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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den Mehrkosten in Höhe von 261.000 € bei der Maßnahme „Ausbau der zuführenden Straßen" im Zuge des Gesamtprojektes „Ausbau des Busbahnhofes und der zuführenden Straßen“. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 12111001 01000 7852000.
Sachverhalt:
Der Rat ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Investitionsauszahlungen einer Einzelmaßnahme nicht nur geringfügig erhöhen (§ 24 Abs. 2 Alt. 3 GemHVO). Definition der Geringfügigkeit (§ 2 Abs. 2 der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung).
Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei Baubereiche - Ausbau Busbahnhof (und Teile der Bahnhofstraße) I 12041703 01000 7853 000 und - zuführende Straßen (Thomas-Mann-Straße, Pfarrstraße, Rest der Bahnhofstraße) I 12041703 01000 7852 000
Der Bau des Busbahnhofes und Teile der Bahnhofstraße fanden in 2015/2016 statt. Diese Maßnahme wurde um rd. 100.000 € günstiger gebaut als geplant.
Die Maßnahme „zuführenden Straßen“ wurde inzwischen ausgeschrieben und submitiert. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 den Haushalt und damit die Mittelbereitstellung in Höhe von 1.650.000 € für die Maßnahme „zuführenden Straßen“ beschlossen Gesamtausgabebedarf nach Submission1.911.000 €
Zusätzlich bereit zu stellen:261.000 € Das entspricht 13,7 %.
Bei der Maßnahme „Ausbau der zuführenden Straßen” liegen die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 GemHVO vor. Im Folgenden erfolgt die Unterrichtung des Rates der Stadt.
Die Mehrkosten resultieren aus:
- Verschiebung der Kosten des RW-Kanals aus dem 1. BA Diese waren irrtümlich den Leistungen des SAW (Kanal) zugeordnet.ca. 50.000 €
- Kostensteigerungen bei der Entsorgung von kontaminierten Böden und Baustoffen aufgrund geänderter Deponieverordnungen ca. 60.000 €
- Kostensteigerung 2. BA auf Grund des Submissionsergebnisses und der aktuellen Konjunkturlageca. 151.000 €
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 1211 1001 01000 7852000
Anlage/n:
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