Vorlage - 0070/2018  

 
 
Betreff: Fraktionszuwendungen: Möglichkeit der Bildung einer einmaligen Rücklage in 2017 für bereits bekannte, notwendige Ausgaben in 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
19.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Bildung einer einmaligen Rücklage aus 2017 für bereits bekannte, notwendige Ausgaben in 2018 zu ermöglichen. Dies betrifft die Fraktionen CDU, SPD und Bürgerforum.
 


Sachverhalt:

 

Die Fraktionen CDU, SPD und Bürgerforum werden im Frühjahr 2018 in das ehemalige Polizeigebäude umziehen. Die Fraktionen müssen die Ausstattung Ihrer Fraktionsräume aus den Zuwendungen bestreiten. Es gibt keine zusätzlichen Mittel für den Kauf von Büromöbeln. Deshalb kann diese einmalige Möglichkeit der Anerkennung  der Bildung einer Rücklage aus 2017 für bereits bekannte, notwendige Ausgaben der Fraktionen in 2018 gegeben werden. Das bedeutet, dass die o.g. Fraktionen nicht verbrauchte Mittel aus 2017 einmalig einer Rücklage zuführen und diese in 2018 zur Ausstattung der neuen Frakionsräume nutzen können.
 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: