Vorlage - 0239/2017  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2015
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Bestätigungsvermerk Rechnungsprüfungsausschuss 2015  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Wermelskirchen vom 09.11.2017. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 333.506.220,04 €, die Summe der Erträge auf 78.192.294,82 € und die Summe der Aufwendungen auf 85.324.287,94 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.131.993,12 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2016 verringert sich somit auf 104.813.572,36€.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.   

 


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 26.04.2016 (RAT 3369/2016) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. 

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Am 28.11.2017 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungs­ausschuss hat daraufhin jeweils einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den von der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Jahr 2015 der Stadt Wermelskirchen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 101 (3) GO NRW dem Jahresabschluss 2015 der Stadt Wermelskirchen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechend der beigefügten Anlage. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss 2015 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen.

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“

 

Als Anlage ist der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.

 


Anlage/n:

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses          

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bestätigungsvermerk Rechnungsprüfungsausschuss 2015 (485 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift