Beschlussvorschlag:
Der Sozialbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen und die weitere Umsetzung in den Sozialraum-konferenzen werden befürwortet. Sachverhalt:
Demografische Entwicklungen, Zuwanderung, zunehmende Ungleichheit und Ausgrenzung sind nur einige Entwicklungen, die die Lebensverhältnisse in Deutschland sowie in den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beeinflussen. Auch vor dem Hintergrund sich weiter verknappenden finanzieller und personeller Ressourcen ist es notwendig, diese Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. In diesem Zusammenhang ist eine wesentliche Frage für Politik und Verwaltung, wie mit möglichst passgenauen, vorbeugenden Instrumenten mit möglichst geringem Aufwand soziale Problemlagen vermieden bzw. das soziale Gleichgewicht gesichert werden kann. Auf gemeinsame Initiative und in Kooperation der Jugendhilfe- und SozialdezernentInnen der kreisangehörigen Kommunen und des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie den Vorständen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände und der Geschäftsführung des Jobcenters im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde in 2015 ein Grundsatzkonzept für den Aufbau und die Einführung eines integrativen und partizipativen Sozialplanungsprozesses im Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet. Unter Bezug auf dieses Konzept wurde in der Sitzung des Kreistages am 24.09.2015 die Aufnahme des Sozialplanungsprozesses in den Strategieprozess RBK2020plus beschlossen. Mittlerweile konnte das Projekt im Rahmen der sogenannten Aufbauphase erfolgreich abgeschlossen und in den Regelprozess überführt werden. Alle Bestandteile des Planungsprozesses (z.B. Aufbau des Berichtswesens, Datengrundlagen, Wohnplatzeinteilungen, Fachplanungs- und Sozialraumkonferenzen) wurden gemeinsam und in enger Kommunikation mit den genannten Akteuren entwickelt und abgestimmt. Unter dem Leitbild „Motiv Mensch – Sozialen Wandel gestalten“ sollen mit Hilfe sozialplanerischer Instrumente die sozialen Unterstützungsbedarfe und die Hilfebedürftigkeit der Bewohner*innen des Rheinisch-Bergischen Kreises langfristig gemindert bzw. gänzlich vermieden werden und Angebote und Leistungen optimiert werden. Die Sozialplanung unterstützt diesen Steuerungsprozess, indem sie unter anderem die notwendige Informationsgrundlage schafft. Durch die Erhebung und Auswertung ausgewählter statistischer Daten mit sozialräumlichen Bezug wird zum einen die Transparenz über die soziale Lage im Kreis und in den Kommunen erhöht und somit die Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung verbessert (Diagnosefunktion). Zum anderen können durch die langfristige Ausrichtung der Datenerfassung soziale Entwicklungen frühzeitig erkannt und bei Bedarf rechtzeitig eingegriffen werden. Sozialplanung stellt somit auch eine wichtige Voraussetzung für eine vorausschauende, präventive Sozialpolitik dar. Mit dem Sozialbericht 2017 (siehe Anlage) wird erstmals ein sozialstruktureller Überblick des Rheinisch-Bergischen Kreises vorgelegt, der die Bedarfe und Herausforderungen in verschiedenen sozialpolitischen Themenfeldern aufzeigt. Die Grundlage für den Sozialbericht bildet ein kleinräumiges Sozialmonitoring, welches die Heterogenität und die lokale Spezifika der Städte und Gemeinden aufdeckt. Für die Planung ist es wichtig, die Auswirkungen dieser gesellschaftlichen Trends auch regional einordnen zu können. Denn nur so können planerische Maßnahmen und Strategien räumlich fokussiert und wirtschaftlich effizient gestaltet werden. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgt das Sozialmonitoring auf der Ebene der sogenannten Wohnplätze der Sozialplanung. Diese stellen im Vergleich zu den bisher üblichen kommunalen oder stadtteilbezogenen Bezugsgrößen kleinere und in sich homogenere Raumeinheiten dar. Insgesamt beinhaltet das Sozialmonitoring 87 Wohnplätze der Sozialplanung. Inhaltlich bezieht es sich auf die Themen Demografie, Daseinsvorsorge, Gesundheit, Jugendhilfe und Pflege. Aufgrund der einheitlichen Definition und Erhebung besteht nun erstmalig eine vergleichbare Datenstruktur über das gesamte Kreisgebiet. Die Datenerhebung stellt jedoch nur einen Teil des Sozialplanungsprozesses dar. Aufbauend auf der differenzierten Darstellung der sozialen Lage müssen Zielgruppen und Handlungsempfehlungen definiert werden, damit Schlussfolgerungen für die Steuerung der kommunalen und kreisweiten Sozialpolitik abgeleitet werden können. Dabei soll nicht nach dem „Gießkannenprinzip“, sondern passgenau und adressatengerecht verfahren werden („Ungleiches ungleich behandeln“). Der Fokus liegt zu Beginn des Prozesses auf den Wohnplätzen, für die sich anhand der Daten des Sozialmonitorings ein besonders hoher Handlungsbedarf abzeichnet. Zu diesem Zweck wurde im Sozialbericht ein Index erstellt, der die Informationen über insgesamt 28 Kennzahlen aus dem Sozialbereich verdichtet. Er klassifiziert die Wohnplätze nach dem Kriterium, wie stark oder wie häufig sie in den Kennzahlen vom jeweiligen Kreismittelwert abweichen. Besonders hohe bzw. häufige Abweichungen lassen sich kreisweit für insgesamt neun Wohnplätzen nachweisen. In Wohnplatzsteckbriefen werden diese neun Wohnplätze eingehender anhand statistischer Auswertungen beschrieben, die einen ersten Eindruck hinsichtlich möglicher Handlungsfelder vermitteln. Mit diesen standardisierten Auswertungen haben sich zwischen Juli und September 2017 in den jeweiligen Kommunen Vertreter*innen unterschiedlicher Fachplanungen und des Jobcenters in einer gemeinsamen Fachplanungskonferenz beschäftigt. Sie werteten die Statistiken aus und ergänzten diese durch ihr persönliches Erfahrungswissen, so dass eine umfassende Stärken-Schwächen-Analyse des Wohnplatzes erstellt werden konnte. Die Fachplanungskonferenzen haben auf Grundlage der identifizierten und teilweise auch angrenzenden Wohnplätzen sogenannte Handlungsräume festgelegt und eine oder mehrere Zielgruppen bestimmt, für die Verbesserungen herbeigeführt werden sollen. Nach einem Abgleich bereits vorhandener Strukturen (Angebote, Projekte, Netzwerke, Gremien) für diese Zielgruppe(n), definierten die TeilnehmerInnen der Fachplanungskonferenzen Handlungsräume und Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse der Fachplanungskonferenzen sind im Bericht im Anschluss an die Wohnplatzsteckbriefe zusammengefasst. Die Fachplanungskonferenz in Bergisch Gladbach hat sich bei der Wohnplatzanalyse auf die Stadtteile Gronau und Stadtmitte konzentriert, da diese neben dem Stadtteil Bockenberg die höchsten Abweichungen aufweisen. Da die Stadt Bergisch Gladbach kürzlich einen externen Anbieter mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzepts für die Stadtteile Bockenberg und Bensberg beauftragt hat und in diesem Zusammenhang bereits erste Maßnahmen eingeleitet wurden, wurde davon abgesehen, für den Stadtteil Bockenberg einen Parallelprozess durch die Sozialplanung einzuleiten. Konkret wurden folgende fünf Handlungsräume mit entsprechenden Titeln für die anstehende Fortführung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen benannt:
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen für die genannten Handlungsräume wurde sowohl von der Steuerungsgruppe „Motiv Mensch“, die aus den Jugendhilfe- und SozialdezernentInnen der kreisangehörigen Kommunen, der Geschäftsführung des Jobcenters sowie den Vorständen der Mitglieder der AG Freie Wohlfahrtspflege als Beisitzer besteht, als auch von den Verwaltungen der Kommunen befürwortet.
Die Handlungsempfehlungen enthalten noch keine konkreten Ziele und Maßnahmen. Zur Optimierung der Passgenauigkeit der Maßnahmen bindet die Sozialplanung die vor Ort lebenden Menschen und lokalen Akteure aktiv in den Prozess ein. Denn dieser Personenkreis ist ein dringend benötigter Wissensträger über spezifische Lebenszusammenhänge und verfügt über konkrete Vorstellungen, wie ihr sozialer Raum im Interesse der anvisierten Entwicklung zu überdenken ist. Ein gemeinschaftlich getragener Prozess fördert zudem die Bereitschaft, sich an der Mitgestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen und Verantwortung für die Zukunft eines Gemeinwesens zu übernehmen. Ebenso wichtig ist es, die Leistungserbringer stärker einzubinden, um die dort vorhandenen Erkenntnisse zu Bedarfsentwicklungen, die Anpassung von Angebotsformen und den effektiven und effizienten Ressourceneinsatz in den Planungsprozess zu integrieren. Die Formulierung konkreter Maßnahmen und die Definition messbarer Erfolgsindikatoren erfolgt auf kleinräumiger Ebene ab dem Frühjahr 2018 in Sozialraumkonferenzen in Federführung der betreffenden Kommunen, die abhängig vom Handlungsfeld aus den Fachplanungen der Kommune und des Kreises, Vertretungen der freien Wohlfahrt, Vereinen, Schulen, Initiativen oder Interessengruppen bestehen können. Zuvor wird geprüft, ob bereits vorhandene Netzwerke wie Gremien, Arbeitskreise oder Konferenzen genutzt werden können, um die Errichtung von Doppelstrukturen zu vermeiden. Über die Ergebnisse wird regelmäßig in den politischen Gremien des Rheinisch-Bergischen Kreises bzw. der Kommunen Bericht erstattet. Anlage/n:
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