Vorlage - 0092/2018  

 
 
Betreff: Rhombus-Gelände
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61 "Rhombus-Gelände" vom 26.10.1998
b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Hochschul- und Technologiequartier Rhombus Areal"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
23.04.2018 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.05.2018 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan Nr 90  

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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt hebt seinen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 „Rhombus Gelände“ vom 26.10.1998 auf.

 

b)Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Hochschul- und Technologiequartier Rhombus Areal" einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

 


 

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Sachverhalt:

 

Derzeitiges Planungsrecht

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.10.1998 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 „Rhombus Gelände“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.

 

Die damaligen Ziele des Bebauungsplans waren eine verträgliche Mischnutzung durch Gewerbe und Dienstleistung sowie ergänzende Wohnnutzung in Randbereichen. Einzelhandel sollte nur in begrenztem Umfang zulässig sein.

 

Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.

Für den Bebauungsplan erfolgten seit dem Aufstellungsbeschlusse keine weiteren Verfahrensschritte.

Eine Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Eine Verlängerung oder ein erneuter Beschluss sind nicht erfolgt. Damit liegt zurzeit keine Veränderungssperre vor.

 

Neue Zielsetzung Rhombus Gelände

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung vom 12.12.2016 den Beitritt zu einer interkommunalen Kooperation mit der Stadt Burscheid beschlossen.

 

Auf dieser Basis haben sich die Bürgermeister der beiden Städte mit einem „Letter of Intent“ bereiterklärt, für eine zukunftsfähige Gestaltung der Region Burscheid / Wermelskirchen ein interkommunales integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept erarbeiten zu lassen. Die Zukunftsfragen der Stadtentwicklung sollen durch dieses Konzept nachhaltig und miteinander verknüpft gelöst werden.

 

Die Bezirksregierung Köln hat mit dem Zuwendungsbescheid 05/39/17 vom 26.09.2017 die vorbereitenden Planungsleistungen hierfür bewilligt.

 

Die innerhalb des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Zentrum 2030“ ausgearbeiteten Perspektiven stellen die besondere Wertigkeit des Rhombus Areals für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt heraus.

 

Die anzustrebenden Zielsetzungen sind, die Realisierung eines Hochschul- und Technologie-Quartiers, ergänzt um Wohnnutzungen oder alternativ eines innenstadtnahen Wohnquartiers, das Dienstleistungen, z.B. Büro, freie Berufe o.ä. mit aufnimmt.

 

Angestrebt ist es, in Kooperation mit der Rheinischen Fachhochschule eine Hochschuldependance auf dem Standort zu etablieren und dadurch das bisher bestehende Bildungsangebot in Wermelskirchen für die Stadt und die Region zu erweitern und deutlich auszubauen. In einem Perspektivworkshop mit örtlichen Akteuren und Meinungsträgern sprachen sich die Beteiligten dafür aus, das Hochschul- und Technologie-Quartier mit Nachdruck zu verfolgen.

 

Das gesamte Areal ist möglichst ganzheitlich zu entwickeln. Der bestehende Betrieb im Osten des Areals ist entweder zu verlagern oder in das neue städtebauliche Konzept zu integrieren.

 

Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

 

Die Ziele des im Jahr 1998 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 61 „Rhombus Gelände“ stimmen mit den aktuellen Entwicklungszielen nicht mehr überein. Es soll daher der bisherige Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Zur Umsetzung der Ziele des „Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Wermelskirchen 2030“ für das Rhombus-Gelände ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich.

 

Ziel des neuen Bebauungsplans sind die planungsrechtliche Absicherung des städtebaulichen Konzepts eines Hochschul- und Technologie-Quartiers, ergänzt um Wohnnutzungen oder alternativ eines innenstadtnahen Wohnquartiers, das Dienstleistungen, z.B. Büro, freie Berufe o.ä. mit aufnimmt.

Der Flächennutzungsplan stellt derzeit für den Geltungsbereich überwiegend gewerbliche Bauflächen und für eine Teilfläche gemischte Baufläche dar. Ggf. wird zu einem späteren Zeitpunkt die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.


 

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 90 „Hochschul- und Technologiequartier Rhombus-Fläche“
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan Nr 90 (889 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: