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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2016 nach 2017.
Sachverhalt:
Da sich die Stadt Wermelskirchen im Haushaltssicherungskonzept befindet, ist an die Ermächtigungsübertragungen ein strenger Maßstab anzulegen. In den meisten Fällen wurden bereits Verpflichtungen eingegangen, die noch nicht endgültig abgerechnet werden konnten (weil z. B. Schlussrechnungen noch nicht vorlagen oder Lieferungen noch ausstanden). Das Volumen der Ermächtigungsübertragungen steigt gegenüber dem Vorjahr (516.155,87 €) im Ergebnisplan auf 994.352,04 €. Hiervon entfallen alleine rd. 805.000 € auf Maßnahmen der Bauunterhaltung.
Im Investiven Finanzplan steigen die Ermächtigungsübertragungen im Vergleich zum Abschluss 2015 2,03 Mio. € auf 2,75 Mio. €.
Im Konsumtiven Finanzplan gibt es eine größere Erhöhung um rd. 1 Mio. € auf 3,28 Mio. €. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass neben den Ermächtigungsübertragungen für die bisherigen Instandhaltungsrückstellungen im Jahresabschluss 2016 weitere Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € (u. a. für die Deckensanierungen in diversen Sporthallen) gebildet wurden.
Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan können sich betragsmäßig maximal in Höhe der Gesamtsummen der Spalte „Übertragung nach 2017“ der Auflistungen ergeben. Werden die Übertragungen nicht in voller Höhe durch Auszahlungen/Buchungen in Anspruch genommen, führen sie in der Konsequenz zu einer geringeren Ergebnisbelastung in 2017.
Als weitere Anlage ist der vorläufige Stand der Instandhaltungsrückstellungen zum 31.12.2016 dargestellt. Im Rahmen der weiteren Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 und der Prüfung des Jahresabschlusses werden sich hier noch Änderungen ergeben.. Anlage/n: Ermächtigungsübertragungen investiver Finanzplan Ermächtigungsübertragungen Ergebnisplan Ermächtigungsübertragungen konsumtiver Finanzplan Übersicht Instandhaltungsrückstellungen
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