Vorlage - 0162/2017  

 
 
Betreff: Straßenausbau Eipringhausen Süd
Hier: Änderung der Ausbauplanung
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
25.09.2017 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Planung_2003  
Anlage_2_Änderungsbeschluss_Bestandsplan  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt nachträglich den geänderten Ausbau der Wendeanlage in der Stichstraße Eipringhausen 34-38.

 

 

 


 


Sachverhalt:

 

 

Der Ausbaubeschluss für das Bauvorhaben Straßenausbau „Obereipringhausen“ wurde am 12.05.2003 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mit der Beschlussvorlage RAT/0100/2003 gefasst.

 

Im Zuge der weiteren Planung und Ausführung kam es zu Problemen mit dem hierfür notwendigen Grunderwerb für die Wendeanlage. Im Einvernehmen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wurde die Form der Fläche den örtlichen Gegebenheiten und der Notwendigkeit der Nutzung (Wendemöglichkeit für 3-achsige Ver- und Entsorgungsfahrzeuge) angepasst.

 

Der letztlich ausgebaute Bereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt

 

Aus diesem Grund soll der hier vorliegende nachträgliche Ausbaubeschluss gefasst werden
 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Planung gem. Beschluss

Anlage 2: Ausbauplan nach der Änderung
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Planung_2003 (2647 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Änderungsbeschluss_Bestandsplan (502 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: