Vorlage - 0109/2018  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Tarifklassen in der Entgelteordnung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten
Status:öffentlich  
Verfasser:Robert Pap
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Dillenberg, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsvorstand Anhörung
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
07.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung  
Anlage 2 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung  
Anlage 3 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung  
Anlage 4 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung  

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Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Tarifklassen in der Entgelteordnung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten zur Kenntnis.


 

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Sachstandsbericht

 

Antrag Überarbeitung der Tarifklassen in der Entgelteordnung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten

 

Mit Antrag (RAT/2776/2014) der Fraktion WNK UWG wurde die Verwaltung beauftragt,  eine weitere Tarifklasse für "ehrenamtlich Tätige" einzuführen. Prüfauftrag war,  einen Tarif zu entwickeln, der  es gemeinnützig tätigen Vereinen ermöglicht, kostengünstiger städtische Räumlichkeiten für satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

Der Ordnung halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die Anfragen der CDU-Fraktion Drucksache Nr. RAT/3389/2016 sowie Drucksache Nr. 0074/2018 dasselbe Thema behandeln.

 

Die Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung hat ergeben, dass es in der Vergangenheit bereits eine Tarifklasse 0 für gemeinnützige Zwecke gegeben hat und mit Drucksache Nr. RAT/0525/2005 die Abschaffung dieser Tarifklasse  beschlossen wurde. Seinerzeit hatte sich eine Einordnung von Veranstaltungen in den "gemeinnützigen" Tarif durch die unterschiedlichen Auslegungen nicht bewährt. Gemeinnützige oder wohltätige Veranstaltungen können seitdem per Einzelfallentscheidung durch den Bürgermeister von den Entgelten teilweise oder vollständig befreit werden. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt. Bei der niedrigen Anzahl pro Jahr an gemeinnützigen und wohltätigen Veranstaltungen wird nicht empfohlen,  von dieser Vorgehensweise abzuweichen und wieder einen neuen,  zusätzlichen Tarif einzuführen.

Die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten für im Rat vertretene Fraktionen soll kostenlos sein. Für politische Parteien muss noch eine einheitliche Regelung zur Tarifordnung gefunden werden.

 

Die Tarife zur Entgelteordnung sind seit dem 01.01.2009 nicht mehr aktualisiert worden. Bisher gab es für die verschiedenen städtischen Gebäude unterschiedliche Benutzungsordnungen, welche zukünftig in einer gesamten Benutzungsordnung zusammengefasst werden sollen. Weiter wird geprüft, ob Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit durch Tarifvereinfachungen möglich sind. Ferner soll zukünftig im Antragsverfahren der Barrierefreiheit Rechnung getragen werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt,  neben einigen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen eine Änderung  der Höhe der Entgelte. Hierbei soll das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht aus den Augen verloren werden und Vergünstigungen auf der einen Seite durch Erhöhungen auf der anderen Seite kompensiert werden.

 

In der Überarbeitung der Entgelteordnung sind neben den o.g. Punkten folgende Änderungen geplant:

 

1.) Die Tarife A, B, C, D sollen durch verständlichere Tarife und Begriffe abgelöst werden. Zukünftig soll es folgende Tarife geben:  1.) Tarif für Vereine, 2.) Tarif für Privatpersonen, 3.) Tarif für kommerzielle Zwecke und 4.) Tarif für Auswärtige geben.

 

2.) Um Wermelskirchen wieder attraktiver für Veranstaltungen zu gestalten,  wird der jetzige Tarif C, der für Karneval, den 1. Mai und Halloween ein deutlich höheres Entgelt vorsieht, abgeschafft (in den beiden letzten Jahren hatte nur noch ein Anbieter nachgefragt).

 

3.) Die Entgelte für gemeinnützige Vereine und solche,  die dem Stadtsportverband angeschlossen sind, sollen um rund 10 % gesenkt werden, die für Privatpersonen um rund 5% erhöht und die für kommerzielle Zwecke und Auswärtige um rund 20% erhöht werden.

 

4.) Die Vermietung von Räumlichkeiten in der MZH Dhünn und der MZH Dabringhausen soll für den Nutzer und die Verwaltung vereinfacht werden. Zum einen wird geplant,  die komplizierte Entgeltberechnung durch einen einfachen Pauschalbetrag pro Tag abzulösen.

(Bisher: Entgelt pro Tag für 6 Stunden,  plus Entgelt pro angefangene Stunde,  plus pro angefangene Stunde bis 01.00 Uhr,  plus pro angefangene Stunde bis 03:00 Uhr,  plus Stunden für Aufbau,  plus Stunden für Abbau,  plus Aufbau und Abbautage,  plus Zubehör wie Theke, Küche usw.)

 

Zum anderen sollen die Benutzungsordnung und Verträge so gestaltet werden, dass eine nächtliche Kontrolle bei Familienfesten durch den städtischen Hausmeister nicht mehr notwendig ist.  Hierdurch werden nicht nur Überstunden,  sondern auch Kosten vermieden. In den letzten 10 Jahren hat es an beiden Standorten keinen einzigen Zwischenfall von unsachgemäßer Nutzung der Immobile gegeben, so dass Familienfeste zukünftig nach Einweisung in eigener Verantwortung des Veranstalters unter geregelten Rahmenbedingungen stattfinden können.

 

5) Alle Beträge sollen auf die nächste 5er bzw. 10er-Stelle gerundet, solche in den künftigen Tarifen 2-4 werden aufgerundet, im Tarif 1 abgerundet werden.

 

Die Verwaltung plant,  die Überarbeitung der Entgelteordnung im Juli 2018 den politischen Gremien vorzustellen. Bis dahin sind noch detaillierte Ausarbeitungen notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung (10 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung (802 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung (124 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zum Sachstandsbericht zur Überarbeitung der Entgelteordnung (420 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: