Vorlage - 0201/2017  

 
 
Betreff: Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2018 bis 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
MEP 2018 -Text V1  

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2018 bis 2023 in der vorgelegten Fassung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2023, sofern eine entsprechende Gegenfinanzierung durch externe Fördermittelgeber (z. B. Bund, Land, Dritte) erfolgt.

 

Der Rat beschließt darüber hinaus eine Veranschlagung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und eine Streckung der Maßnahmen über das Jahr 2023 hinaus, sofern keine externen Fördermittel in einem ausreichenden Umfang bereitgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Ausgangssituation:

 

Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vordergrund. Mittlerweile ist „der Computer" zu einem zentralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterricht und an das selbstständige Lernen.

Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Unterrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkonzepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden.

Neben den Medienkonzepten der Schulen die auch Portfolio- und Zertifikatskonzepte berücksichtigen, wird gemäß der Vorgaben des Landes auch der Medieneinsatz in bestimmten Fächern (z.B. Naturwissenschaften) und im Rahmen des selbstständigen Unterrichts geforciert.

Um das umsetzen zu können, ist die Art und die Qualität der Medienausstattung in den Schulen von besonderer Bedeutung.

Gemäß des § 79 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Mit Blick auf die Wermelskirchener Schullandschaft ist es erforderlich, den zukünftigen Medieneinsatz zu planen und umzusetzen. Dazu gehören auch Konzepte zum Einsatz aktueller Techniken wie Tablet-PC oder „BYOD" (bring your own device). Damit einher gehend ist auch der Ausbau der Vernetzung in Richtung WLAN zu berücksichtigen.

Neben Ausstattungsregeln, die gemeinsam mit den Schulen erarbeitet werden müssen, ist auch die Veränderung der Schullandschaft zu berücksichtigen. Der demografische Wandel und die geänderten Rahmenbedingungen, wie z.B. der offene Ganztag, führen dazu, dass sich die Ausstattungsanforderungen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen verändern.

Die Stadt Wermelskirchen benötigt deshalb ein Konzept für die zukünftige Ausstattung der Schulen, das diesen neuen Entwicklungen Rechnung trägt. Die Bereitstellung neuer Technik erfordert ein Konzept, das einerseits die erfolgreiche Integration der Medien in den Schulalltag und andererseits die Finanzierbarkeit durch den Schulträger berücksichtigt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe Landes- und Bundesmittel die Belastung der Stadt reduzieren können.

Ein Medienentwicklungsplan für die Stadt Wermelskirchen muss also insbesondere auch die geänderten Rahmenbedingungen sowie die technische Entwicklung im Bereich neuer Informationstechnologien als Schwerpunkt beinhalten.

 


Umsetzung:

 

Das Büro Thomassen Consult mit Geschäftssitz in Köln ist von der Verwaltung beauftragt worden, einen entsprechenden Medienentwicklungsplan „Schulen“ für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 in enger Abstimmung mit den Schulen und der Verwaltung zu erstellen.

 

Diese Planung ist im Zeitraum von Januar 2017 bis Juli 2017 fertiggestellt und dann am 02.08.2017/24.10.2017 verwaltungsintern und am 21.11.2017 mit den Schulen abschließend abgestimmt worden.

 

Diese abgestimmte Planung wird dem Ausschuss für Sport und Kultur und Betriebsausschuss Katt in der aktuellen Sitzung am 05.12.2017 zur Vorberatung vorgelegt.

 

Ein Vertreter des Büro Thomassen wird die Planung im Rahmen der Sitzung erläutern und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

Vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Kultur und Betriebsausschuss Katt am 05.12.2017 ist geplant, die Planung dem Rat der Stadt am 11.12.2017 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Büro Thomassen hat folgende Grundlagen im Rahmen der Medienentwicklungsplanung berücksichtigt:

 

Die Basis für den Medienentwicklungsplan für Wermelskirchen stellen die bestehende Medienausstattung, die Lehrpläne der Schulen sowie die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen dar.

 

Die schulischen Medienkonzepte mit den darin enthaltenen Leitbildern einer pädagogisch fundierten Mediennutzung und den dort formulierten Zielen zur Medienkompetenzvermittlung dienen ebenfalls als Grundlage.

Primär steht für das Beratungsbüro Thomaßen Consult die Pädagogik bei der Erstellung des Medienentwicklungsplans für Wermelskirchen im Vordergrund. Technische Lösungen müssen sich daran orientieren. Diese Lösungen müssen diesen Zielen dienen.

Aus dem Zusammenspiel zwischen pädagogischen Zielen, vorhandener Ausstattung und dem Wissen pädagogischer Nutzungsmöglichkeiten neuer Informationstechnologien, ist im Dialog mit den Schulen und dem Schulträger ein Ausstattungskonzept erarbeitet worden. Dabei wurde berücksichtigt, dass nur durch die Entwicklung von Standards unter Einbeziehung der Kosten für Wartung und Betrieb sowie für erforderliche Software und Fortbildung ein tragfähiges, mittelfristiges Finanzkonzept entsteht. Im Ergebnis ist eine Investitionsplanung entstanden, die Ersatzbeschaffungen und Innovationen durch neue lT-Technik berücksichtigt.

 

Diese Investitionsplanung bildet die Grundlage für Bilanzgespräche, die sich als bewährtes Mittel für die Umsetzung von Medienentwicklungsplänen bewährt haben. Ersatzbeschaffungen und Investitionen werden am individuellen Bedarf der Schulen orientiert, so dass die individuellen pädagogischen Ziele der Schulen optimal unterstützt werden. Insbesondere der Einsatz neuer Unterrichtswerkzeuge (Tablet-PC, Visualizer, aktuelle Präsentationslösungen u.ä.) sind dabei berücksichtigt worden.

Die Investitionsplanung ist als gesonderter Band des Gutachtens schulscharf (je Schule) und auf der Basis schulformspezifischer Ausstattungskonzepte erstellt worden.

Durch die neuen Innovationen im Bereich der IT-Technik ist es erforderlich, die vorhandene Netzwerkstruktur in den Schulen zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Der Ausbau der vorhandenen Strukturen in Richtung mobiler Netze und grundsätzlicher Verfügbarkeit von WLAN ist bedacht und auf Finanzierbarkeit hin überprüft worden.

Um die erforderliche Transparenz für die politischen Gremien zu schaffen, ist die Einführung eines Berichtswesens intendiert, in dem die Schulen die faktische Nutzung dokumentieren. Diese Daten können durch die Verwaltung statistisch aufbereitet und im Rahmen eines jährlichen Berichts vorgelegt werden.

 

Aus Sicht des Beratungsbüros Thomaßen Consult gehört zur Medienentwicklungsplanung auch die Analyse des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte in den Wermeiskirchener Schulen. Bedarfsgerechte Fortbildungen fördern den Medieneinsatz in den Schulen und verbessern die Effizienz der Investitionen.

 

Der Medienentwicklungsplan dient darüber hinaus als Grundlage für die denkbare Verwendung/Beantragung von Fördermitteln (z. B. Bundes-/Landesmittel aus dem anstehenden Digitalpakt Schulen).

 

Als Anlage ist der Textteil des Medienentwicklungsplan für die Schulen in Wermelskirchen 2018 bis 2023 beigefügt. Für jede Schule liegt darüber hinaus eine Kalkulation vor, die inhaltlich der Gesamtkalkulation des Textteils entspricht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten, die durch die Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Stadt Wermelskirchen im pädagogischen Bereich und der Verwaltung entstehen, lassen sich für den Planungszeitraum wie folgt zusammenfassen:

 

2018: ca. 559.000 €

2019: ca. 547.600 €

2020: ca. 543.300 €

2021: ca. 316.600 €

2022: ca. 411.600 €

2023: ca. 279.600 €

 

Für die Stadt Wermelskirchen ist es sinnvoll, die im Medienentwicklungsplan ausgewiesenen Kosten gemäß der erforderlichen Investitionszeitpunkte einzustellen, um die jährlichen Beschaffungen umzusetzen, sofern entsprechende Fördermittel (z. B. Bund, Land, Dritte) zur Verfügung gestellt werden.

 

Ohne die Bereitstellung dieser externer Fördermittel erfolgt eine Veranschlagung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Streckung der Maßnahmen über das Jahr 2023 hinaus ist dann erforderlich.

 

Details können der beigefügten Medienentwicklungsplanung entnommen werden.

 


Anlage/n:

 

Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelsirchen 2018 bis 2023
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MEP 2018 -Text V1 (1700 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. vor und Anlage

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: