Vorlage - RAT/0050/2004  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Untere Eich, Schwanen, Burger Str. und Kurze Str."
Ausbaubeschluß
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
22.03.2004 
45. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straßen “Untere Eich, Schwanen, Burger Str. und Kurze Str.” auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne gemäß folgender Auflistung:

 

a)

Die Verkehrsführung im Bereich Untere Eich, Schwanen, Burger und Kurze Straße wird wie folgt beschlossen:

- Einbahnring gegen Uhrzeigersinn in Burger Straße, Kurze Straße und Schwanen

- Zweirichtungsverkehr in der Unteren Eich

- Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im gesamten o.g. Bereich.

 

b)

- Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen sowie die Beleuchtung und

  Ausstattung werden im Bereich Untere Eich und Schwanen entsprechend den  

  Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003 ausgeführt.

- Die Oberflächenmaterialien in Gehweg und Parkplätzen im Bereich Kurze und Burger Straße

   werden in einem einfacheren Standard ausgeführt. Beleuchtung und Ausstattung entsprechen 

  den Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003.

- Alle Fahrbahnen im Umgestaltungsbereich werden bituminös hergestellt.

 

c)

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst   gemäß Variante 1 durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aus der ersten Eigentümerversammlung vom 09.12.2003, dem nachfolgenden Gespräch mit Anwohnern von Burger und Kurze Straße am 06.01.2004 und dem Termin mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Nahverkehrsunternehmen am 18.12.2003 ergaben sich einige Anregungen, die zu einer Überarbeitung der am 08. Dezember letzten Jahres im STUV kurz vorgestellten Planung geführt haben.

 

 

Anregungen aus Bürgerversammlung am 09.12.2003

 

Die Anregungen der Eigentümer betrafen die Materialwahl, das Parken, die - Fußgängerquerungen und Fahrbahnbreiten und sind im folgenden aufgelistet:

- Burger und Kurze Straße:

-- Bituminöse Fahrbahn

-- Abmarkierung Stellplätze

-- keine Bäume

-- Einfacher Platten- oder Pflasterbelag in den Seitenbereichen;

-- Weglassen der Möblierung

-- mehr Parkplätze

- Untere Eich: beidseitiges Parken

- Zebrastreifen Schwanen: Verschiebung in Richtung Ladenhof;

- Querungsbereiche Eich dem Fußgängerverhalten anpassen

- Straßenquerschnitt Eich (0,5 + 5 + 0,5 m) zu schmal.

 

 

Anregungen der verschiedenen Behörden

 

Die Anregungen von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsunternehmen bezogen sich vor allem auf:

Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Umgestaltungsbereich:

- Befürwortung der 30 km/h Höchstgeschwindigkeit, da nur dann Führung des Radfahrers auf 

  der Fahrbahn möglich

- Forderung: Gestaltung des Straßenraums muss auch die 30 km/h abgestimmt sein. Das

  beinhaltet Begrünung (Bäume), deutlich aufgeweitete Gehwege, ggf. Fahrgassenversätze,

Parken:

- Kritische Beurteilung eines beidseitigen Parkstreifens in Kombination mit einer Fahrbahnbreite

  von insgesamt 6 m (eigentlich 6,5 m erforderlich), da im Begegnungsfall Bus / Bus keine

  Ausweichmöglichkeit (in die Seitenbereiche) besteht

Fußgängerquerung/Zebrastreifen Schwanen:

- Kritische Beurteilung bei prognostizierter Verkehrsbelastung;  

  Vorschlag: Mittelinsel als Überquerungshilfe

Feuerwehr:

- Gewährleistung Erreichbarkeit Hotel (Schwanen 1) für die Feuerwehr

 

 

 

Variantenvergleich

 

Die Überarbeitung der Planung und die Berücksichtigung der Anregungen führte zu einer geänderten Verkehrsführung im Schwanen, der Burger- und der Kurzen Straße und zur Ausarbeitung von drei Varianten. Die größten Unterschiede ergeben sich für den Bereich der Unteren Eich, die sich weniger durch die Verkehrsführung sondern durch die Querschnittsaufteilung und z.T. auch durch geänderte Gestaltungsstandards unterscheiden.

 

 

Verkehrsführung

 

Im Schwanen, der Burger und der Kurzen Straße wird in allen Varianten ein gegen den Uhrzeigersinn geführter Einbahnring vorgesehen.

 

Die Vorteile des Einbahnrings sind:

- Reduzierung der Fahrbahnflächen

- Verzicht auf Signalanlage Kurze Straße möglich

  (Einsparung der Unterhaltungskosten der LSA)

- Möglichkeit der Unterbringung von Radfahrstreifen

- Erreichbarkeit aller einmündenden Straßen (auch der Hohen Straße) in/aus allen Richtungen

  zusätzliche Wendemöglichkeit für den ÖPNV

- Querungshilfe untere Eich östlich Schwanenplatz

- Burger und Kurze Straße als Hauptverkehrsstraßen mit bituminöser Fahrbahn 

 

Die Querung der Fußgänger über den Einbahnring stellt aus Sicht von Straßenverkehrsbehörde und Polizei kein Problem dar, wenn eine entsprechende Sicht gewährleistet ist.

 

Die bisher in der Unteren Eich und dem Schwanen vorgesehene Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde auf den Rest des Einbahnrings (Kurze und Burgerstr.) erweitert, um eine verträglichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Dies macht sich insbesondere an folgenden Punkten fest:

- Führung Radfahrer auf Radfahrstreifen im Einbahnring bzw. im Mischverkehr auf der  

  Fahrbahn und auf dem Gehweg in der Unteren Eich

- Andienung von der Fahrbahn aus, Entfall von Ladezonen

- Sicherere Querung Fußgänger über Querungshilfen

- Anordnung nördlicher Buskap Eich so, dass Vorbeifahrt PKW / Lieferwagen zwischen Bus und

  Querungshilfe möglich

 

Die Einführung einer Tempo 30 Zone für das gesamte Wohnviertel Friedrichstraße / Waldstraße ist weiter Bestandteil der Planungen.

 

 

Gestaltung und Querschnittsaufteilung Untere Eich:

 

Hinsichtlich der Gestaltung unterscheiden sich die drei Varianten hauptsächlich im Bereich Untere Eich.

Variante 1:

Festgelegte Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003.

Hochwertige Materialien im Gehwegbereich, neue Parkflächen, Möblierung und Bäume

 

Die Variante sieht die einseitige Anordnung eines Parkstreifen mit entsprechender Begrünung vor. Die damit verbundenen Vor und Nachteil sind im folgenden aufgelistet:

Vorteile:

- großzügige Gehwegbreiten von mindestens 3,50 m

- maßgeblicher Beitrag zur Attraktivierung des gesamten Straßenraums im Sinne der

  Städtebauförderung

- Möglichkeit von zusätzlichen Sondernutzungen und Aufenthaltsflächen

- Berücksichtigung der Belange von Radfahrern.

Nachteil:

- weniger Parkplätze als die anderen beiden Varianten , zusammen mit dem Bereich Schwanen 

  allerdings immer noch so viele wie im Parkraumkonzept ursprünglich vorgesehen.

 

Variante 2:

Variante 2 greift die Anregungen der Eigentümer vollständig auf: es gibt keine Bäume mehr , keine hochwertigen Materialien, (stattdessen mehr Parkplätze) und im Bereich der Unteren Eich sind beidseitig Parkstreifen angeordnet.

Vorteil:

- gegenüber Variante 1 ist, dass es insgesamt mehr Parkplätze gibt.

Nachteil:

- z.T. Gehwegbreiten unter den heutigen

- keine ”Großzügigkeit” der Seitenbereiche

- stark eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit, keine Bäume

- keine zusätzlichen Flächen für Außenverkauf o.a. Sondernutzungen

- Ausweisung von 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fraglich

- Widerspruch zum Ratsbeschluss zu Gestaltung

- ggf. keine Städtebauförderung, da keine städtebauliche Aufwertung durch ganzheitliche

  Straßenraumgestaltung.

 

 

Variante 3:

Festgelegte Gestaltungsprinzipien gemäß Ratsbeschluss vom 31.3.2003

Hochwertige Materialien im Gehwegbereich, neue Parkflächen, Möblierung und Bäume

Im Unterschied zu Variante 1 mehr Parkplätze und beiseitiges Parkplätzen im Teilbereich der Unteren Eich und damit weniger Gehwegverbesserung und weniger Bäume.

 

Variante 3 sieht weniger Bäume und auf begrenzter Strecke beidseitig Parken in der Unteren Eich vor.

Vorteil:

- gegenüber Variante 1 ist, dass es insgesamt mehr Parkplätze gibt.

Nachteil:

- Querschnittsgewinne für die Gehwege marginal, trotz minimaler Fahrbahnbreite (6,0 m)

- keine ”Großzügigkeit” der Seitenbereiche

- eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeit, wenig Bäume

- keine zusätzlichen Flächen für Außenverkauf o.a. Sondernutzungen

- Ausweisung von 30 km/h Höchstgeschwindigkeit fraglich.

 

 

Anregungen aus Bürgerversammlung vom 17.02.04

 

Nach Vorstellung dieser überarbeiteten Planung in der zweiten Eigentümerversammlung am 17.02.04 kamen an neuen Anregungen noch folgende hinzu:

 

- Die Frage nach der Möglichkeit einer Ladezone vor PLUS (oder zumindest zulassen, dass Lieferfahrzeuge ganz oder halb auf Gehweg parken dürfen):

In Variante 1 ist die Anlieferung zu PLUS ohne weiteres von der Fahrbahn aus möglich, da keine Behinderung durch parkende Fahrzeuge erfolgen kann. Daneben trägt die Anlieferung von der Fahrbahn aus zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich bei und unterstützt damit die Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

In  Variante 2 und 3 ergibt sich eine Behinderung durch die parkenden Fahrzeuge.

 

- Die Forderung, die Friedrichstraße zu Burger Str. / Kurze Str. in beiden Fahrrichtungen offen zu halten:

Aufgrund des Einbahnrings im Bereich Schwanen, Burger und Kurze Straße gegen den Uhrzeigersinn ist es für diejenigen, die von der Friedrichstraße in die Burger Straße bzw. von der Kurzen Straße in die Friedrichstraße fahren wollen, zukünftig notwendig, einmal den Einbahnring zu fahren. Alle anderen Fahrtbeziehungen bleiben offen und die Friedrichstraße im Zweirichtungsverkehr befahrbar.

 

- Die Forderung, zukünftig das Linksabbiegen vom ALDI-Parkplatz aus zuzulassen:

Nach Rücksprache mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde kann diesem Wunsch nach Öffnung der B 51n und entsprechender Reduzierung der Verkehrsbelastungen in der Unteren Eich unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ein- und Ausfahrt Parkplatz nur jeweils einspurig) entsprochen werden.

 

Ein Großteil der Bürger hat sich zum Ende der Versammlung für die Variante 3 ausgesprochen.

 

Baukosten und Haushaltsmittel

 

Die Kostenberechnung des Büro MWM beinhaltet den jetzigen Planungsstand (Variante 1) einschließlich der folgenden zusätzlichen Ausbaubereiche.

 

- Ausbau des Straßenbereiches Burger Str. (Stich Richtung Waldstr.) 

- Kurze Str. (Fläche ist im Masterplan nicht berücksichtigt)

- Umbau der Kreuzungen mit umfangreicher Anpassung der Nebenstraßen

- Vollausbau der Burger Str.

- Ausbau der Straße Schwanen (Gehwegflächen) mit hochwertigem Pflaster

- Einbahnstraßenverkehr (Burger Str. , Kurze Str., Schwanen)

   das bedeutet: Straßenflächen reduzieren sich und Gehwegflächen erhöhen sich

- Buswartehallen

 

Diese v.g. Punkte sind in der Haushaltsanmeldung aus 2003 nicht enthalten, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (keine Planung vorhanden) noch nicht absehbar waren.

Die Errichtung von Buswartehallen im Stadtgebiet sind bisher im GVFG-ÖPNV Förderantrag erfasst. Da es aber (Stand Ende 2003) abzusehen ist, dass das Land NRW kein Förderprogamm für ÖPNV-Verbesserung (Wartehallen) aufstellt, müssen die notwendigen  Wartehallen in den separaten Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

 

Aufstellung der Ausbaukosten (Variante 1)

 

Baukosten                   1.059.500,-

Möblierung                        51.500,-

Bepflanzung                     67.300.-

Beleuchtung                     85.700,-

Planung, Vermessung     90.000,-

                                    ---------------

Gesamtsumme           1.354.000,-

 

 

Die genannten Straßen die zum Ausbau vorgesehen sind, unterteilen sich in folgende von der Kämmerei aufgeteilte Haushaltsstellen:

HHST 1.615.963.1.0   “Untere Eich”

HHST 1.615.967.1.0   “Schwanen, Burger Str. und Kurze Str.”

 

Zur Verfügung stehende Mittel:

HHST 1.615.963.1.0   HHP 2004 190.000,- €    VE 165.000,- €    GAB 370.000,- €

HHST 1.615.967.1.0   HHP 2004 372.000,- €    VE 0                  GAB 400.000,- €

 

Die im Haushaltsplan angesetzten Mittel der v.g. HHSt. sind gemäß der Kostenberechnung nicht ausreichend. Die Gesamtausgaben können aber im Rahmen der gegenseitigen Deckungs-fähigkeit des Abschnittes 610 gedeckt werden.

 

Die mit dem vorstehend erläuterten Sachverhalt einher gehende Kostenveränderung und die genaue Finanzierung wird dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.05.04 und dem Rat in seiner Sitzung am 17.05.04 gemäß § 29 GemHVO mitgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass eine evtl. Variantenänderung bzw. Ergänzung (Pflastervergabe) mit ihrem Ergebnis berücksichtigt werden kann.

 

Nach dem Ausbaubeschluß und der abschließenden Kostenberechnung kann das geplante Informationsschreiben an die Eigentümer verschickt werden.

 

Die weiteren Planungsschritte und die Ausschreibung der Maßnahme kann im Frühjahr 2004 durchgeführt werden. Eine Vergabe ist im HuF am 28.06.04 noch möglich.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Lagepläne der Varianten 1, 2 und 3 (DIN A4 )

Die Fraktionen erhalten jeweils einen Lageplan (DIN A2)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

Siehe Aufstellung

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

562.000,-

EUR

165.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift