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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Thema „Baukultur in der Innenstadt“ im Rahmen der Aufstellung des Interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Der Erhalt des Stadtbildes war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand der politischen Diskussion und Inhalt von Anträgen unterschiedlicher Fraktionen. Die Verwaltung hat deshalb 2015 nach mehrmaliger Beratung im Arbeitskreis Stadtentwicklung ein Konzept zur Aufstellung von Gestaltungssatzungen in bis zu fünf Bereichen der Innenstadt vorgelegt.
Als erstes sollte für den Bereich rund um den Markt eine Gestaltungssatzung aufgestellt werden. Hierfür hat sich die Verwaltung anfangs der Hilfe einer Werkstudentin bedient und anschließend versucht, die Satzung mit eigenen Kräften zu erarbeiten. Aufgrund personeller Veränderungen und zusätzlicher Aufgaben konnten die Arbeiten bislang nicht abgeschlossen werden, für die umfangreiche Untersuchungen, Erhebungen und Formulierungen notwendig sind.
Perspektiven zur Erhaltung des Stadtbildes Allerdings hat die Verwaltung bereits in ihrem mündlichen Sachstandsbericht im StuV am 05.03.2018 berichtet, dass das Thema „Baukultur in der Innenstadt“ ein wichtiger Bestandteil des Interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IKEHK) sein soll. Das Konzept hat unter anderem zum Ziel, die Innenstadt weiter aufzuwerten und zu stärken.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Zuge der Umsetzung des Konzepts einen Dialog zwischen Verwaltung, Eigentümern und Bauherren zu etablieren und das bürgerschaftliche Engagement für das Stadtbild zu erhöhen. Ziel ist es, gemeinsam ein Gestaltungshandbuch mit Leitlinien für die Baukultur in Wermelskirchen zu erarbeiten.
Im Gestaltungshandbuch wird ein Spektrum an Leitlinien zu Farbe, Form, Material, Maßstab und Gliederung baulicher Anlagen gemacht. Diese beziehen sich z.B. auf die Dächer (Form, Eindeckung, Aufbauten), die Fassadenmaterialien und deren Gestaltung, Fassadenöffnungen (z.B. Größe, Formate, Ausrichtung von Fenstern und Türen) sowie Vordächer und Markisen.
Das Gestaltungshandbuch muss einerseits so präzise sein, dass Bauherren sich daran orientieren können, andererseits muss den Bauherren dennoch Spielraum im Umgang mit ihrem Eigentum verbleiben.
Der Dialog zwischen Verwaltung und Bürgerschaft ist von großer Bedeutung für die Akzeptanz der Gestaltungsleitlinien.
Das IKEHK bietet die Möglichkeit, als Grundlage für die Bewilligung von Städtebaufördermitteln ein Fassadenprogramm aufzulegen, das Anreize setzt und die Eigentümer unterstützt, den Gebäudebestand im Sinne der Gestaltungsleitlinien zu pflegen oder zu verbessern.
Eigentümer können einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zu den Kosten der Maßnahme in Höhe von maximal 50 % erhalten. Dieser Zuschuss besteht zum überwiegenden Teil aus Städtebaufördermitteln und zu einem geringeren Teil aus Eigenanteilen der Stadt.
Voraussetzung für das Fassadenprogramm ist eine umfangreiche Bestandserfassung der Gebäude im Geltungsbereich. Anhand der Bestandserfassung können die notwendige Investitionssumme und damit das Volumen des Fassadenprogramms überschläglich ermittelt werden.
Wenn die Stadt vor dem Hintergrund des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes ein Fassadenprogramm auflegt und mit den Bürgern Gestaltungsleitlinien erarbeitet, dokumentiert sie, dass sie in den Erhalt und die Qualifizierung ihres Stadtbildes investiert. Dies steigert den Wert der Immobilien, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und erhöht die Lebensqualität in der Innenstadt und rechtfertigt eine Förderung des Prozesses, sodass die erforderlichen externen Leistungen (für Bestandserfassung und Erstellung des Gestaltungshandbuchs) zu einem großen Teil mit Fördermitteln refinanziert werden können.
Aufstellung einer Gestaltungssatzung Bei einer Gestaltungssatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift, die aufgrund von § 86 Bauordnung NRW erlassen werden kann. Dort heißt es:
„Die Gemeinden können örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen über:
1. die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Durchführung baugestalterischer Absichten in bestimmten, genau abgegrenzten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebietes; dabei können sich die Vorschriften über Werbeanlagen auch auf deren Art, Größe und Anbringungsort erstrecken;“
Die Gestaltungssatzung ist ein Instrument, mit dem einer Verwahrlosung entgegengesteuert und gestalterische Absichten rechtlich verbindlich umgesetzt werden können. Wenn die oben genannte Bestandserhebung und das Gestaltungshandbuch vorliegen, kann die Gestaltungssatzung auf diese Dokumente aufbauen.
Wie oben bereits ausgeführt sind bloße behördliche Vorgaben nicht das Ziel der Verwaltung. Vielmehr soll ein Dialog mit den Eigentümern und Bauherren entstehen, bei dem letztere sich selbstständig für den Erhalt und die Qualifizierung des Stadtbildes engagieren. Möglicherweise kann der Dialogprozess mit Hilfe eines Gestaltungsbeirates um fachliche Expertise und Erfahrungen aus anderen Städten ergänzt werden.
Anlage/n: Präsentationen im AK Stadtentwicklung (wegen des Umfangs nur digital beigefügt): - 12.07.2011 Stadtgestaltung-Stadtkultur-Baukultur in Wuppertal - 16.01.2013 Gestaltungsfestsetzungen Pro/Contra Büro Welters - 03.09.2014 Stadtgestaltung - gar nicht so einfach - 05.03.2015 Sachstandsbericht Gestaltungssatzungen
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