Beschlussvorschlag:
Alternativ:
Der Rat der Stadt weist die Einwendung von Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann vom 16.02.2018 gegen die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 29.01.2018 zurück.
oder
Der Rat der Stadt erkennt die Einwendung von Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann vom 16.02.2018 gegen die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 29.01.2018 an. Die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt ist zu Tagesordnungspunkt 4 wie folgt zu ändern:
„Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 36 Ja-Stimmen (16 CDU, 9 SPD, 6 WNKUWG Freie Wähler, 4 Bürgerforum, Frau Jutta Hildner), bei 4 Nein-Stimmen (2 FDP, Herr Karl Springer, Herr Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (5 Bündnis/90 Die Grünen, 1 FDP, 1 WNK UWG FREIE WÄHLER, Herr Andreas Müßener):
a) den I. Nachtragshaushalt 2018 in der von der Verwaltung am 11.12.2018 vorgelegten Fassung zuzüglich der Änderungen lt. Anlage I,
b) die Nachtragssatzung in der als Anlage II beigefügten Fassung.
Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift beizufügen.“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.02.2018 erhebt Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann eine Einwendung gegen die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt vom 29.01.2018. Das Schreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann macht geltend, Sie habe sich zu Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Rates der Stadt vom 29.01.2018 der Stimme enthalten und nicht zugestimmt, wie es die Niederschrift darstellt.
Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse trifft in § 24 Abs. 4 folgende Regelungen für das Erheben von Einwendungen gegen eine Niederschrift:
„Einwendungen gegen die Niederschrift sind binnen 10 Kalendertagen, vom Tage der Absendung der Niederschrift an gerechnet, schriftlich beim Vorsitzenden der betreffenden Sitzung geltend zu machen. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung.“
Die Niederschrift zur vorgenannten Sitzung des Rates der Stadt ist am 13.02.2018 versandt worden, sodass die Einwendung fristgemäß erhoben wurde.
§ 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse trifft folgende Regelung:
„Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift mittels Tonträger aufgezeichnet. Die Tonträger dürfen ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Sind keine Einwendungen nach Abs. 4 erhoben worden, so ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, und von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen.“
Leider ist eine solche Aufzeichnung zur Sitzung des Rates der Stadt am 29.01.2018 nicht gefertigt worden, weil das Aufzeichnungsgerät einen technischen Defekt hatte, was erst am Tage nach der Sitzung festgestellt worden ist. Die Einwendung von Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann lässt sich also anhand einer evtl. vorhandenen Tonbandaufzeichnung nicht überprüfen.
Zu Abstimmungen und deren Protokollierung trifft § 16 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse folgende Regelung:
„Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben und in der Niederschrift festgehalten.“
In der Praxis verkündet der Bürgermeister laut die jeweils abgegebenen Stimmen die für bzw. gegen einen Beschlussvorschlag abgegeben werden sowie die Zahl der Enthaltungen. So ist auch im vorliegenden Fall verfahren worden. Also hat auch hier entsprechend der Regelung in der Geschäftsordnung und der regelmäßigen Praxis Herr Bürgermeister Rainer Bleek laut angesagt, wie viele Stimmen jeweils abgegeben worden sind. Die Aufzeichnungen der Schriftführerin und des zusätzlich protokollierenden Städtischen Verwaltungsdirektors Jürgen Scholz sind zu dem Tagesordnungspunkt 4 der o.a. Sitzung des Rates der Stadt identisch. Daher ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese mit der Ansage von Herrn Bürgermeister Rainer Bleek übereinstimmen. Falls diese Ansage unzutreffend gewesen sein sollte, hätte eine Einwendung unmittelbar an Ort und Stelle erfolgen müssen, um eine Berichtigung herbeizuführen, denn die Niederschrift folgt der Ansage des Bürgermeisters.
Dennoch steht es dem Rat der Stadt frei, in eigener Zuständigkeit über die Einwendung vom 16.02.2018 von Frau Mitglied des Rates Anja Güntermann gegen die Niederschrift des Rates der Stadt vom 29.01.2018 zu entscheiden.
Für die Zukunft wird dringend gebeten, während der Abstimmungen darauf zu achten, dass das Ergebnis vom Bürgermeister richtig angesagt wird. Eine spätere Beanstandung und Beurteilung des Sachverhaltes ist ungleich schwieriger, wie der vorliegende Sachverhalt aufzeigt. Das gilt umso mehr – anders als im vorliegenden Fall - für knappe Abstimmungsergebnisse in brisanten Angelegenheiten. Letztlich ist jedes Mitglied des Rates selbst dafür verantwortlich, dass dessen Stimme richtig gezählt wird. Dazu gehört u.a. auch ein deutlich erkennbares Abstimmungsverhalten.
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