Vorlage - 0215/2017  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Gebührenkalkulation Kanal 2018  
Anlage 2 Anlagennachweis Vorlage  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2018:

 

a)      die Gebühren

 

Schmutzwasser3,27

Niederschlagswasser1,37

Durchleitungsgebühr2,14 €

 

b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 313.025 € zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

A) Gebührenkalkulation 2018

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr um 191.680(-5,3 %) auf 3.405.884 € (2017: 3.597.564 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.400.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 119.989(2017: 160.733 €) sinkt die Gebühr um 0,03 € je qm (-2,1 %) auf 1,37 € je qm.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser sinkt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um 197.464 € (- 3,6 %) auf 5.252.000 € (2017: 5.449.464 ). Zuvor konnte, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 193.036 € in Abzug gebracht werden (2017: 140.688 €). Die Schmutzwassergebühr sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,07 € pro m³ (-2,1 %) auf 3,27 € pro m³.

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese sinkt von 2,25 € auf 2,14 € pro m³ (- 0,11 €).

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2018 auf 1.570.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.


Die Gebühren 2018 stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2017

Gebühren ab 01.01.2018

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,34

3,27

(- 0,07 € / - 2,1 %)

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,40

1,37

(- 0,03 € / - 2,1 %)

Durchleitungsgebühr

2,25

2,14

(- 0,11 € / - 4,9 %)

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

107.198 €

23.331 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2013

107.198 €

23.331 €

 

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

93.036 €

69.989 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2014

93.036 €

69.989 €

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

100.688 €

160.733 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2015

100.688 €

160.733 €

 

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

252.560 €

231.376 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

verbleiben aus 2016

252.560 €

231.376 €

 

 

 

Zwischensumme

553.482 €

485.428 €

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2017

-140.688 €

-160.733 €

Vortrag in Kalkulation 2018

-193.036 €

-119.989 €

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

219.758 €

204.706 €

 

Die Überdeckungen der Jahre 2013 - 2015 sind vollständig und 2016 zum Teil in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt noch die restliche Überdeckung aus 2016, welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden kann.

 

B) Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2017 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.657.884 € und sinkt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 389.140 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Unterhaltung Entwässerungsanlagen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 25.000 €.
  • Die Position Kanalsanierungen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 303.000 €.
  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe bleiben die Personalkosten, wie die anderen Kosten auch, nahezu unverändert.
  • Die Kalkulatorischen Kosten sinken.
  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 28.800 €. Grund hierfür sind hier insbesondere (temporär) höhere Kosten bei der Unterhaltung von Bauwerken, welche vom Wupperverband unterhalten werden, die Kosten aber auf die Stadt Wermelskirchen bzw. den Abwasserbetrieb entfallen.

Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 140.688 € (2018: 193.036 €), für das Nieder-schlagswasser in Höhe von 160.733 € (2018: 119.989 €) zur Verfügung.

 

Die erforderliche Anpassung der Gebührensätze in der Satzung erfolgt mit der Vorlage 0229/2017.       


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1)
  • Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Gebührenkalkulation Kanal 2018 (15 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Anlagennachweis Vorlage (14 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift