Vorlage - 0209/2017  

 
 
Betreff: Plangebiet "Meisenweg" - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
27.11.2017 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Arrondierungs-Vorentwurfsskizze  
Anlage_2_FNP-Änd-46-Meisenweg_Bestand-Planung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:
 

Aufstellungsbeschluss Bauleitplanung „Meisenweg“

In seiner Sitzung vom 10.07.2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Bebauungsplan Nr. DA 14 „Meisenweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen (Beschlussvorlage 0111/2017).

Im Rahmen dieses Verfahrens kann von der Erstellung eines Umweltberichts und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgesehen werden.

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist anschließend im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Dem vorausgegangen war die Bestätigung der Bezirksregierung vom 09.06.2017, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Meisenweg gemäß § 13a BauGB und einer entsprechenden FNP-Berichtigung keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

 

Obgleich im Rahmen des beschleunigten Verfahrens von der Behördenbeteiligung abgesehen wird, wurden die Fachämter vom 14.07. bis 04.08.2017 intern zu einer ersten fachlichen Einschätzung zum Entwurf aufgefordert, um noch Änderungen in die Planung einarbeiten zu können.

Der Investor hat der Öffentlichkeit das städtebauliche Planungskonzept „Meisenweg“ im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 12.07.2017 vorgestellt.

 

 

Bearbeitungsstand Sportplatzfläche

Anlässlich eines Abstimmungstermins vom 07.09.2017 mit dem Investor der Sportplatzfläche, wurden die von den Fachämtern dargelegten fachlichen Erfordernisse erörtert.

Hierbei handelt es sich insbesondere um Aspekte, aus denen Flächenbedarfe resultieren: straßenbauliche Anforderungen, Raum für öffentliche Parkplätze, Müllbehältnisse/-fahrzeuge und Wendeanlagen, Bereiche für Spiel und Begegnungsplätze sowie Versickerungsflächen.

Desweiteren ergaben sich Fragen zu Immissionsschutzmaßnahmen, Höhenfestsetzungen, nachzuweisenden 2. Rettungswegen.

Es wurde deutlich, dass weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen sind, damit das Konzept zur Regenwasserentwässerung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch sind für den Verbleib des Tennenplatz-Altmaterials und die Bereitstellung von Mutterbodenersatz noch verbindliche Regelungen zu treffen.

 

 

Mögliche Plangebietserweiterung in nördlicher Richtung

Aufgrund des vorgenannten Ratsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Berichterstattung zum Planvorhaben auf dem Sportplatz Asterweg brachte der Eigentümer der nördlich angrenzenden Wiese seinen Antrag auf Arrondierung von Bauflächen in Erinnerung.

Aus städtebaulicher Sicht ist diese Arrondierung, die auch den Ringschluss "Meisenweg-Finkenweg" beinhaltet, grundsätzlich zu begrüßen (Anlage 1: Arrondierungs-Vorentwurfsskizze).

 

 

Ziel der erweiterten Planung

Beabsichtigt ist, neben dem Areal des bisherigen Sportplatzes (Grünfläche) von 0,66 ha, ergänzend einen Teilbereich der bisherigen Wiese (Fläche für die Landwirtschaft) von 0,35 ha in Wohnbaufläche zu ändern. Der Gebietscharakter der umliegenden Bebauung stellt faktisch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) dar, weshalb die gesamte Plangebietsfläche als WA festgesetzt werden soll.

Die Planung verfolgt weiterhin das Ziel, auf die Bedürfnisse des Stadtteils Dabringhausen einzugehen und Wohnangebote für Familien zu schaffen.

 

 

 

Kooperation der Akteure

Sowohl der Investor der Sportplatzfläche, als auch der Eigentümer des Wiesengrundstücks signalisierten Bereitschaft, das städtebauliche Potential des Gesamtareals kooperativ zu entwickeln.

 

 

Durchführung der Bauleitplanverfahren

Für den aufzustellenden Bebauungsplan bedeutet dies die Umstellung vom beschleunigten Verfahren auf ein „Regelverfahren“ mit frühzeitiger Beteiligung und Umweltbericht, da es sich bei der Wiese um ein nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilendes Grundstück handelt. Ferner ist der FNP nicht im Wege der Berichtigung anzupassen, sondern im Rahmen eines Verfahrens zu ändern (parallel zur Bebauungsplanaufstellung).

 

Ein zeitlicher Verlust bei der Schaffung von Planrecht ist kaum anzunehmen, da weiterhin für beide Teilbereiche erschließungs- und entwässerungstechnische sowie immissionsschutz-rechtliche Fragen im Rahmen von gutachterlichen Untersuchungen zu beantworten sind.

Für die Sportplatzfläche stehen zu klärende Aspekte der Regenwasserentsorgung sowie der Verbleib des Tennenplatz-Altmaterials und der Ersatz von Mutterboden im Vordergrund.

Für die Wiesenfläche sind mit Blick auf landschafts- und artenschutzrechtliche Belange fachliche Aussagen zu Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln.

 

 

Aktueller Verfahrensstand

Da der Bebauungsplan aus dem FNP zu entwickeln ist, ist zunächst die modifizierte Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung zu richten.

Mit Schreiben vom 24.10.2017 wurde die Bezirksregierung Köln um Prüfung gebeten, inwieweit die nunmehr beabsichtigte 46. Änderung des FNPs im Bereich „Meisenweg“ mit den landesplanerischen Zielen vereinbar ist (Anlage 2: 46. FNP-Änderung „Bestand-Planung“). Die Antwort der Bezirksregierung steht gegenwärtig noch aus.

 

 

Weiteres Vorgehen

Sobald eine positive Stellungnahme der Bezirksregierung vorliegt, ist mit beiden Investoren das weitere Vorgehen zielorientiert und verbindlich abzustimmen. Zur Realisierung des Wohngebiets und bestmöglichen Nutzung der Baufelder ist der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes DA Nr. 14 "Meisenweg" voraussichtlich größer zu fassen, als der FNP-Änderungsbereich. Somit können Flächenbedarfe für Ausgleichsmaßnahmen und Entwässerungserfordernisse im Plangebiet erfüllt und forstlichen Belangen, wie u. a. dem Waldabstand, Rechnung getragen werden. Hiervon blieben die Darstellungen des FNPs "Fläche für die Landwirtschaft" oder "Wald" in diesen Bereichen unberührt.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Arrondierungs-Vorentwurfsskizze

Anlage 2: 46. Änderung des FNP „Bestand und Planung“

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Arrondierungs-Vorentwurfsskizze (1941 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_FNP-Änd-46-Meisenweg_Bestand-Planung (528 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: