Vorlage - 0230/2017  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Neufassung Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen  
Anlage 2 - Synopse Fäka  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).

 

Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die  Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
 


Sachverhalt:

 

Ausgangslage

Die derzeitige Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) wurde bereits im Jahr 2015 grundlegend überarbeitet. Zwischenzeitlich wurde sie nur aufgrund geänderter Gebührensätze angepasst.

 

Im Rahmen der aktuellen, grundlegenden Überprüfung der Abwasserbeseitungssatzung (ABS) durch die Kommunalagentur NRW (siehe Vorlage 0229/2017) wurde die Satzung für die Grundstücksentwässerung einbezogen.

 

 

Vorgehen

Nach der grundlegenden Überarbeitung der Satzung im Jahr 2015 steht nunmehr im Vordergrund, die gleiche Struktur und - wenn möglich - die gleichen Regelungsinhalte der neuen ABS zu erreichen.

 

Hieraus folgt teilweise ein deutlicher Umbau der bisherigen Satzungsstruktur, der auch zu einer neuen Nummerierung der Paragraphen führt. Aus Gründen der Übersichtlich- und Nachvollziehbarkeit hat sich die Betriebsleitung daher für eine Neufassung der Satzung entschieden. Nach der durchgeführten Schlussredaktion des Satzungsentwurfes wird dieser nunmehr zur Beschlussfassung gestellt.

 

In der Anlage 2 ist die Synopse der bisherigen Satzung mit der Neufassung beigefügt. Weitgehend konnten die alten Regelungen den neuen gegenüber gestellt werden. Allerdings ist dies aufgrund der o.g. Umstellung nur bedingt möglich. Die Änderungen sind unterstrichen dargestellt. Die elektronische Anlage weist die Änderungen darüber hinaus noch farbig aus.

 

 

Änderungen der Neufassung

Grundsätzliches

Unter der Präambel wird ein „Gender-Hinweis“ aufgenommen. Begriffe wie „Grundstückseigentümer“ oder „Anschlussnehmer“ sind zwar nicht geschlechtsneutral, sondern stellen das generische Maskulinum dar, dennoch entspricht die Verwendung wie hier den Vorgaben des Leitfadens der Landesregierung NRW: „Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache – Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele“, April 2008. Vor allem angesichts der Einordnung der Begriffe als juristische Fachbegriffe, der Häufigkeit dieser Begrifflichkeiten und des langen Satzgefüges kann zur Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts und zur Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Satzung so vorgegangen werden, dass die Verwendung des generischen Maskulinums durch eine klarstellende Klausel im Normtext erläutert wird.

 

Darüber hinaus wird eine Präambel und ein Inhaltsverzeichnis aufgenommen.

 

 

Erläuterungen zu den Änderungen/Anpassungen

Im folgenden werden die Änderungen/Anpassungen kurz erläutert. Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund folgender Umstände:

 

-          Klarstellungen und Präzisierungen ergeben sich aus der Mustersatzung bzw. aufgrund der Neufassung der ABS.

 

-          Darüber hinaus werden (Teil-)Vorschiften in einen separaten Haftungsparagraphen und in einen Auskunftsparagraphen bzw. Schlussbestimmungen überführt. Dies führt zu einer neuen Nummerierung der Paragraphen.

 

Die folgende Bezeichnung der Vorschriften bezieht sich auf die Neufassung der Satzung.

 

Präambel

Klarstellung der Ermächtigungsgrundlagen

 

Inhaltsverzeichnis/Struktur

bessere Lesbarkeit

 

Zu § 1 Abs. 3

Klarstellung

 

Zu § 4 Abs. 3

Sprachliche Anpassung

 

Zu § 5 Abs. 1

Sprachliche Anpassung

 

Zu § 7

Anpassung Regelungen ABS

 

Zu § 9 Abs. 1

Sprachliche Anpassung

 

Zu § 9 Abs. 4

Anpassung Regelungen ABS

 

Zu § 9 Abs. 7

Sprachliche Anpassung

 

Zu § 10 Abs. 1 lit. a)

Sprachliche Anpassung

 

Zu § 10 Abs. 1 lit. a) und b)

Anpassung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenkalkulation 2018 (siehe Vorlage 0216/2017)

 

Zu § 14 Abs. 1

Klarstellung

 

Zu §§ 15 und 16

Empfehlung Mustersatzung; Regelungen waren z. T. bisher in verschiedenen Paragraphen enthalten

 

Zu § 17

Klarstellung

 

Zu § 18

Klarstellung

 

Zu §§ 19 und 20

Klarstellung bereits zu beachtender Grundsätze und Vorschriften

 

Zu § 21

Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).

Anlage 2 - Synopse
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Neufassung Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (277 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse Fäka (358 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: