Vorlage - 0241/2017  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt nach § 24 Abs. 2, 3. Alternative, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) über Mehrkosten bei der Maßnahme Busbahnhof und zuführende Straßen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2017 
20. Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den Mehrkosten in Höhe von 261.000 € bei der Maßnahme „Ausbau der zuführenden Straßen" im Zuge des Gesamtprojektes „Ausbau des Busbahnhofes und der zuführenden Straßen“.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 12111001 01000 7852000. 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Investitionsauszahlungen einer Einzelmaßnahme nicht nur geringfügig erhöhen (§ 24 Abs. 2 Alt. 3 GemHVO).

Definition der Geringfügigkeit (§ 2 Abs. 2 der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung).

 

Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei Baubereiche

-          Ausbau Busbahnhof (und Teile der Bahnhofstraße)

I 12041703 01000 7853 000

und

-          zuführende Straßen (Thomas-Mann-Straße, Pfarrstraße, Rest der Bahnhofstraße)

I 12041703 01000 7852 000

 

Der Bau des Busbahnhofes und Teile der Bahnhofstraße fanden in 2015/2016 statt. Diese Maßnahme wurde um rd. 100.000 € günstiger gebaut als geplant.

 

Die Maßnahme  „zuführenden Straßen“ wurde inzwischen ausgeschrieben und submitiert.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 den Haushalt und damit die Mittelbereitstellung in Höhe von              1.650.000 €

für die Maßnahme  „zuführenden Straßen“ beschlossen

Gesamtausgabebedarf nach Submission1.911.000 €

 

Zusätzlich bereit zu stellen:261.000 €

Das entspricht 13,7 %.

 

Bei der Maßnahme „Ausbau der zuführenden Straßen” liegen die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 GemHVO vor. Im Folgenden erfolgt die Unterrichtung des Rates der Stadt.

 

Die Mehrkosten resultieren aus:

 

- Verschiebung der Kosten des RW-Kanals aus dem 1. BA

  Diese waren irrtümlich den Leistungen des SAW (Kanal) zugeordnet.ca. 50.000 €

 

- Kostensteigerungen bei der Entsorgung von

  kontaminierten Böden und Baustoffen aufgrund

  geänderter Deponieverordnungen ca. 60.000 €

 

- Kostensteigerung 2. BA auf Grund des Submissionsergebnisses

  und der aktuellen Konjunkturlageca. 151.000 €

 

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto  I 1211 1001 01000 7852000

 


 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

I 1204 1703  7852 000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR   1.911.000

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: