Festsetzungsbeschränkung für herkömmliche Bebauungspläne.

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ ist in Anlage 1 dargestellt. Er umfasst diejenigen städtischen Grundstücke und Grundstücksteile, die an den Investor zur Realisierung des Projekts veräußert werden sollen (Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes). Zusätzlich werden nach § 12 (4) BauGB angrenzende Flurstücke aus städtebaulichen Gründen in den Geltungsbereich einbezogen (rot schraffierter Bereich in Anlage 1). So sollen zum Beispiel Festsetzungen zu den denkmalgeschützten Bürgerhäusern Eich 6/8 sowie deren unmittelbaren Umgebung sowie zu den Grundstücken Eich 4b-d (u.a. ehem. Redaktion der Bergischen Morgenpost) getroffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten.

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach offizieller Einleitung der Bebauungsplanverfahren (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 / der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70) werden die Planungen für das Projekt Loches-Platz unter Mitwirkung der Fachplaner intensiviert. Auf Grundlage eines ersten Zwischenergebnisses (Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes) sollen die berührten Belange im Rahmen eines Scoping-Termins mit den Kreisbehörden sowie eines Abstimmungstermins mit dem Straßenbaulastträger der B 51 (Straßen.NRW) erörtert und Lösungen erarbeitet werden.

 

Der hieraus entwickelte Bebauungsplanentwurf soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt werden. Anschließend kann die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen.
 


Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 88 'Neuer Loches-Platz' (236 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Planzeichnung Bebauungsplan Nr 70 'Loches-Platz' (3361 KB)      

Anlage 1:Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“

 

Anlage 2:Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 70 „Loches-Platz“

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: