Vorlage - 0016/2018  

 
 
Betreff: FW Vorm Eickerberg - Anbau Module
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Böllstorf
2. Künster
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Dillenberg, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan Module  
Erdgeschoss  
Obergeschoss  
Planung Schnitt  

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Bau beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme.


Sachverhalt: Es besteht hinsichtlich der Unterbringung weiterer Einsatzkräfte dringender Erweiterungsbedarf der Feuerwache Vorm Eickerberg, der sich wie folgt darstellt:

 

 

Schlafräume

Im Bestand verfügt die Rettungswache (RW) über vier Zweibettzimmer und ein Notarztzimmer. Die Feuerwache (FW) verfügt über ein Fünfbettzimmer.

 

Aktuell befinden sich im 24-h-Dienst bei der RW vier Personen. Diese werden aufgeteilt auf

  • zwei Personen - Rettungswagen (RTW)
  • eine Person – Fahrer des Notarztfahrzeuges (NEF)
  • eine Person – Notarzt (NA)

 

Im 24 h Dienst bei der FW befinden sich aktuell sechs Personen. Diese bilden die erste Staffel der Feuerwehr und werden wie folgt aufgeteilt:

  • vier Personen - Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)
  • zwei Personen - Drehleiter (DL)

 

Insgesamt schlafen somit aktuell neun Personen (ausgenommen NA, da dieser ein eigenes Zimmer hat) verteilt auf fünf Zimmer. Es findet somit im Durchschnitt eine Belegung je Raum mit ca. 1,5 Personen statt.

Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Engpässen bei der Belegung der Schlafräume, da der Gebäudebestand zum Einen keine Unterbringung von Frauen vorsieht und zum Anderen kein eigentlich dringend benötigter Einzelschlafraum für den Wachabteilungsleiter der Feuerwehr für den 24-h-Dienst zur Verfügung gestellt werden kann. 

 

Sowohl Feuerwehrleute als auch Rettungsdienstler werden auf alle Räume verteilt, so dass je Schlafraum ein bis zwei Personen untergebracht werden.

Je nach Konstellation können zwei bis drei Personen keine Schlafmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Laut dem Ratsbeschluss aus 2014 ist die Feuerwehr wie folgt zu verstärken, um den Anforderungen aus dem Bedarfsplan gerecht zu werden:

 

Im 24-h-Dienst bei der FW neun Personen.

  • sechs Personen - Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)
  • drei Personen - Drehleiter (DL)

 

Der Rettungsbedarfsplan wird zurzeit überarbeitet und nach dem aktuellen Sachstand Mitte 2018 veröffentlicht. Aufgrund der konstant hohen und steigenden Einsatzzahlen, die durch den Rettungsdienst erbracht werden, wird davon ausgegangen, dass mindestens der RTW II vom 16-h- Dienst in den 24-h-Dienst aufgenommen wird.

 

Daraus ergibt sich folgende Besetzung im 24-h-Dienst.

Im 24-h-Dienst bei der RW sechs Personen. Diese werden aufgeteilt auf

  • zwei Personen – Rettungswagen I (RTW I)
  • zwei Personen – Rettungswagen II (RTW II)
  • eine Person – Fahrer des Notarztfahrzeuges (NEF)
  • eine Person – Notarzt (NA)

 

Hier ist bereits absehbar, dass eine Belegung je Fahrzeug mit beiden Geschlechtern wahrscheinlich ist, da dies aktuell bereits in Teilen der Fall ist.

 

 

Sanitär

 

Für die Bedarfsermittlung der Sanitäreinrichtungen wird von einer hohen Gleichzeitigkeit ausgegangen, da die Personen gleichzeitig Schichtende/Schichtbeginn haben und die gleichzeitige Rückkehr von Einsätzen regelmäßig gegeben ist.

Außerdem wird bei dem Bedarf der Wasch- und Duschplätze von Kategorie C ausgegangen (starke Verschmutzung).

 

Die Bedarfsberechnung erfolgte nach ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) A4.1 Sanitärräume unter Bezugnahme der Bedarfsermittlung für die Umkleiden, da hier grundsätzlich ein höherer Bedarf zu erwarten war als bei einer Berechnung nach Schlafräumen und Büros.

 

Bedarfsermittlung (Grundlage: Umkleiden)

Toiletten/Urinale (Tabelle 2, 11 bis 25 Personen)

- min. vier Toiletten/Urinale je Geschlecht

- min. zwei Handwaschbecken je Geschlecht

 

Waschplätze/Duschen (Tabelle 5.2, 16 bis 20 Personen)

- min. fünf Waschplätze je Geschlecht

- min. fünf Duschplätze je Geschlecht

 

Daher müssen 4x2 WCs/Urinale, 2x2 Handwaschbecken, 5x2 Waschplätze und 5x2 Duschplätze vorgehalten werden. Die Wasch- und Duschplätze sind theoretisch direkt oder mit max. 10 m Entfernung zu den Umkleiden anzuordnen. Durch die vorhandenen sanitären Einrichtungen im Bestand (hierbei handelt es sich um zwei Einzelduschen, die keinem Geschlecht zugeordnet sind und eine Gruppendusche für vier Personen, welche jedoch über keine Abtrennung verfügt, welche nach Unfallkasse dringend empfohlen wird (ASR 4.1 Pkt. 6.1(6), die bedingt berücksichtigt werden können, lässt sich die Anzahl auf die Ausstattung von Standard-Modulen anpassen (4 Module à 2 WCs/Urinale, 4 Module à 1 Handwaschbecken, 4 Module à 2 Waschplätze und 4 Module à 2 Duschplätze).

 

 

Spinde

 

Aktuell sind die 48 Spinde mit Schwarz- (Arbeitskleidung) und Weiß- (Privatkleidung) Trennung für die Mitarbeiter der FW und der RW auf verschiedene Räume wie Gemeinschaftsraum, Flur, Schlafraum etc. verteilt. Dies ist allein schon aus hygienischen Gründen nicht länger tragbar.

Daher werden in der Auslagerung Räumlichkeiten für mindestens 48 s/w Spinde benötigt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es eine Trennung zwischen m/w geben muss. Diese sollte möglichst so flexibel sein, dass auf eine in Zukunft weiter ansteigenden Zahl von weiblichen Mitarbeitern reagiert werden kann.

 

 

Büros

 

Im Bestand befinden sich zurzeit:

  • zwei Büros für die Wachleitung
  • ein großes Büro, ausgelegt für ca. drei Arbeitsplätze - tatsächlich belegt mit vier Arbeitsplätzen
  1. Verwaltung
  2. Verwaltung
  3. vorbeugender Brandschutz
  4. Eingabe Rettungswachen Einsätze
  • ein kleines Büro, ausgelegt für einen Arbeitsplatz - tatsächlich mit zwei Arbeitsplätzen belegt und fünf Personen in unterschiedlichen Funktionen
  1. Verwaltung Freiwillige Feuerwehr
  2. Sachbereich Rettungswache
  3. Sachbereich Personal Feuerwehr
  4. Arbeitsschutz
  5. Wachabteilungsleiter

 

Hier kommt es regelmäßig vor, dass vier der fünf Personen ihrer Tätigkeit gleichzeitig nachkommen müssen, dies jedoch nur nacheinander erfolgen kann.

Die je Funktion benötigten Regalmeter für eine ordnungsgemäße Aktenführung bleiben bei dieser Betrachtung ohne Berücksichtigung.

 

Das Sachgebiet hat einen sehr großen Zeitbedarf für die Eingabe der Einsätze und einen dementsprechenden Platzbedarf an sensiblem Aktenmaterial, so dass es durch die Erweiterung zu einer entsprechenden Entspannung im Bestand kommt.

 

 

Parkplätze

 

Anzahl der Personen, die sich tagsüber in der FW- und RW-Wache aufhalten: 

 

RW-Wache

  • zwei Personen – Wehrleitung
  • sechs Personen – HLF
  • drei Personen – DL

Verwaltung

  • zwei Personen – Büro
  • zwei bis vier Personen Publikumsverkehr

FW-Wache

  • zwei Personen – RTW I
  • zwei Personen – RTW II
  • zwei Personen – Krankentransport I (KTW I)
  • zwei Personen – KTW II
  • eine Person – NEF
  • eine Person – NA

 

Daraus ergibt sich ein Bedarf von 25 Parkplätzen für die Mitarbeiter der FW und RW.

 

Hinzu kommen mindestens 15 Parkplätze, die für den Einsatzfall der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen werden müssen.

 

Insgesamt ergibt sich daraus ein Bedarf von 40 Parkplätzen für die FW, RW und Freiwillige Feuerwehr.

 

Im Bestand vorhandene Parkplätze nach dem Bau der Module:

-          elf Parkplätze an der Ausfahrt der Wache zur B51n

-          zwei Parkplätze gepflastert am Haupteingang (neben den neuen Modulen)

-          zwölf Parkplätze in erster Reihe an der Straße ohne Kennzeichnung für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Demnach ergibt sich ein Bedarf an 15 weiteren Stellplätzen, die der Feuerwehr im Rahmen eines Parkplatzbaus zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Nicht berücksichtigt wird hierbei die Tatsache, dass es im Rahmen des Schichtwechsels zu einer Verdopplung der Fahrzeuge kommt.

 

Anmerkung: Das Schaffen von Parkplätzen auf der Innenhoffläche ist nicht möglich, da in diesem Fall die Landung eines Rettungshubschraubers auf der Fläche nicht mehr möglich ist.

 

Zusammenfassung

Insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf von sechs Schlafräumen und dazugehörigen Sanitärbereichen, sowie zwei Büros und Umkleideräumen mit Spinden.

 

Der nötige Raumbedarf wird in zweistöckigen Modulen unmittelbar neben dem Hauptgebäude in direkter, überdachter Anbindung an dieses auf den ehemaligen Parkplätzen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt.

Um einen möglichst kurzen Alarm- und Fluchtweg sicherzustellen, werden die sechs Schlafräume und zwei Sanitäreinheiten, sowie die zwei Büros im Erdgeschoss errichtet. Im Obergeschoss werden sich zwei weitere Sanitäreinheiten und ein großer Spindraum (acht Module) befinden. Dieser kann flexibel aufgeteilt werden, um auf spätere Veränderungen (Personalzuwachs) zu reagieren.

 

Mit der geplanten Erweiterung kann der Raum-/Platzbedarf der FW und RW möglichst effizient auf die vorhandenen und die neu zu erstellenden Räume verteilt werden.

Von den neun Personen der FW werden die im Bestand vorhandenen vier Zweibettzimmer und der Gruppenraum belegt. Zusätzlich erhält der Wachabteilungsleiter das aktuelle Notarztzimmer. Für die sechs Personen der RW werden sechs neue Schlafräume im Modulgebäude vorgesehen. Durch diese Aufteilung ist eine Belegung nach Fahrzeugen möglich, so dass je nach Einsatz nicht alle Schlafenden geweckt werden.

Der Sanitärbedarf wird auf zwei Ebenen mit einem Sanitärmodul je Geschlecht mit zwei Duschen, zwei Waschplätzen und zwei WCs gedeckt.

 

Die vorliegende Planung sieht in den Modulen bis zu 55 s/w Spinde vor. Diese Anzahl sollte nicht unterschritten werden, um einen minimalen Spielraum in der Raumaufteilung zu behalten und um auf gegebenenfalls weiter steigende Zahlen der unterschiedlichen Geschlechter reagieren zu können.

 

Eine Entzerrung im Verwaltungsbereich wird durch zwei neue Büromodule ermöglicht.

 

Die für die Feuerwehr benötigte Anzahl der Stellplätze werden in der Variante zwei der zukünftigen Parkplatzplanungen des daneben befindlichen Areals (Dreslersche-Halle/Tafel) berücksichtigt.

 

Die geschätzten Kosten in Höhe von 740.000 Euro wurden im Nachtrag zum Haushalt 2018 berücksichtigt.

 


Anlage/n:

Plansatz Anbauplanung (4 Stk.)
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Module (27 KB)      
Anlage 2 2 Erdgeschoss (41 KB)      
Anlage 3 3 Obergeschoss (33 KB)      
Anlage 4 4 Planung Schnitt (21 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MwSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 740.000

EUR 740.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: