Vorlage - RAT/0058/2004  

 
 
Betreff: Straßenausbau Lüffringhausen/Lüffringhauser Weg
Hier. Straßenentwässerung (techn. Erläuterungen/Kosten)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
22.03.2004 
45. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Planung der Oberflächenentwässerung in Lüffringhausen und zu der damit verbundenen Kostenverteilung zwischen Kanal- und Straßenbau zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse der bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossenen Kostenberechnungen in der Vorlage gem. § 29 GemHVO für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.04 zu erläutern.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Kanal- und Straßenbau in Lüffringhausen ist für 2004/2005 vorgesehen. Nach Beteiligung der Eigentümer wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.02.04 der Baubeschluss gefasst. In der entsprechenden Vorlage (RAT/0324/2003) wurden Baukosten in Höhe von 856.000,- € genannt. Hierin waren die Kosten für die aufwändige Oberflächenentwässerung über ein Regenrückhalte-/versickerungsbecken versehentlich nicht in voller Höhe enthalten. Deshalb wird nachfolgend auf diese Problematik nochmals gesondert eingegangen.

 

Die Oberflächenentwässerung im Bereich Lüffringhausen gestaltet sich als äußerst schwierig. Die Straße endet am Tiefpunkt vor bebauten Privatgrundstücken, die in der Vergangenheit schon mehrfach durch Überflutungsschäden beeinträchtigt wurden. Eine öffentliche Wegetrasse zur weiteren Ableitung Richtung des Lüffringhauser Baches existiert leider nicht.

Eine Versickerung des Oberflächenwassers kommt wegen der ungünstigen Topographie, des Umfanges der zu beseitigenden Wassermenge und den ungünstigen Untergrundverhältnissen nicht in Frage. Überdies wäre die Forderung nach einer Einleitung über die belebte Bodenzone auch nicht erfüllbar.

 

Aufgrund der geschilderten Situation blieb letztendlich nur die Einleitung in den Lüffringhauser Bach, der jedoch erst einmal erreicht sein will. Bei den denkbaren Trassen wurde zunächst die Einleitung in eine unterhalb noch vorhandene Teichanlage favorisiert. In Gesprächen mit der Wasser- und Landschaftsbehörde des Kreises wurde jedoch sehr schnell klar, dass dann zwar Rückhaltevolumen vorhanden wäre, das jedoch durch einen “Damm” vom Gewässer getrennt werden müßte. Der damit verbundene Eingriff würde jedoch von der Landschaftsbehörde nicht mitgetragen. Insofern war diese Einleitung als wirtschaftlich und rechtlich nicht durchführbar anzusehen.

Gemeinsam mit den Behörden wurde dann weiter unterhalb nach geeigneten Einleitungsstellen gesucht. Tatsächlich ergab sich dann die Möglichkeit in direkter Verlängerung der Straße, wobei auch hier die Notwendigleit einer vorgeschalteten Rückhaltung gesehen wurde.

 

In anschließenden, teilweise sehr schwierigen, Gesprächen konnte mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine Einigung zur Trasse und zum Standort des Beckens erzielt werden. Auf dieser Basis konnte das planende Büro dann erst die Genehmigungsplanung für das Becken erstellen.

 

Zur Vorbereitung der weiteren Planungsschritte wurden im Anschluss an den Baubeschluss vom 09.02.04 die Ingenieurverträge zur weiteren Beauftragung vorbereitet. Hierbei ist dann aufgefallen, dass das planende Büro in der aktuellen Kostenberechnung für die Straßenentwässerung nur Teile der Gesamtanlage berücksichtigt hat. Der Rest war versehentlich in den Kanalbau eingerechnet worden. Da die Kostenberechnung für den Kanal zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zum Baubeschluss noch nicht vorlag, ist die fehlerhafte Kostenzuordnung zu diesem Zeitpunkt nicht aufgefallen.

 

Die Gesamtkosten für den Straßenausbau im Bereich Lüffringhausen werden sich bei korrekter Verteilung zwischen Kanal- und Straßenbau verändern.

 

Aufgrund der aufwändigen Oberflächenentwässerung ergeben sich nun doch erhöhte spezifische Ausbaukosten. Deshalb wurde das Ingenieurbüro aufgefordert, die gesamte Planung und die sich hieraus ergebenden Kosten nochmals intensiv auf Einsparungsmöglichkeiten zu durchforsten. Darüber hinaus wurde bereits festgelegt, für das Becken eine Wassertiefe von 50 cm (vorher 30 cm) einzurechnen, und die Flächenreserven im Einzugsgebiet um 40 % zu kürzen. Damit werden sich Kostenreduzierungen im Beckenbereich ergeben, die in der Sitzung dann vorgestellt werden. Gleiches gilt für die Ergebnisse der Überprüfung durch das Ingenieurbüro.

 

Parallel dazu wird zur Zeit rechtlich und technisch geprüft, inwieweit die Regenentwässerung zumindest teilweise auch für die Oberflächenentwässerung einzelner Grundstücke zur Verfügung gestellt werden kann. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass in Teilbereichen durchaus Probleme bestehen, das Oberflächenwasser der Gundstücke dort zu versickern. Da der Regenwasserkanal aufgrund der Topographie genügend Gefälle und damit Abflussreserven aufweist, wären die zusätzlichen Wassermengen nur im Erdbecken zu berücksichtigen. Hier sind aber zwangläufig schon Reserven eingerechnet worden, weil im Bereich von Lüffringhausen teilweise erhebliche Zuflüsse von außen stattfinden. Sollte die genannte Bereitstellung für die Ableitung einzelner Grundstücksentwässerungen technisch und rechtlich möglich sein, würden die Kosten der Regenentwässerung im Verhältnis der dann konkret angeschlossenen Flächen (öffentlich/privat) auf Kanal und Straße verteilt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dann die Anschlußnehmer mit Vollanschluß auch die vollen Beiträge und Gebühren zahlen müssen. Der Straßenentwässerungsanteil würde sich entsprechend reduzieren. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet, soweit es dann vorliegt.

 

Die mit dem vorstehend erläuterten Sachverhalt einher gehende Kostenveränderung wird dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 03.05.04 und dem Rat in seiner Sitzung am 17.05.04 gemäß § 29 GemHVO mitgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass auch die jetzt noch durchzuführenden Überprüfungen mit Ihrem Ergebnis berücksichtigt werden können.

Das für Februar vorgesehene Informationsschreiben an die Eigentümer, mit dem sie über ihre konkreten grundstücksbezogenen Kosten informiert werden sollten, wurde zunächst noch nicht verschickt, weil auch hier alle relevanten Ergebnisse der Überprüfungen berücksichtigt werden müssen. Nach aktuellem Stand erfolgt diese Mitteilung jetzt nach Information im Haupt- und Finanzausschuss am 03.05.04.

 

Die Ausschreibung der Maßnahme wird nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.04 vorbereitet, kann aber erst nach Beschlussfassung im Rat am 17.05.04 veröffentlicht werden. Eine Vergabe im Werksausschuss am 07.07.04 ist dann gerade noch möglich (voraussichtlich aber nur mit Tischvorlage).  

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.966.0.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Werden zur Zeit neu ermittelt!

EUR

634.000,-

EUR

165.000,-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift