Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 08.04.2017.
Eine Ausfertigung der neu gefassten Zuständigkeitsordnung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse enthält in § 9 (Ausschuss für Umwelt und Bau) Buchstabe q) folgende Zuständigkeitsregelung für diesen Ausschuss:
„Beratung und Entscheidung in Angelegenheiten städtischer Hochbauangelegenheiten.“
Von dieser Formulierung werden theoretisch sämtliche Angelegenheiten umfasst, die mit städtischen Hochbauten in Verbindung stehen, auch Kleinstmaßnahmen und Bagatellangelegenheiten. In dieser Form wurde die Zuständigkeitsordnung bisher nicht angewendet, weil das völlig praxisfremd wäre. Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeitsordnung in § 9 Buchstabe q) zu präzisieren und wie folgt zu fassen:
„Beratung und Entscheidung bei städtischen Hochbauten (Neubauten, Umbauten und Erweiterungsbauten), sofern die Baukosten mehr als 1,0 Mio. € betragen.“
Anlage/n:
- Entwurf der 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung
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