Vorlage - 0216/2017  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation Fäkalienabfuhr 2018  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2018:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,45 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen 45,29 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.382 € zu entnehmen

 

1)       


Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.

 

 

A) Gebührenkalkulation 2018

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  •            Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  •            Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2018 ausgeglichen. Der Ausgleich kann bei einer Reduzierung der Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,35 € (- 3,0 %) auf 11,45 € pro m³ (2017: 11,80 €). Der Gebührenbedarf sinkt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um 2.344 € (- 3,0 %) auf 76.720 € (2017: 79.064 €). Wie 2017 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 3.460 € (2017: 7.486 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge verändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht (2017/2018: 6.700 m³). Hier wurden die Erkenntnisse aus der Nachkalkulation zugrunde gelegt.

 

Auch der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen kann für das Jahr 2018 von 71,43 € auf 45,29 € gesenkt werden (- 26,14 € / - 36,6 %). Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 8.244 € (- 33,0 %) auf 16.758 € (2017: 25.002 €). Hierbei konnte, im Gegensatz zum Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 3.922berücksichtigt werden (2017 Unterdeckung: 1.532 €). Bei den Kleinkläranlagen entwickelt sich die abgerechnete Menge in der Nachkalkulation leicht positiv. Insofern konnte in der Kalkulation 2018 eine Schlammmenge von 370 m³ berücksichtigt werden (2017: 350 m³).

 

Die kostendeckenden Gebühren 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

 

2018

2017

Abweichung

Abflusslose Gruben

11,45

11,80

- 0,35 € / - 3,0 %

Kleinkläranlagen

45,29

71,43

- 26,14 € / - 36,6 %

Kleineinleiterabgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Abflusslose Gruben

Kleinklär-anlagen

 

 

 

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens 2017)

13.277 €

- 4.329 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 59

2.885

verbleiben aus 2013

13.218

- 1.444

 

 

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens 2018)

7.678

- 3.456

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

3.368

verbleiben aus 2014

7.678

- 88

 

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens 2019)

- 1.345

6.705

Verrechnung mit Ergebnissen

1.345

- 3.450

verbleiben aus 2015

0

3.255

 

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens 2020)

1.432

11.999

Verrechnung mit Ergebnissen

0

- 3.832

verbleiben aus 2016

1.432

8.167

 

 

 

Zwischensumme

22.328

9.890

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2017

- 7.486

1.532

Vortrag in der Kalkulation 2018

- 3.460

- 3.922

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

11.382

7.500

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den Jahren 2013 bis 2014 Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. In den Jahr 2015 und 2016 wurden Überschüsse erzielt.

 

Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. Während in den Jahren 2013 bis 2014 jeweils ein Überschuss erzielt wurde, entstand im Jahr 2015 eine Unterdeckung. Die Nachkalkulation 2016 ergab ein kleine Überdeckung.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2018 (93.478 €) sinken gegenüber der Kalkulation 2017 um 10.588 ( - 10,2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2017 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2017 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 10.000 €. Grund hierfür ist die insgesamt gesunkene Abfuhrmenge.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senkt den Gebührenbedarf insgesamt um 7.382 € (2017: 5.954 €).
  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Gebührentatbeständen wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe bleiben die Personalkosten, wie die anderen Kosten auch, nahezu unverändert.

 

Die erforderliche Anpassung der Gebührensätze in der Satzung erfolgt mit der Vorlage 0230/2017.

1)              


Anlage/n:

Anlage 1 - Kalkulation 2018 „Fäkalienabfuhr“

1)       

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation Fäkalienabfuhr 2018 (13 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

1)