Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus nimmt die Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Nachdem die Stadt Wermelskirchen bereits im Jahr 2010 ein Gutachten zum Sportplatzbedarf in Auftrag gegeben und ein Moderationsverfahren zur Umsetzungsmöglichkeit von Kunstrasenspielfeldern im Jahr 2015 durchgeführt hat, ist es erforderlich geworden, auch für den Bereich der Sporthallen entsprechende Planungsgrundlagen zu schaffen.
Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt 2015 (GPA NRW) beschäftigt sich u. a. zwar auch mit dem Flächenmanagement im Bereich der Sporthallen, trifft aber nur Aussagen für den Bereich des Schulsports und berücksichtigt die Bedarfe des Vereinssports nicht.
Darüber hinaus war die Stadt Wermelskirchen in den letzten Jahren gezwungen, zwei Sporthallen wegen einer PCB-Belastung abzubauen (Sporthallen Realschule und Grundschule Ost), wobei als Alternative dazu nur eine Ersatzhalle in Form der Sporthalle Waldschule geschaffen worden ist.
Ob der jetzige Bestand an Sporthallen stadtweit bedarfsgerecht ist, erhalten und im Bedrafsfall saniert werden muss, oder weitere Hallen abgebaut werden können, konnte bisher nicht verbindlich dargestellt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Forschungsstelle „Kommunale Sportentwicklung“ der Bergischen Universität Wuppertal im Jahr 2016 beauftragt worden, für die Stadt Wermelskirchen eine Sporthallenkonzeption zu entwickeln.
Die fertiggestellte Konzeption liegt mittlerweile vor, bestätigt u. a. den heutigen Bestand und trifft Aussagen zur Sicherung und Erhaltung der Infrasttruktur. Die Konzeption ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt worden.
Vertreter der Forschungsstelle „Kommunale Sportentwicklung“ der Bergischen Universität Wuppertal werden diese im Rahmen der Sitzung erläutern. Anlage/n:
Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen
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