Vorlage - 0025/2018  

 
 
Betreff: Regelung der Einbahnstraße in der Telegrafenstraße
Hier: Information zum Thema Radverkehr
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, Harald
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Saage, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
05.03.2018 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die von der Verwaltung in dieser Angelegenheit vorgeschlagene Ablauffolge.

 

Die Verkehrssituation in der Innenstadt bleibt unverändert bis:


A: der Lochesplatz entwickelt und umgesetzt wurde
B: die neue Verkehrssituation überprüft wurde
C: die Ergebnisse im Fachausschuss vorgestellt wurden
 


 


Sachverhalt:



Im April 2011 wurde die Telegrafenstraße für Radfahrer gegen die Einbahnstraße erstmalig geöffnet.

 

Im Zuge von verschiedenen Rahmenbedingungen hat der Rat der Stadt diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.05.2013 an sich gezogen und beschlossen, den Zustand der Telegrafenstraße aus dem Jahr 2011 wieder herzustellen. Die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr wurde somit wieder rückgängig gemacht (einschließlich der damit verbundenen straßenrechtlichen Anordnung). 


Mit der Klage vom 10.7.2013 beim Verwaltungsgericht Köln hat Herr Frank Schopphoff die Wiederöffnung der Einbahnstraße für Radfahrer beantragt.

Am 05.12.2014 wurde die Klage aus formalen Gründen vor dem Verwaltungsgericht Köln abgewiesen.
Gleichzeitig wurde eine außergerichtliche Einigung vereinbart. Diese beschreibt, dass der Kläger darauf verzichtet, einen Antrag auf Einführung von Fahrradverkehr in der Telegrafenstraße in Wermelskirchen in beide Richtungen zu stellen, bis ein Ratsbeschluss über das Thema „Fahrradverkehr im Zuge des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP)“ vorliegt.
 

Die Verwaltung hat im Zuge der Bearbeitung des VEP auch das Thema Radverkehr umfangreich berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden zum Thema Radverkehr (Bereich Innenstadt) von der ISAPLAN INGENIEUR GmbH u.a. direkte Verbesserungsvorschläge vorgestellt.

Hierbei wurde das Thema Radverkehr zum einen im Arbeitskreis Stadtentwicklung und zum anderen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mehrfach behandelt (StuV 08.06.2015, AK 23.09.2015, AK 19.11.2015, StuV 29.02.2016 und StuV 25.04.2016).

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.04.2016 wurde eine direkte Baumaßnahme beschlossen (Bereich Grünestraße) sowie eine Maßnahme vorläufig zurückgestellt (Bereich Berliner Straße).

Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr mehrheitlich die Schaffung des Radverkehrs in der Telegrafenstraße entgegen der Einbahnstraße abgelehnt.

 

Im Herbst 2016 erfolgte aus dem VEP heraus eine Änderung der Verkehrsführung in der Telegrafenstraße (Ableitung über die Straße „An der Feuerwache“).

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 28.11.2016 diesen Verkehrsversuch abgebrochen.

Folgende Punkte wurden dabei beschlossen:

  1. Die Sperrung der Telegrafenstraße für den motorisierten Individualverkehr vor der Sparkasse wird umgehend aufgehoben.
  2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, ein Gesamtkonzept für die Verkehrsführung in der Innenstadt zu entwickeln, welches die Interessen der Fußgänger, Autofahrer und Radfahrer berücksichtigt.
  3. Bei dem Konzept sind die Auswirkungen der zukünftigen Bebauung des Loches-Platzes mit einem Vollsortimenter hinreichend zu berücksichtigen und einzubeziehen.

 

 

Der Fachausschuss hat damit festgelegt, dass im Bereich der Innenstadt keine Veränderung der Verkehre stattfinden sollte, solange nicht ausreichend Erkenntnisse über die veränderte Verkehrssituation durch die Entwicklung des Lochesplatzes vorliegen.
 

 

 

 

Aktuell:

Ein Bürger hat mit Schreiben vom 28.11.2017 über einen Rechtsanwalt der Stadt mitgeteilt, dass er die Wiederöffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in der Telegrafenstraße beantragt. 

Ob hierzu kurzfristig Klage eingereicht wird, ist der Verwaltung zum momentanen Zeitpunkt nicht bekannt.

 

Da der Ausschuss diese Angelegenheit zum damaligen Zeitpunkt an sich gezogen hat, erfolgt hiermit eine Information über die jetzige Situation.


Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Beibehaltung der jetzigen Verkehrssituation unverändert bleiben sollte, bis:
A: der Lochesplatz entwickelt und umgesetzt wurde
B: die neue Verkehrssituation überprüft wurde
C: die Ergebnisse im Fachausschuss vorgestellt wurden

Erst nach Vorliegen aller Erkenntnisse und einer möglichst umfangreichen Abwägungsgrundlage wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sich erneut mit einer möglichen Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr befassen.

 

Hinweis:

Ohne bauliche Veränderung im Einmündungsbereich (Telegrafenstraße/Brückenweg/ Loches Platz), kann die Verwaltung eine gegenläufige Öffnung der Einbahnstraße dem Rat der Stadt aus Verkehrssicherheitsgründen (Begegnungsfall Bus-Radfahrer) nicht empfehlen. 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: