Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).
Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Ausgangslage Die derzeitige Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) wurde bereits im Jahr 2015 grundlegend überarbeitet. Zwischenzeitlich wurde sie nur aufgrund geänderter Gebührensätze angepasst.
Im Rahmen der aktuellen, grundlegenden Überprüfung der Abwasserbeseitungssatzung (ABS) durch die Kommunalagentur NRW (siehe Vorlage 0229/2017) wurde die Satzung für die Grundstücksentwässerung einbezogen.
Vorgehen Nach der grundlegenden Überarbeitung der Satzung im Jahr 2015 steht nunmehr im Vordergrund, die gleiche Struktur und - wenn möglich - die gleichen Regelungsinhalte der neuen ABS zu erreichen.
Hieraus folgt teilweise ein deutlicher Umbau der bisherigen Satzungsstruktur, der auch zu einer neuen Nummerierung der Paragraphen führt. Aus Gründen der Übersichtlich- und Nachvollziehbarkeit hat sich die Betriebsleitung daher für eine Neufassung der Satzung entschieden. Nach der durchgeführten Schlussredaktion des Satzungsentwurfes wird dieser nunmehr zur Beschlussfassung gestellt.
In der Anlage 2 ist die Synopse der bisherigen Satzung mit der Neufassung beigefügt. Weitgehend konnten die alten Regelungen den neuen gegenüber gestellt werden. Allerdings ist dies aufgrund der o.g. Umstellung nur bedingt möglich. Die Änderungen sind unterstrichen dargestellt. Die elektronische Anlage weist die Änderungen darüber hinaus noch farbig aus.
Änderungen der Neufassung Grundsätzliches Unter der Präambel wird ein „Gender-Hinweis“ aufgenommen. Begriffe wie „Grundstückseigentümer“ oder „Anschlussnehmer“ sind zwar nicht geschlechtsneutral, sondern stellen das generische Maskulinum dar, dennoch entspricht die Verwendung wie hier den Vorgaben des Leitfadens der Landesregierung NRW: „Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache – Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele“, April 2008. Vor allem angesichts der Einordnung der Begriffe als juristische Fachbegriffe, der Häufigkeit dieser Begrifflichkeiten und des langen Satzgefüges kann zur Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts und zur Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Satzung so vorgegangen werden, dass die Verwendung des generischen Maskulinums durch eine klarstellende Klausel im Normtext erläutert wird.
Darüber hinaus wird eine Präambel und ein Inhaltsverzeichnis aufgenommen.
Erläuterungen zu den Änderungen/Anpassungen Im folgenden werden die Änderungen/Anpassungen kurz erläutert. Die meisten Änderungen ergeben sich aufgrund folgender Umstände:
- Klarstellungen und Präzisierungen ergeben sich aus der Mustersatzung bzw. aufgrund der Neufassung der ABS.
- Darüber hinaus werden (Teil-)Vorschiften in einen separaten Haftungsparagraphen und in einen Auskunftsparagraphen bzw. Schlussbestimmungen überführt. Dies führt zu einer neuen Nummerierung der Paragraphen.
Die folgende Bezeichnung der Vorschriften bezieht sich auf die Neufassung der Satzung.
Präambel Klarstellung der Ermächtigungsgrundlagen
Inhaltsverzeichnis/Struktur bessere Lesbarkeit
Zu § 1 Abs. 3 Klarstellung
Zu § 4 Abs. 3 Sprachliche Anpassung
Zu § 5 Abs. 1 Sprachliche Anpassung
Zu § 7 Anpassung Regelungen ABS
Zu § 9 Abs. 1 Sprachliche Anpassung
Zu § 9 Abs. 4 Anpassung Regelungen ABS
Zu § 9 Abs. 7 Sprachliche Anpassung
Zu § 10 Abs. 1 lit. a) Sprachliche Anpassung
Zu § 10 Abs. 1 lit. a) und b) Anpassung der Gebührensätze aufgrund der Gebührenkalkulation 2018 (siehe Vorlage 0216/2017)
Zu § 14 Abs. 1 Klarstellung
Zu §§ 15 und 16 Empfehlung Mustersatzung; Regelungen waren z. T. bisher in verschiedenen Paragraphen enthalten
Zu § 17 Klarstellung
Zu § 18 Klarstellung
Zu §§ 19 und 20 Klarstellung bereits zu beachtender Grundsätze und Vorschriften
Zu § 21 Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse
Anlage/n:
Anlage 1 - Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben). Anlage 2 - Synopse
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