Vorlage - 0114/2018  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl von Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Paul-Rabe, Monika
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
17.05.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Vorschlagliste_Jugendschöffen_2018  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagliste der Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach und die Jugendkammer des Landgerichts Köln für die Wahlperiode 2019 – 2023.

 

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Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet bundesweit am 31.12.2018. Deshalb ist im laufenden Jahr 2018 eine Neuwahl für die am 01.01.2019 beginnende Wahlperiode vorzunehmen.

 

Der Präsident des Landgerichts Köln hat die Zahl der benötigten Jugendschöffinen und Jugendschöffen für den Bereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen festgesetzt.

Demnach werden für die Jugendkammer des Landgerichts Köln 2 Jugendhauptschöffen (1 weiblich, 1 männlich) und für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach 4 Jugendhauptschöffen (2 weiblich, 2 männlich) benötigt.

 

Die Jugendschöffinen und Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen bekleidet werden, die nach §§ 33 ff. GVG geeignet sind. Außerdem sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).

 

Da in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat, entfallen auf die Vorschlagsliste aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen mindestens 12 Personen.

 

Die Frist für die Aufstellung der Vorschlagsliste endet am 30.06.2018.

 

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Anlage/n:

Vorschlagliste Jugendschöffen 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagliste_Jugendschöffen_2018 (51 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

x

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift