Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2014 (9.406 €) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bildet das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Die Unterdeckung aus 2013 konnte teilweise mit den Vorjahresergebnissen ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Defizit von 523 €, welches in die Kalkulation 2017 eingestellt wurde. Das Ergebnis 2017 bleibt abzuwarten. Das Ergebnis 2014 schloss mit einer Unterdeckung von 12.792 €, dieses kann ebenfalls teilweise mit Ergebnissen aus Vorjahren gedeckt werden. Es verbleibt hier noch ein Rest von 9.406 €, welcher bis 2018 auszugleichen wäre.
Die Verwaltung schlägt vor, auf das bis 2018 auszugleichende Defizit in Höhe von 9.406 € zu verzichten. Eine Berücksichtigung dieses Fehlbetrages in der Kalkulation 2018 hätte eine Erhöhung der Gebühren zur Folge. Dies ist in Anbetracht des geplanten Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Jahrmarktbeschicker darstellt, nicht vermittelbar.
Das Defizit aus 2015 und 2016 ist bis spätestens 2019 bzw. 2020 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2017 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Die Gebührensätze können unter den genannten Umständen unverändert bleiben, da sich der Gebührenbedarf in Summe gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat. Es gab leichte Verschiebungen innerhalb der Ansätze. Der Ansatz für die ehrenamtlichen Tätigkeiten liegt gegenüber dem Vorjahr um 4.000 € höher. Die in 2017 eingeplanten 2.000 € waren für unabdingbare Zahlungen an Organisationen, die die Sicherheit während der Veranstaltung gewährleisten, nicht ausreichend. Die Veranlagungsmeter sind gegenüber der Kalkulation 2018 unverändert.
Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 „Jahrmärkte“ (Anlage 1)
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