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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 36 “Am Vogelsang” in Teilbereichen gem. § 2
BauGB mit dem Planungsziel hier eine Wohnnutzung planungsrechtlich zu
entwickeln und zu sichern. Sachverhalt: Das Grundstück des ehemaligen Kreiskinderheimes “Am Vogelsang” liegt komplett im Planbereich des rechtskräftigen (seit 15.07.1987) Bebauungsplanes Nr. 36 “Am Vogelsang” Der Plan setzt
hier eine “Fläche für Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung
“Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen” fest. Darüber hinaus
ist u.a. die überbaubare Fläche durch Baugrenzen sowie die Geschossigkeit
festgesetzt. (sh. auch
Auszug aus dem B-Plan in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) Nachdem nun
klar ist, dass die Gebäude und das Gelände einer anderen Nutzung zugeführt
werden soll, ist auch das Erfordernis gegeben, die durch den Bebauungsplan
festgeschriebene Nutzung zu ändern und den künftigen Zielsetzungen anzupassen. Grundsätzlich
soll dieses Areal für eine Wohnnutzung planungsrechtlich aufbereitet werden. Dies setzt
voraus, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert und angepasst wird. Wie und in
welcher Form die künftige Wohnnutzung auf diesem Gelände stattfindet und
festgesetzt wird bleibt dem weiteren Verfahren der Planänderung überlassen. Mögliche Varianten
werden dabei entwickelt und gegenübergestellt bevor entsprechende
Planfestsetzungen getroffen werden. Anlage/n: Übersichtsplan zum Geltungsbereich 2.
Änderung Auszug aus dem B-Plan Nr. 36 “Am
Vogelsang” / Änderungsbereich |
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