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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Rainer Bleek hat dem Haupt- und Personalamt seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für die Jahre 2015 und 2016 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen.
Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für die Jahre 2015 und 2016 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Veranlagungszeitraum 01.01. – 31.12.2015
Für das Jahr 2015 ist von Herrn Bürgermeister Bleek nach Überprüfung ein Betrag in Höhe insgesamt 137,00 € aus den Nebentätigkeiten an die Stadt Wermelskirchen abzuführen. Es liegt keine Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material der Stadt Wermelskirchen vor.
Veranlagungszeitraum 01.01. – 31.12.2016
Für das Jahr 2016 ist von Herrn Bürgermeister Bleek nach Überprüfung ein Betrag in Höhe insgesamt 8.617,88 € aus den Nebentätigkeiten an die Stadt Wermelskirchen abzuführen. Es liegt keine Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material der Stadt Wermelskirchen vor.
Anlage/n:
Aufstellung der Nebentätigkeiten 2015 und 2016
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