Vorlage - 0202/2017  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr";
Vorstellung der Planung durch den Investor
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
27.11.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Vorstellung der Planungen für das Gewerbegebiet „Autobahnohr“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Bürger/innen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der 2009 stadtweit durchgeführten Suche nach neuen Gewerbeflächen hat sich das Areal „Autobahnohr“ als eine der wenigen potenziellen Flächen herauskristallisiert.

 

Allerdings stand zu diesem Zeitpunkt einer Realisierung noch die Festsetzung der damaligen Wasserschutzgebietsverordnung Sengbachtalsperre (Wasserschutzzone II) entgegen. Laut dieser VO war in Wasserschutzzone II die Darstellung neuer Bauflächen im Flächen-nutzungsplan verboten. Entsprechend stellte die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 29.02.2012 fest, dass eine Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war.

 

Im Februar 2014 trat die vorläufige Anordnung der neuen Wasserschutzgebietsverordnung Sengbachtalsperre in Kraft. Diese sah für große Teile des Autobahnohrs nun nur noch die Festsetzung als Wasserschutzzone III vor.

 

Der Rat der Stadt hat daraufhin in seiner Sitzung am 17.03.2014 (RAT/2747/2014) beschlossen, die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ sowie der parallelen 40. FNP-Änderung einzuleiten. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wurde gegenüber der bisherigen Planung verkleinert; er entspricht nun der in Wasser-schutzzone III gelegenen Fläche.

 

Auf dieser Grundlage erfolgte eine erneute landesplanerische Anfrage bei der Bezirks-regierung Köln. Diese bestätigte mit Schreiben vom 18.06.2014 nunmehr die Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung.

 

2014 / 2015 wurden daraufhin verschiedene Fachgutachten / -beiträge beauftragt und erstellt (u.a. geotechnische und hydrogeologische Untersuchung, Erschließungsplanung und Gelän-demodellierung in drei Varianten, Kampfmittelbeseitigung).

 

Auf Grundlage erster Vorentwürfe folgte ein Scoping-Termin beim Rheinisch-Bergischen Kreis, um erste Einschätzungen der Fachbehörden zu erhalten.

 

Vor Erstellung weiterer Fachbeiträge (Konzept Niederschlagswasserbeseitigung, Land-schaftspflegerischer Begleitplan, Umweltbericht, Schallschutz etc.) wurde nun die Entscheidung notwendig, mit welcher der entwickelten Erschließungsvarianten die Bauleitplanung auf der städtischen Fläche fortgesetzt werden sollte.

 

Zu diesem Zeitpunkt bekundete ein Investor Kaufinteresse für das gesamte Areal, um dort einen großflächigen Gewerbebetrieb (Werkzeuggroßhandel) zu errichten. Der Rat der Stadt hat in nichtöffentlicher Sitzung am 04.07.2016 (RAT/3456/2016) beschlossen, die noch zu entwickelnde Gewerbefläche an die in Gründung begriffene GbR mit den Geschäftsführern der Firmen Dönges GmbH & Co KG und Wetec GmbH & Co KG zu veräußern.

 

Seitens des Investors wurden daraufhin erste Vorentwürfe für das geplante Projekt erstellt. Die noch fehlenden Fachbeiträge wurden beauftragt und liegen inzwischen weitgehend vor.

 

Am 06.09.2017 fand ein erneuter Scoping-Termin beim Rheinisch-Bergischen Kreis statt. Die dort zum neuen Planziel vorgebrachten Anregungen werden zurzeit in den Vorentwurf eingearbeitet.

 

Als nächster Verfahrensschritt steht nunmehr die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger/innen nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB an. Zuvor soll der Vorentwurf jedoch noch im zuständigen Fachausschuss vorgestellt werden.

 

Frau Renate Schatral (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln) und Herr Timo Hilverkus (Architekturbüro Hilverkus, Wermelskirchen) werden die Planungen des Investors und deren Auswirkungen in der Ausschusssitzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: