Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Planung der
Oberflächenentwässerung in Lüffringhausen und zu der damit verbundenen
Kostenverteilung zwischen Kanal- und Straßenbau zur Kenntnis. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Ergebnisse der bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossenen
Kostenberechnungen in der Vorlage gem. § 29 GemHVO für die Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 03.05.04 zu erläutern. Sachverhalt: Der Kanal- und Straßenbau in
Lüffringhausen ist für 2004/2005 vorgesehen. Nach Beteiligung der Eigentümer
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am
09.02.04 der Baubeschluss gefasst. In der entsprechenden Vorlage
(RAT/0324/2003) wurden Baukosten in Höhe von 856.000,- € genannt. Hierin
waren die Kosten für die aufwändige Oberflächenentwässerung über ein
Regenrückhalte-/versickerungsbecken versehentlich nicht in voller Höhe
enthalten. Deshalb wird nachfolgend auf diese Problematik nochmals gesondert
eingegangen. Die Oberflächenentwässerung im Bereich
Lüffringhausen gestaltet sich als äußerst schwierig. Die Straße endet am
Tiefpunkt vor bebauten Privatgrundstücken, die in der Vergangenheit schon
mehrfach durch Überflutungsschäden beeinträchtigt wurden. Eine öffentliche
Wegetrasse zur weiteren Ableitung Richtung des Lüffringhauser Baches existiert
leider nicht. Eine Versickerung des
Oberflächenwassers kommt wegen der ungünstigen Topographie, des Umfanges der zu
beseitigenden Wassermenge und den ungünstigen Untergrundverhältnissen nicht in
Frage. Überdies wäre die Forderung nach einer Einleitung über die belebte
Bodenzone auch nicht erfüllbar. Aufgrund der geschilderten Situation
blieb letztendlich nur die Einleitung in den Lüffringhauser Bach, der jedoch
erst einmal erreicht sein will. Bei den denkbaren Trassen wurde zunächst die
Einleitung in eine unterhalb noch vorhandene Teichanlage favorisiert. In
Gesprächen mit der Wasser- und Landschaftsbehörde des Kreises wurde jedoch sehr
schnell klar, dass dann zwar Rückhaltevolumen vorhanden wäre, das jedoch durch
einen “Damm” vom Gewässer getrennt werden müßte. Der damit
verbundene Eingriff würde jedoch von der Landschaftsbehörde nicht mitgetragen.
Insofern war diese Einleitung als wirtschaftlich und rechtlich nicht durchführbar
anzusehen. Gemeinsam mit den Behörden wurde dann
weiter unterhalb nach geeigneten Einleitungsstellen gesucht. Tatsächlich ergab
sich dann die Möglichkeit in direkter Verlängerung der Straße, wobei auch hier
die Notwendigleit einer vorgeschalteten Rückhaltung gesehen wurde. In anschließenden, teilweise sehr
schwierigen, Gesprächen konnte mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine
Einigung zur Trasse und zum Standort des Beckens erzielt werden. Auf dieser
Basis konnte das planende Büro dann erst die Genehmigungsplanung für das Becken
erstellen. Zur Vorbereitung der weiteren
Planungsschritte wurden im Anschluss an den Baubeschluss vom 09.02.04 die
Ingenieurverträge zur weiteren Beauftragung vorbereitet. Hierbei ist dann
aufgefallen, dass das planende Büro in der aktuellen Kostenberechnung für die
Straßenentwässerung nur Teile der Gesamtanlage berücksichtigt hat. Der Rest war
versehentlich in den Kanalbau eingerechnet worden. Da die Kostenberechnung für
den Kanal zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zum Baubeschluss noch nicht
vorlag, ist die fehlerhafte Kostenzuordnung zu diesem Zeitpunkt nicht
aufgefallen. Die Gesamtkosten für den Straßenausbau
im Bereich Lüffringhausen werden sich bei korrekter Verteilung zwischen Kanal-
und Straßenbau verändern. Aufgrund der aufwändigen
Oberflächenentwässerung ergeben sich nun doch erhöhte spezifische Ausbaukosten.
Deshalb wurde das Ingenieurbüro aufgefordert, die gesamte Planung und die sich
hieraus ergebenden Kosten nochmals intensiv auf Einsparungsmöglichkeiten zu durchforsten.
Darüber hinaus wurde bereits festgelegt, für das Becken eine Wassertiefe von 50
cm (vorher 30 cm) einzurechnen, und die Flächenreserven im Einzugsgebiet um 40
% zu kürzen. Damit werden sich Kostenreduzierungen im Beckenbereich ergeben,
die in der Sitzung dann vorgestellt werden. Gleiches gilt für die Ergebnisse
der Überprüfung durch das Ingenieurbüro. Parallel dazu wird zur Zeit rechtlich
und technisch geprüft, inwieweit die Regenentwässerung zumindest teilweise auch
für die Oberflächenentwässerung einzelner Grundstücke zur Verfügung gestellt
werden kann. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass in Teilbereichen durchaus
Probleme bestehen, das Oberflächenwasser der Gundstücke dort zu versickern. Da
der Regenwasserkanal aufgrund der Topographie genügend Gefälle und damit
Abflussreserven aufweist, wären die zusätzlichen Wassermengen nur im Erdbecken
zu berücksichtigen. Hier sind aber zwangläufig schon Reserven eingerechnet
worden, weil im Bereich von Lüffringhausen teilweise erhebliche Zuflüsse von außen
stattfinden. Sollte die genannte Bereitstellung für die Ableitung einzelner
Grundstücksentwässerungen technisch und rechtlich möglich sein, würden die
Kosten der Regenentwässerung im Verhältnis der dann konkret angeschlossenen
Flächen (öffentlich/privat) auf Kanal und Straße verteilt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass dann die Anschlußnehmer mit Vollanschluß auch die vollen
Beiträge und Gebühren zahlen müssen. Der Straßenentwässerungsanteil würde sich
entsprechend reduzieren. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung
berichtet, soweit es dann vorliegt. Die mit dem vorstehend erläuterten
Sachverhalt einher gehende Kostenveränderung wird dem Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.05.04 und dem Rat in seiner Sitzung am
17.05.04 gemäß § 29 GemHVO mitgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass auch die
jetzt noch durchzuführenden Überprüfungen mit Ihrem Ergebnis berücksichtigt
werden können. Das für Februar vorgesehene
Informationsschreiben an die Eigentümer, mit dem sie über ihre konkreten
grundstücksbezogenen Kosten informiert werden sollten, wurde zunächst noch
nicht verschickt, weil auch hier alle relevanten Ergebnisse der Überprüfungen
berücksichtigt werden müssen. Nach aktuellem Stand erfolgt diese Mitteilung
jetzt nach Information im Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.04. Die Ausschreibung der Maßnahme wird
nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04
vorbereitet, kann aber erst nach Beschlussfassung im Rat am 17.05.04
veröffentlicht werden. Eine Vergabe im Werksausschuss am 07.07.04 ist dann
gerade noch möglich (voraussichtlich aber nur mit Tischvorlage).
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