Vorlage - 0227/2017  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
04.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kalkulation Jahrmärkte 2018  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt die beigefügte Gebührenkalkulation.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2014 (9.406 €) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bildet das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:

 

  •         Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Jahrmärkte,
  •         Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.

 

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2013 (Ausgleich spätestens in 2017)

-2.067

Verrechnung mit Ergebnissen

1.544 €

verbleiben aus 2013

-523

 

Ergebnis 2014 (Ausgleich spätestens in 2018)

-12.792

Verrechnung mit Ergebnissen

3.386 €

verbleiben aus 2014

-9.406

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

-12.334

Verrechnung mit Ergebnissen

0

verbleiben aus 2015

-12.334

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

-10.197

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2016

-10.197

 

 

Zwischensumme

-32.460

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2017

523

Verzicht in der Kalkulation 2018

9.406

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

-22.531

 

Die Unterdeckung aus 2013 konnte teilweise mit den Vorjahresergebnissen ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Defizit von 523 €, welches in die Kalkulation 2017 eingestellt wurde. Das Ergebnis 2017 bleibt abzuwarten. Das Ergebnis 2014 schloss mit einer Unterdeckung von 12.792 €, dieses kann ebenfalls teilweise mit Ergebnissen aus Vorjahren gedeckt werden. Es verbleibt hier noch ein Rest von 9.406 €, welcher bis 2018 auszugleichen wäre.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf das bis 2018 auszugleichende Defizit in Höhe von 9.406 € zu verzichten. Eine Berücksichtigung dieses Fehlbetrages in der Kalkulation 2018 hätte eine Erhöhung der Gebühren zur Folge. Dies ist in Anbetracht des geplanten Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Jahrmarktbeschicker darstellt, nicht vermittelbar.

 

Das Defizit aus 2015 und 2016 ist bis spätestens 2019 bzw. 2020 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2017 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Die Gebührensätze können unter den genannten Umständen unverändert bleiben, da sich der Gebührenbedarf in Summe gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat. Es gab leichte Verschiebungen innerhalb der Ansätze. Der Ansatz für die ehrenamtlichen Tätigkeiten liegt gegenüber dem Vorjahr um 4.000 € höher. Die in 2017 eingeplanten 2.000 € waren für unabdingbare Zahlungen an Organisationen, die die Sicherheit während der Veranstaltung gewährleisten, nicht ausreichend.

Die Veranlagungsmeter sind gegenüber der Kalkulation 2018 unverändert.

 

 

 

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 „Jahrmärkte“ (Anlage 1)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Jahrmärkte 2018 (10 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift