Kenntnisnahme zu 1. „Sachstand“: Der Rat der Stadt nimmt den von der Verwaltung dargestellten Sachstand und das weitere Vorgehen der Planung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag zu 2. „46. FNP-Änderung – Aufstellungsbeschluss“: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Plangebietes der 46. Änderung des FNP „Meisenweg“ ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 1: Geltungsbereich).
Sachverhalt:
1.Sachstand und weiteres Vorgehen der Planung
Voraussetzungen für die beabsichtigte Plangebietserweiterung In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) vom 27.11.2017 wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0209/2017 die mögliche Erweiterung des Plangebiets in nördlicher Richtung thematisiert. Voraussetzungen für die Arrondierung der in Rede stehenden Wiesenfläche sind eine positive Stellungnahme der Bezirksregierung in Bezug auf das erforderliche FNP-Änderungsverfahren und die Einigkeit beider Investoren in Bezug auf die gesamthafte städtebauliche Entwicklung des Gebiets.
Landesplanerische Abstimmung positiv Eine entsprechende Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz wurde am 24.10.2017 an die Bezirksregierung Köln gerichtet. Mit Schreiben vom 21.11.2017 hat die Bezirksregierung geantwortet, dass gegen die 46. Änderung des FNP der Stadt Wermelskirchen im Bereich „Meisenweg“ keine landesplanerischen Bedenken bestehen und um die Berücksichtigung von fachrechtlichen Hinweisen gebeten, die von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde vorgetragen wurden. Diese betreffen die Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Verträglichkeit des Planvorhabens, den Waldabstand, die Entwässerung, die Bewältigung der Höhenunterschiede und die Einbindung in die Landschaft. Angeregt werden die Durchführung einer FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung, die Erstellung eines qualifizierten Landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie die frühzeitige Abstimmung von Artenschutzbelangen mit dem Veterinäramt – Artenschutz des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Einigung der Investoren Nach eingehenden Abstimmungsgesprächen haben sich die Investoren hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung von Grundstückserwerb bzw. -veräußerung geeinigt. Mit Schreiben vom 21.03.2018 hat die Mercurius Industrial Properties GmbH den Antrag zur Durchführung der entsprechenden Planverfahren an die Stadt Wermelskirchen gerichtet. Ziel ist die Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche und der nördlich angrenzenden Wiese. Die notwendige Planung, der Bebauungsplanentwurf und die erforderlichen Gutachten, auch für die FNP-Änderung, sowie die FFH-Verträglichkeitsprüfung, werden durch den Investor erstellt bzw. beauftragt. Die Planverfahren führt die Stadt Wermelskirchen. Im weiteren Verfahren sind in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen städtebauliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Investor vertraglich zu sichern.
Weiteres Vorgehen im Rahmen der Bauleitplanung Aufgrund des eng gesetzten Zeitfensters für die Durchführung der Planverfahren, stellt sich das weitere Vorgehen wie folgt dar: Grundsätzlich soll die Entwicklung des Plangebiets im Wege einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren) erfolgen. Die Beauftragung der FFH-Verträglichkeits(vor)prüfung sowie notwendige Vorabstimmungen mit der Kreisbehörde sind umgehend zu veranlassen.
Flächennutzungsplanänderung - Zunächst: Beschlussfassung, das Verfahren zur Aufstellung des 46. FNP-Änderungsverfahrens einzuleiten (siehe „Beschlussvorschlag“) - Parallel dazu: Erarbeitung von Begründung, Gutachten, Umweltbericht etc. durch das Planungsbüro des Investors - Anschließend: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, sobald die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden (voraussichtlich ab Mai ´18)
Bebauungsplan - Zunächst: Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für den Bebauungsplan, Erstellung von Begründung, Gutachten, Umweltbericht etc. durch das Planungsbüro des Investors - Anschließend: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, sobald die entsprechenden Unterlagen vorgelegt und abgestimmt sind (verfahrensrechtlich keine Beschlussfassung erforderlich). - Danach: Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan DA Nr. 14 „Meisenweg“ (siehe Beschlussvorlage 0111/2017, Sitzung des Rates der Stadt vom 10.07.2017) und Beschluss über den Planentwurf zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (voraussichtlich in den Sitzungen von StuV/Rat im Juni/Juli ´18 bzw. StuV/Rat im September/Oktober ´18). Die Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den B´Plan ist im Rahmen dieser Beschlussvorlage nicht möglich, da das der derzeitige Planungsstand nicht zulässt. Der räumliche Geltungsbereich des B´Planes ist voraussichtlich nicht deckungsgleich mit dem der FNP-Änderung und kann erst verbindlich festgelegt werden, wenn gutachterliche Erkenntnisse in Bezug auf noch einzubeziehende Flächen - beispielsweise für den einzuhaltenden Waldabstand, Ausgleichsmaßnahmen oder Entwässerungsanlagen - vorliegen.
Kenntnisnahme zu 1. „Sachstand“: Der Rat der Stadt nimmt den von der Verwaltung dargestellten Sachstand und das weitere Vorgehen der Planung zur Kenntnis.
2.46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Meisenweg“ - Aufstellungsbeschluss
Ziel der Planung Vorgesehen ist, das Areal des bisherigen Sportplatzes (Grünfläche) und einen Teilbereich der bisherigen Wiese (Fläche für die Landwirtschaft) in Wohnbaufläche zu ändern (Anlage 1: Geltungsbereich). Der Gebietscharakter der umliegenden Bebauung stellt faktisch ein Allgemeines Wohngebiet (WA) dar, weshalb die gesamte Plangebietsfläche als WA festgesetzt werden soll (Anlage 2: 46. Änd. FNP „Bestand und Planung“). Die Planung verfolgt das Ziel, auf die veränderten Bedürfnisse des Stadtteils Dabringhausen einzugehen und Wohnangebote für Familien zu schaffen (Anlage 3: Lage im Stadtgebiet). Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die angestrebte Arrondierung, die den Ringschluss "Meisenweg - Finkenweg" beinhaltet, grundsätzlich begrüßenswert.
Beschlussvorschlag zu 2. „46. FNP-Änderung“: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Meisenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung des Plangebietes der 46. Änderung des FNP „Meisenweg“ ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 1: Geltungsbereich).
Anlage/n:
Anlage 1:Geltungsbereich Anlage 2:46. Änderung des FNP „Bestand und Planung“ Anlage 3: Lage im Stadtgebiet
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