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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 01.07.2014.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ zum 31.12.2017 aufzulösen. Weiterhin hat der Rat der Stadt beschlossen, den Kinder- und Jugendbereich und den Veranstaltungsbereich der Kattwinkelschen Fabrik in Gänze in das Dezernat II einzugliedern.
Für die Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen ergeben sich aus dem Beschluss folgende Konsequenzen:
- Die Bezeichnung des bisherigen Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ist zu ändern. Die Verwaltung schlägt hierfür die neue Bezeichnung „Ausschuss für Schule und Kultur“ vor. - Die bisher in der Zuständigkeitsordnung ausdrücklich für die bis zum 31.12.2017 existierende „eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik“ formulierten Zuständigkeiten entfallen, weil diese für den Veranstaltungsbereich der Kattwinkelschen unter dem Oberbegriff „Kultur“ ohnehin in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Schule und Kultur und die Aufgaben des Kinder- und Jugendbereiches in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
Anlage/n:
Synopse der bisherigen und der Neufassung der Zuständigkeitsordnung 4. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung
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