Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2018:
a) die Gebühren
Abflusslose Gruben 11,45 € je m³ Schmutzwasser Kleinkläranlagen 45,29 € je abgefahrenem m³
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.382 € zu entnehmen
1)Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.
A) Gebührenkalkulation 2018
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2018 ausgeglichen. Der Ausgleich kann bei einer Reduzierung der Gebührensätze erreicht werden.
Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 0,35 € (- 3,0 %) auf 11,45 € pro m³ (2017: 11,80 €). Der Gebührenbedarf sinkt ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um 2.344 € (- 3,0 %) auf 76.720 € (2017: 79.064 €). Wie 2017 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 3.460 € (2017: 7.486 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge verändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht (2017/2018: 6.700 m³). Hier wurden die Erkenntnisse aus der Nachkalkulation zugrunde gelegt.
Auch der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen kann für das Jahr 2018 von 71,43 € auf 45,29 € gesenkt werden (- 26,14 € / - 36,6 %). Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 8.244 € (- 33,0 %) auf 16.758 € (2017: 25.002 €). Hierbei konnte, im Gegensatz zum Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 3.922 € berücksichtigt werden (2017 Unterdeckung: 1.532 €). Bei den Kleinkläranlagen entwickelt sich die abgerechnete Menge in der Nachkalkulation leicht positiv. Insofern konnte in der Kalkulation 2018 eine Schlammmenge von 370 m³ berücksichtigt werden (2017: 350 m³).
Die kostendeckenden Gebühren 2018 stellen sich wie folgt dar:
Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinklär-anlagen ergaben sich in den Jahren 2013 bis 2014 Defizite, welche nur zum Teil aus Überschüssen vergangener Jahre gedeckt werden konnten. In den Jahr 2015 und 2016 wurden Überschüsse erzielt.
Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. Während in den Jahren 2013 bis 2014 jeweils ein Überschuss erzielt wurde, entstand im Jahr 2015 eine Unterdeckung. Die Nachkalkulation 2016 ergab ein kleine Überdeckung.
Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.
B) Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2018 (93.478 €) sinken gegenüber der Kalkulation 2017 um 10.588 ( - 10,2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2017 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2017 ergeben sich folgende Änderungen:
Die erforderliche Anpassung der Gebührensätze in der Satzung erfolgt mit der Vorlage 0230/2017. 1)Anlage/n: Anlage 1 - Kalkulation 2018 „Fäkalienabfuhr“1)
1) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||