Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die von der Verwaltung in dieser Angelegenheit vorgeschlagene Ablauffolge.
Die Verkehrssituation in der Innenstadt bleibt unverändert bis:
Sachverhalt:
Im Zuge von verschiedenen Rahmenbedingungen hat der Rat der Stadt diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.05.2013 an sich gezogen und beschlossen, den Zustand der Telegrafenstraße aus dem Jahr 2011 wieder herzustellen. Die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr wurde somit wieder rückgängig gemacht (einschließlich der damit verbundenen straßenrechtlichen Anordnung).
Am 05.12.2014 wurde die Klage aus formalen Gründen vor dem Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Die Verwaltung hat im Zuge der Bearbeitung des VEP auch das Thema Radverkehr umfangreich berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden zum Thema Radverkehr (Bereich Innenstadt) von der ISAPLAN INGENIEUR GmbH u.a. direkte Verbesserungsvorschläge vorgestellt. Hierbei wurde das Thema Radverkehr zum einen im Arbeitskreis Stadtentwicklung und zum anderen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mehrfach behandelt (StuV 08.06.2015, AK 23.09.2015, AK 19.11.2015, StuV 29.02.2016 und StuV 25.04.2016).
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.04.2016 wurde eine direkte Baumaßnahme beschlossen (Bereich Grünestraße) sowie eine Maßnahme vorläufig zurückgestellt (Bereich Berliner Straße). Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mehrheitlich die Schaffung des Radverkehrs in der Telegrafenstraße entgegen der Einbahnstraße abgelehnt.
Im Herbst 2016 erfolgte aus dem VEP heraus eine Änderung der Verkehrsführung in der Telegrafenstraße (Ableitung über die Straße „An der Feuerwache“).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 28.11.2016 diesen Verkehrsversuch abgebrochen. Folgende Punkte wurden dabei beschlossen:
Der Fachausschuss hat damit festgelegt, dass im Bereich der Innenstadt keine Veränderung der Verkehre stattfinden sollte, solange nicht ausreichend Erkenntnisse über die veränderte Verkehrssituation durch die Entwicklung des Lochesplatzes vorliegen.
Aktuell: Ein Bürger hat mit Schreiben vom 28.11.2017 über einen Rechtsanwalt der Stadt mitgeteilt, dass er die Wiederöffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in der Telegrafenstraße beantragt. Ob hierzu kurzfristig Klage eingereicht wird, ist der Verwaltung zum momentanen Zeitpunkt nicht bekannt.
Da der Ausschuss diese Angelegenheit zum damaligen Zeitpunkt an sich gezogen hat, erfolgt hiermit eine Information über die jetzige Situation.
Hinweis: Ohne bauliche Veränderung im Einmündungsbereich (Telegrafenstraße/Brückenweg/ Loches Platz), kann die Verwaltung eine gegenläufige Öffnung der Einbahnstraße dem Rat der Stadt aus Verkehrssicherheitsgründen (Begegnungsfall Bus-Radfahrer) nicht empfehlen. Anlage/n:
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