Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und
Verkehr beschließt den Ausbau der Straßen “Untere Eich, Schwanen, Burger
Str. und Kurze Str.” auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung
näher erläuterten Entwurfspläne gemäß folgender Auflistung: a) Die
Verkehrsführung im Bereich Untere Eich, Schwanen, Burger und Kurze Straße wird
wie folgt beschlossen: -
Einbahnring gegen Uhrzeigersinn in Burger Straße, Kurze Straße und Schwanen -
Zweirichtungsverkehr in der Unteren Eich - Anordnung
der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten o.g. Bereich. b) - Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen sowie die Beleuchtung und Ausstattung werden im Bereich Untere Eich und Schwanen entsprechend den Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003 ausgeführt. - Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen im
Bereich Kurze und Burger Straße werden in einem
einfacheren Standard ausgeführt. Beleuchtung und Ausstattung entsprechen den
Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003. - Alle Fahrbahnen im Umgestaltungsbereich werden bituminös
hergestellt. c) Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme
selbst gemäß Variante 1 durchzuführen. Sachverhalt: Aus der
ersten Eigentümerversammlung vom 09.12.2003, dem nachfolgenden Gespräch mit
Anwohnern von Burger und Kurze Straße am 06.01.2004 und dem Termin mit Polizei,
Straßenverkehrsbehörde und Nahverkehrsunternehmen am 18.12.2003 ergaben sich
einige Anregungen, die zu einer Überarbeitung der am 08. Dezember letzten
Jahres im STUV kurz vorgestellten Planung geführt haben. Anregungen aus Bürgerversammlung am 09.12.2003Die
Anregungen der Eigentümer betrafen die Materialwahl, das Parken, die -
Fußgängerquerungen und Fahrbahnbreiten und sind im folgenden aufgelistet: - Burger
und Kurze Straße: -- Bituminöse Fahrbahn -- Abmarkierung Stellplätze -- keine Bäume -- Einfacher Platten- oder Pflasterbelag in den
Seitenbereichen; -- Weglassen der Möblierung -- mehr Parkplätze - Untere
Eich: beidseitiges Parken -
Zebrastreifen Schwanen: Verschiebung in Richtung Ladenhof; -
Querungsbereiche Eich dem Fußgängerverhalten anpassen -
Straßenquerschnitt Eich (0,5 + 5 + 0,5 m) zu schmal. Anregungen der verschiedenen BehördenDie
Anregungen von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsunternehmen bezogen
sich vor allem auf: Ausweisung
einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Umgestaltungsbereich: -
Befürwortung der 30 km/h Höchstgeschwindigkeit, da nur dann Führung des
Radfahrers auf der Fahrbahn möglich -
Forderung: Gestaltung des Straßenraums muss auch die 30 km/h abgestimmt sein.
Das beinhaltet Begrünung (Bäume), deutlich
aufgeweitete Gehwege, ggf. Fahrgassenversätze, Parken: - Kritische
Beurteilung eines beidseitigen Parkstreifens in Kombination mit einer
Fahrbahnbreite von insgesamt 6 m (eigentlich 6,5 m
erforderlich), da im Begegnungsfall Bus / Bus keine Ausweichmöglichkeit (in die Seitenbereiche)
besteht Fußgängerquerung/Zebrastreifen
Schwanen: - Kritische
Beurteilung bei prognostizierter Verkehrsbelastung; Vorschlag: Mittelinsel als Überquerungshilfe Feuerwehr: - Gewährleistung Erreichbarkeit Hotel (Schwanen 1) für die Feuerwehr VariantenvergleichDie
Überarbeitung der Planung und die Berücksichtigung der Anregungen führte zu
einer geänderten Verkehrsführung im Schwanen, der Burger- und der Kurzen Straße
und zur Ausarbeitung von drei Varianten. Die größten Unterschiede ergeben sich
für den Bereich der Unteren Eich, die sich weniger durch die Verkehrsführung
sondern durch die Querschnittsaufteilung und z.T. auch durch geänderte
Gestaltungsstandards unterscheiden. VerkehrsführungIm
Schwanen, der Burger und der Kurzen Straße wird in allen Varianten ein gegen
den Uhrzeigersinn geführter Einbahnring vorgesehen. Die
Vorteile des Einbahnrings sind: - Reduzierung
der Fahrbahnflächen - Verzicht
auf Signalanlage Kurze Straße möglich (Einsparung der Unterhaltungskosten der LSA) -
Möglichkeit der Unterbringung von Radfahrstreifen -
Erreichbarkeit aller einmündenden Straßen (auch der Hohen Straße) in/aus allen
Richtungen zusätzliche Wendemöglichkeit für den ÖPNV -
Querungshilfe untere Eich östlich Schwanenplatz - Burger
und Kurze Straße als Hauptverkehrsstraßen mit bituminöser Fahrbahn Die Querung
der Fußgänger über den Einbahnring stellt aus Sicht von Straßenverkehrsbehörde
und Polizei kein Problem dar, wenn eine entsprechende Sicht gewährleistet ist. Die bisher
in der Unteren Eich und dem Schwanen vorgesehene Ausweisung einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde auf den Rest des Einbahnrings (Kurze
und Burgerstr.) erweitert, um eine verträglichere Verkehrsabwicklung zu
gewährleisten. Dies macht sich insbesondere an folgenden Punkten fest: - Führung
Radfahrer auf Radfahrstreifen im Einbahnring bzw. im Mischverkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg in der Unteren
Eich - Andienung
von der Fahrbahn aus, Entfall von Ladezonen - Sicherere
Querung Fußgänger über Querungshilfen - Anordnung
nördlicher Buskap Eich so, dass Vorbeifahrt PKW / Lieferwagen zwischen Bus und Querungshilfe möglich Die
Einführung einer Tempo 30 Zone für das gesamte Wohnviertel Friedrichstraße /
Waldstraße ist weiter Bestandteil der Planungen. Gestaltung
und Querschnittsaufteilung Untere Eich: Hinsichtlich
der Gestaltung unterscheiden sich die drei Varianten hauptsächlich im Bereich
Untere Eich. Variante 1:
Festgelegte Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom
31.3.2003. Hochwertige Materialien im Gehwegbereich, neue Parkflächen,
Möblierung und Bäume Die
Variante sieht die einseitige Anordnung eines Parkstreifen mit entsprechender
Begrünung vor. Die damit verbundenen Vor und Nachteil sind im folgenden
aufgelistet: Vorteile: -
großzügige Gehwegbreiten von mindestens 3,50 m -
maßgeblicher Beitrag zur Attraktivierung des gesamten Straßenraums im Sinne der
Städtebauförderung -
Möglichkeit von zusätzlichen Sondernutzungen und Aufenthaltsflächen -
Berücksichtigung der Belange von Radfahrern. Nachteil: - weniger
Parkplätze als die anderen beiden Varianten , zusammen mit dem Bereich
Schwanen allerdings immer noch so viele wie im
Parkraumkonzept ursprünglich vorgesehen. Variante 2:
Variante 2
greift die Anregungen der Eigentümer vollständig auf: es gibt keine Bäume mehr
, keine hochwertigen Materialien, (stattdessen mehr Parkplätze) und im Bereich
der Unteren Eich sind beidseitig Parkstreifen angeordnet. Vorteil: - gegenüber
Variante 1 ist, dass es insgesamt mehr Parkplätze gibt. Nachteil: - z.T.
Gehwegbreiten unter den heutigen - keine
”Großzügigkeit” der Seitenbereiche - stark
eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit, keine Bäume - keine
zusätzlichen Flächen für Außenverkauf o.a. Sondernutzungen -
Ausweisung von 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fraglich -
Widerspruch zum Ratsbeschluss zu Gestaltung - ggf. keine
Städtebauförderung, da keine städtebauliche Aufwertung durch ganzheitliche Straßenraumgestaltung. Variante 3:
Festgelegte Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom
31.3.2003 Hochwertige Materialien im Gehwegbereich, neue Parkflächen,
Möblierung und Bäume Im Unterschied zu Variante 1 mehr Parkplätze und beiseitiges
Parkplätzen im Teilbereich der Unteren Eich und damit weniger
Gehwegverbesserung und weniger Bäume. Variante 3
sieht weniger Bäume und auf begrenzter Strecke beidseitig Parken in der Unteren
Eich vor. Vorteil: - gegenüber
Variante 1 ist, dass es insgesamt mehr Parkplätze gibt. Nachteil: -
Querschnittsgewinne für die Gehwege marginal, trotz minimaler Fahrbahnbreite
(6,0 m) - keine
”Großzügigkeit” der Seitenbereiche -
eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit, wenig Bäume - keine
zusätzlichen Flächen für Außenverkauf o.a. Sondernutzungen -
Ausweisung von 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fraglich. Anregungen aus Bürgerversammlung vom 17.02.04Nach
Vorstellung dieser überarbeiteten Planung in der zweiten Eigentümerversammlung
am 17.02.04 kamen an neuen Anregungen noch folgende hinzu: - Die Frage
nach der Möglichkeit einer Ladezone vor PLUS (oder zumindest zulassen, dass
Lieferfahrzeuge ganz oder halb auf Gehweg parken dürfen): In Variante
1 ist die Anlieferung zu PLUS ohne weiteres von der Fahrbahn aus möglich, da
keine Behinderung durch parkende Fahrzeuge erfolgen kann. Daneben trägt die
Anlieferung von der Fahrbahn aus zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich bei
und unterstützt damit die Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In Variante 2 und 3 ergibt sich eine Behinderung
durch die parkenden Fahrzeuge. - Die
Forderung, die Friedrichstraße zu Burger Str. / Kurze Str. in beiden
Fahrrichtungen offen zu halten: Aufgrund des
Einbahnrings im Bereich Schwanen, Burger und Kurze Straße gegen den
Uhrzeigersinn ist es für diejenigen, die von der Friedrichstraße in die Burger
Straße bzw. von der Kurzen Straße in die Friedrichstraße fahren wollen,
zukünftig notwendig, einmal den Einbahnring zu fahren. Alle anderen
Fahrtbeziehungen bleiben offen und die Friedrichstraße im Zweirichtungsverkehr
befahrbar. - Die
Forderung, zukünftig das Linksabbiegen vom ALDI-Parkplatz aus zuzulassen: Nach Rücksprache mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde kann diesem Wunsch nach Öffnung der B 51n und entsprechender Reduzierung der Verkehrsbelastungen in der Unteren Eich unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ein- und Ausfahrt Parkplatz nur jeweils einspurig) entsprochen werden. Ein Großteil der Bürger hat sich zum Ende der Versammlung für die
Variante 3 ausgesprochen. Baukosten und HaushaltsmittelDie
Kostenberechnung des Büro MWM beinhaltet den jetzigen Planungsstand (Variante
1) einschließlich der folgenden zusätzlichen Ausbaubereiche. - Ausbau
des Straßenbereiches Burger Str. (Stich Richtung Waldstr.) - Kurze
Str. (Fläche ist im Masterplan nicht berücksichtigt) - Umbau der
Kreuzungen mit umfangreicher Anpassung der Nebenstraßen -
Vollausbau der Burger Str. - Ausbau
der Straße Schwanen (Gehwegflächen) mit hochwertigem Pflaster -
Einbahnstraßenverkehr (Burger Str. , Kurze Str., Schwanen) das bedeutet: Straßenflächen reduzieren sich
und Gehwegflächen erhöhen sich -
Buswartehallen Diese v.g.
Punkte sind in der Haushaltsanmeldung aus 2003 nicht enthalten, da sie zum
Zeitpunkt der Anmeldung (keine Planung vorhanden) noch nicht absehbar waren. Die
Errichtung von Buswartehallen im Stadtgebiet sind bisher im GVFG-ÖPNV
Förderantrag erfasst. Da es aber (Stand Ende 2003) abzusehen ist, dass das Land
NRW kein Förderprogamm für ÖPNV-Verbesserung (Wartehallen) aufstellt, müssen
die notwendigen Wartehallen in den
separaten Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Aufstellung
der Ausbaukosten (Variante 1) Baukosten 1.059.500,- Möblierung 51.500,- Bepflanzung 67.300.- Beleuchtung 85.700,- Planung,
Vermessung 90.000,- --------------- Gesamtsumme 1.354.000,- Die genannten Straßen die zum Ausbau vorgesehen sind, unterteilen sich in folgende von der Kämmerei aufgeteilte Haushaltsstellen: HHST
1.615.963.1.0 “Untere Eich” HHST
1.615.967.1.0 “Schwanen, Burger
Str. und Kurze Str.” Zur
Verfügung stehende Mittel: HHST
1.615.963.1.0 HHP 2004 190.000,-
€ VE 165.000,- € GAB 370.000,- € HHST
1.615.967.1.0 HHP 2004 372.000,- € VE 0 € GAB 400.000,- € Die im
Haushaltsplan angesetzten Mittel der v.g. HHSt. sind gemäß der Kostenberechnung
nicht ausreichend. Die Gesamtausgaben können aber im Rahmen der gegenseitigen
Deckungs-fähigkeit des Abschnittes 610 gedeckt werden. Die mit dem vorstehend erläuterten
Sachverhalt einher gehende Kostenveränderung und die genaue Finanzierung wird
dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.05.04 und dem Rat in
seiner Sitzung am 17.05.04 gemäß § 29 GemHVO mitgeteilt. Damit wird
sichergestellt, dass eine evtl. Variantenänderung bzw. Ergänzung
(Pflastervergabe) mit ihrem Ergebnis berücksichtigt werden kann. Nach dem Ausbaubeschluß und der
abschließenden Kostenberechnung kann das geplante Informationsschreiben an die
Eigentümer verschickt werden. Die weiteren Planungsschritte und die Ausschreibung der Maßnahme kann im
Frühjahr 2004 durchgeführt werden. Eine Vergabe ist im HuF am 28.06.04 noch
möglich. Anlage/n: Lagepläne der Varianten 1, 2 und 3
(DIN A4 ) Die Fraktionen erhalten jeweils einen
Lageplan (DIN A2)
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