Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX. Sachverhalt:
Bei den in der Synopse aufgeführten Änderungen der Beitragssatzung, handelt es sich in erster Linie um Klarstellungen (Verdeutlichung) hinsichtlich der Anwendung der Geschwisterkindregelung, sowie der Beitragserhebung bei den sogenannten Rückstellern.
§ 3 Absatz 2 Satz 5 der Satzung wird aufgrund des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zum Produktbereich Tagespflege vom 13.01.2016 (Berichts-Nr. 1/2016) gestrichen. Die in der Satzung genannte Kostendeckung bezieht sich tatsächlich nicht nur auf das Tagespflegegeld, welches im Fachamt geprüft wird und bis zum 13.01.2016 als Basis zugrunde gelegt wurde, sondern auch auf Kosten, die neben der tatsächlichen Auszahlung an die Tagesmütter anfallen (interne Verwaltungskosten u.a.).
Die redaktionellen Anpassungen entsprechend der beiligenden Synopse sind zu beschließen.
Anlage/n:
Beitragssatzung - Synopse
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