Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.12.2017 für das Wirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss nimmt die Übersicht mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 (Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 515.501,93 €) zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2017 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/3593/2016 verwiesen.
In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in vierteljährlichem Abstand vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird ebenfalls in vierteljährlichen Berichten informiert.
1. Ergebnisrechnung
Grundsätzlich ist bisher für das Wirtschaftsjahr 2017 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, welcher Jahresgewinn sich für 2017 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.
Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurde bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.
Bis auf diese wenigen manuellen und erläuterten Korrekturen handelt es sich grundsätzlich um tatsächliche Aufwands-/Ertragsbuchungen bis zum 31.12.2017.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 entnommen werden.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung -Erträge-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe von 100 % des Wirtschaftsplanansatzes.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden überwiegend durch den Wasserversorger BEW eingezogen und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weitergeleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnisse im Jahresabschluss 2017. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren und den restlichen Anteil der Schmutzwassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden. Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des anteiligen Wirtschaftsplanansatzes.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für übernommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz zu 100 % berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeitsstunden erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgt. Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse wird im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen.
Sonstige Ordentliche Erträge Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst.
Aktivierte Eigenleistungen Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Bereiches Technik für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit 100 % des Ansatzes im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Summierung Ordentliche Erträge Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2017 zu 100,2 % erreicht.
- Aufwendungen-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalienabfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen nachgewiesen. Eine abschließende Zuordnung kann allerdings erst im Rahmen des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden. Zudem wird unter dieser Position ab dem Wirtschaftsjahr 2017 die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen ausgewiesen. Rund 50 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein, welche anteilig berücksichtigt wurde. Die endgültige Abrechnung 2017 bleibt jedoch abzuwarten.
Bilanzielle Abschreibungen Hierbei wurden 100 % der geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.
Transferaufwendungen Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.
Sonstige ordentliche Aufwendungen Unter dieser Position werden u.a. die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen.
Summierung Ordentlicher Aufwand Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2017 zu 90,5 % erreicht.
- Finanzergebnis -
Finanzerträge Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst. Die Hauptfälligkeiten der Zinsen für langfristige Kredite liegen im zweiten (30.06.) bzw. im dritten Quartal (15.08.) und am Jahresende. Daher liegt hier keine lineare Verteilung des Zinsaufwandes vor.
Summierung Finanzergebnis Der Planansatz wird aus den genannten Gründen zum 31.12.2017 zu 90,6 % erreicht.
Ordentliches Ergebnis Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen zu vermelden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) als auch verschiedene Aufwandspositionen erst im Rahmen des Jahresabschlusses feststehen. Das Ergebnis wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr sowie im Rahmen des Jahresabschlusses noch verändern.
2. Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2017 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) IV. Quartal 2017“ (DS-Nr. 0020/2018 ) verwiesen.
Erläuterungen zur Finanzrechnung Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -
Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen.
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -
Auszahlungen für Baumaßnahmen Diese Position ist zum 31.12.2017 nur zu 54,9 % oder rund 1.787.000 € ausgeschöpft.
Erläuterungen zu Kreditaufnahmen Bislang erfolgte keine neue Kreditaufnahme im Jahr 2017.
3. Ermächtigungsübertragungen 2017
Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenentwicklung der Investitionsmaßnahmen 2017 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2017 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2018 zusätzlich benötigt werden. Die Betriebsleitung legt dem Betriebsausschuss die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2017 (Einsparung 2017) in Form von Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vor.
4. Mehrausgaben (Mehraufwand/Mehrauszahlungen)
Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 € des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.
Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben.
In 2017 liegt keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor.
5. Änderung des Wirtschaftsplanes
In 2017 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn
- das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder
- zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder
- im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
- eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.
Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
6. Schlussbemerkung
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2017 bisher grundsätzlich planmäßig. Das endgültige Ergebnis bleibt abzuwarten, da sich im Rahmen des Jahresabschlusses noch Änderungen ergeben können.
Anlage/n:
Ermächtigungsübertragungen 2017 - 2018
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||