Vorlage - 0089/2018  

 
 
Betreff: Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Wermelskirchen-Remscheid-Hückeswagen
Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent)
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
23.04.2018 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
180308-Absichtserklärung_Endfassung PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Abschluss des Letters of Intent (LOI) und beauftragt die Verwaltung, im Sinne des LOI die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets voranzutreiben.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Es bestehen gemeinsame Überlegungen der Städte Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen, ein interkommunales Gewerbegebiet im Grenzgebiet der drei Städte zu entwickeln. Die Verwaltung hat die Politik im Haupt- und Finanzausschuss am 22.01.2018 mit der Vorlage 0005/2018 bereits über diese Überlegungen informiert.

 

Wie angekündigt soll die Zusammenarbeit auf der Basis einer gemeinsamen Absichtserklärung - eines sogenannten Letters of Intent (LOI) - stattfinden. Um die Verwaltung für die Zusammenarbeit mit den anderen Städten und die Verhandlungen mit den diversen beteiligten Behörden zu legitimieren, möchte die Verwaltung einen Beschluss des zuständigen Fachausschusses herbeiführen.

 

Der LOI ist mittlerweile zwischen den drei beteiligten Verwaltungen abgestimmt worden und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Er regelt im wesentlichen, dass alle Beteiligten

- sich für die interkommunale Entwicklung des Gewerbegebietes einsetzen wollen,

- auf Augenhöhe und partnerschaftlich zusammenarbeiten sollen,

- von der Entwicklung der neuen Gewerbeflächen profitieren sollen und

- die entstehenden Kosten gerecht aufgeteilt werden sollen.

 

Angesichts der komplexen verwaltungstechnischen Gemengelage (drei Städte, zwei Kreise, zwei Regierungsbezirke) und der üblichen fachplanerischen Herausforderungen (Landschaftsschutz, Wasserschutz, Umweltschutz, Topografie etc.) wollen die drei Städte das ehrgeizige Ziel vereinbaren, bis 2020/21 Baurecht zu schaffen und bis spätestens 2022/23 die ersten Gewerbebetriebe anzusiedeln.

 

Eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt werden die drei (Ober-)Bürgermeister den LOI unterzeichnen. Anschließend sind erste Termine mit den beteiligten Bezirksregierungen geplant. Die übrigen planerischen Abstimmungen und formellen Schritte folgen im danach.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Letter of Intent zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 180308-Absichtserklärung_Endfassung (23 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: